DroneWatch: Bundeswehr soll bewaffnete Drohnen ab 2019 bekommen

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Die Bundeswehr soll ab Anfang 2019 über Drohnen des israelischen Typs Heron TP verfügen, die wenig später auch bewaffnet nutzbar sind. Diesen Zeitplan nannte das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu den Drohnenplänen der Truppe. Die Antwort war bereits am vergangenen Wochenende im Wesentlichen bekannt geworden; inzwischen veröffentlichte der Abgeordnete Andrej Hunko den – vom Bundestag noch nicht publizierten – Antwort-Text auf seiner Webseite (zusammen natürlich mit seiner Positionierung dazu).

Überraschend ist nicht, dass die die Heron TP-Drohnen am Herstellungsort Israel auch stationiert werden sollen – das hatte das Verteidigungsministerium bereits im Januar bei der Entscheidung für dieses unbemannte Flugsystem angekündigt. Überraschender ist schon eher der Umgang mit der geplanten Bewaffnung:

Die Informationen zur Bewaffnung sind von israelischer Seite ohne Ausnahme als „GEHEIM“ eingestuft. Die Weitergabe jeglicher Informationen unterliegt den Geheimschutzregelungen und während der vorvertraglichen Klärungsphase den Freigabebeschränkungen des Staates Israel.

Nun ist gerade die Bewaffnungsfähigkeit der Drohnen ein in Deutschland sehr kontrovers diskutierter Punkt. Und nicht zuletzt deshalb hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Bundestagsabgeordneten recht früh das überraschende Angebot gemacht, dass das Parlament bei einem Einsatz auch darüber entscheiden solle, ob die unbemannten Systeme mit Bewaffnung in diese Mission geschickt werden sollten.

Das bedeutet gleich zwei Entscheidungen des Bundestags über bewaffnete Drohnen – einmal bei der Beschaffung, das zweite Mal vor einem möglichen Einsatz. Ob sich da die Abgeordneten auch der eigenen Koalition mit der Aussage zufrieden geben werden, dass die Informationen zur Bewaffnung geheim sind? Vor allem, wenn die parlamentarische Befassung für Anfang kommenden Jahres geplant ist?

Auf den Punkt gebracht: Die Parlamentarier sollen in einem Wahljahr die Entscheidung über die Beschaffung von Kampfdrohnen treffen, ohnehin ein Reizthema in der deutschen politischen Debatte. Da wird das Ministerium mit der schulterzuckenden Aussage, die Israelis hätten leider die Informationen zu den Waffen als geheim eingestuft, kann man nix machen, tut uns leid, nicht allzu weit kommen.

Zum Zeitplan und zum Umfang noch die wesentlichen Aussagen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage:

Die unbemannten Luftfahrzeuge des Typs Heron TP, das zum Betrieb dieses Luftfahrzeuges notwendige Peripheriegerät (s. Frage 2b)sowie der technisch-logistische Betrieb sollen durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit der deutschen Firma Airbus Defence and Space Airborne Solutions (ADAS in Bremen) als Hauptauftragnehmer und der ISR Fa. Israel Aerospace Industries Ltd (IAI) als Hersteller des Systems und Unterauftragnehmer von ADAS realisiert werden. Der Dienstleistungsvertrag soll die Bereitstellung der vom Auftraggeber geforderten Flugstunden mit einer vorgegebenen Verfügbarkeit gewährleisten. Der Zulauf der ersten zwei Luftfahrzeuge soll ca. 24 Monate nach Vertragsschluss beginnen, der für die Folgesysteme dann in einem jeweils dreimonatigen Abstand. Die Stationierung und der Grundbetrieb des Heron TP in Israel, die Ausbildung der deutschen Besatzungen sowie die Bewaffnung, sollen im Rahmen von Regierungsvereinbarungen (MoU) mit dem Staat Israel festgelegt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages sollen weiterhin Vorkehrungen für eine technisch-logistische Betreuung in einem eventuellen Einsatz getroffen werden. (…)
Die derzeitige Planung sieht einen Vertragsschluss nach einer parlamentarischen Befassung Anfang 2017 vor.

(Foto: Heron TP auf der ILA 2016)