Von der Leyen gibt zu: Bundeswehr stellte sich auf Eingreifen in München ein
Kranzniederlegung am Tatort durch Herrn Seehofer,OB Reiter,Frau Stamm & Innenminster Herrmann auch in unserem Namen. pic.twitter.com/ewl02cVQZW
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 23. Juli 2016
Die Bundeswehr war nach den Worten von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf eingestellt, nach den Schüssen von München einzugreifen und damit den unter bestimmten Umständen möglichen Einsatz der Streitkräfte im Inneren durchzuführen. Solange das Ausmaß des Anschlages am Freitag nicht klar war, war eine Feldjäger-Einheit der Bundeswehr in München in Bereitschaft versetzt, zitierte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung* die CDU-Politikerin. Die zuständigen Polizeibehörden, in diesem Fall in München, beobachten die Entwicklung einer Terrorlage und wissen genau, wann die eigenen Kräfte an ihre Grenzen kommen oder spezielle Fähigkeiten gefragt sind, über die nur die Bundeswehr verfügt.
Welche speziellen Fähigkeiten der Militärpolizei der Bundeswehr gemeint sind, über die die Polizei nicht verfügt, sagte die Ministerin nicht. Bereits kurz nach den tödlichen Schüssen in der bayerischen Landeshauptstadt hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Florian Hahn, den Einsatz der Bundeswehr gefordert:
Zur Herstellung der Sicherheit im öffentlichen Raum brauchen wir für nächsten Tage #Bundeswehr #Muenchen @drumheadberlin @CDeutschlaender
— Florian Hahn (@hahnflo) July 22, 2016
Vor der Aussage der Verteidigungsministerin gegenüber einer einzelnen Zeitung hatte es ihr Ressort sorgfältig vermieden, auf entsprechende Fragen nach möglichen Überlegungen für einen Bundeswehreinsatz zu antworten. Auf eine Anfrage vom späten Freitagabend, ob ein Einsatz der Bundeswehr nach den Voraussetzungen des Grundgesetz-Artikels 35, Absatz 2 (siehe dazu unten) erwogen werde, meldete sich eine Sprecherin am Samstagnachmittag, mehr als zwölf Stunden später, schriftlich mit der Aussage: Sie hatten nach Artikel 35, Abs 2 in Bezug auf die gestrigen Ereignisse gefragt. Durch die glücklicherweise erfolgte Entspannung der Lage nach diesem traurigen Ereignis, nehme ich an, dass sich das jetzt schon überholt hat.
Die Aussagen von der Leyens wurden allerdings erst danach veröffentlicht, auch aus Sicht des Ministeriums schien es sich also nicht überholt zu haben. Auf welche Gesetzesnorm die Ministerin einen möglichen Einsatz stützen wollte, blieb vorerst unklar.
Die Bereitschaft von Unionspolitikern, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, folgt auf ein Scheitern bei der Abfassung des neuen Weißbuches der Bundeswehr: In dem von der Bundesregierung insgesamt gebilligten Dokument zur Sicherheitspolitik hatte das SPD-geführte Auswärtige Amt verhindert, dass weitergehende Vorstellungen der Union zum Einsatz im Inneren Eingang in die Beschlussfassung fanden.
Allerdings wird in dem Weißbuch die geltende Gesetzeslage für Fälle, die wie der in München klingen, noch mal gesondert hervorgehoben:
Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern
Die Streitkräfte können im Inland im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes tätig werden. Solche Maßnahmen sind auf die technisch-logistische Unterstützung – unterhalb der Schwelle zum Einsatz – beschränkt. Die Flüchtlingshilfe ist dafür ein aktuelles Beispiel. Zwangsmaßnahmen und hoheitliche Befugnisse kann die Bundeswehr auf dieser Grundlage nicht ausüben.
Ausdrücklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei bestätigt, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können.
Der Einsatz der Streitkräfte hat damit auch im Zusammenhang mit heutigen Bedrohungslagen zur wirksamen Bekämpfung und Beseitigung katastrophischer Schadensereignisse in den engen Grenzen einer ungewöhnlichen Ausnahmesituation nach der geltenden Verfassungslage seine Bedeutung. Es ist wichtig, an den Schnittstellen der im Katastrophenfall zusammenarbeitenden Bundes- und Landesbehörden weiter an einer guten Zusammenarbeit zu arbeiten und diese im Rahmen von Übungen vorzubereiten. Hierauf muss im Rahmen einer gemeinsamen verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land Verlass sein.
Der Artikel 35 Absatz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes im Wortlaut:
Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.
(* Deutsche Verlagswebseiten werden hier in der Regel nicht verlinkt. Die Besonderheit dieses Falles erfordert eine Ausnahme von dieser Regel.)
SEK München im Einsatz, SEK aus Nürnberg, BaWü unterwegs, Hessen zumindest in Bereitschaft. Dazu GSG9 und EK Cobra aus Österreich. Wo kann die Bw da mit Feldjägern qualitativ helfen? (Ohne dass ich dabei der Fähigkeiten der Feldjäger gering schätzen will)
Es erweckt den Eindruck, als hätten VDL und die CSU gerne einen Einsatz im Inneren gehabt, praktisch als Präzedensfall.
Verfassungsrechtlich bleibt die Frage, was ist ein besonders schwerer Unglücksfall, ab wie vielen Toten nimmt man diesen an? Ab 5, 10 oder erst bei 100 Toten?
Das Anfragen des Hausherren nach einem BW-Einsatz nicht beantwortet wurden bzw. verschleiernd beantwortet wurden und dann die Ministerin es selbst rausposaunt, ist für mich ein Indiz, daß man die Gunst der Stunde nutzen will, um BW-Einsätze im Inneren hoffähig zu machen.
Zum Beispiel zur Objektsicherung. Damit macht man Polizisten frei. Ebenfalls kann man Soldaten zum abriegeln von Straßen nutzen, schafft Freiraum für Polizeikräfte.
Es ist gut, dass die BW in Bereitschaft geht. Denn wann hat man die Schwelle zur Großlage überschritten? Nehme ich die Matrix zugrunde: Terrorzelle (Paris,Brüssel) – Lone Wolf(Nizza) – Einzeltäter/Verwirrter(Würzburg, München) – Amokläufer(Winnenden). Wann ist eine Einstufung Großlage angezeigt?
Bei Der Spiegel
P.S: Eine Auswertung der öffentlich zugänglichen Videomaterialien wird aufzeigen, dass es sich tatsächlich um einen rassistisch/faschistischen Anschlag eines Einzeltäters/Verwirrten gehandelt hat.
Naive Frage: Warum redet Frau Merkel bei ihrer Ansprache zu München mehr über einen Afghanischen Einzeltäter/Verwirrten – und will dessen Radikalisierung prüfen – als über den Deutschen?
@Memoria | 23. Juli 2016 – 16:51
Diesen Bemerkungen von @Memoria aus dem Bällebad schließe ich mich an.
Das besonders Unsinnige an dem Tweet von Hahn, dem MdB von Airbus, ist zusätzlich noch, dass er schon wusste, dass die Lage der „nächsten Tage“ den Bundeswehr-Einsatz erfordern würde, als die Münchner Polizei ausdrücklich und wiederholt veröffentlichte, dass noch nichts klar sei – weder Anzahl noch Motiv der Täter. Natürlich wird Hahn sich durch die Verlautbarungen aus dem BMVg jetzt bestätigt sehen – aber wenn man nur das sieht, was man sehen will…
Die von T.Wiegold zitierte Antwort der BMVg-Sprecherin mit der Annahme, “dass sich das jetzt schon überholt hat”, setzt noch einen drauf. Die Frage war zwar vermutlich auf die konkrete Lage vom Freitagabend bezogen, aber bei der offensichtlichen allgemeinen Bedeutung der erfragten Information hinterher zu sagen “Was wollen Sie denn, ist doch alles vorbei” – das setzt schon Absicht voraus.
Am Ende sieht es aus wie eine typische von der Leyen-Aktion: etwas Wind machen, um ein Medien-Echo hervorzurufen und damit den Rahmen der Diskussion ein wenig in die gewünschte Richtung zu verschieben. Mit Sicherheit geht es ab sofort nicht mehr darum, ob der Einsatz der Bundeswehr in solchen Lagen überhaupt eine gute Idee ist, sondern nur noch darum, wie die Einheiten ausgerüstet sind, wo sie stationiert sind und wer sie rufen können soll. Ich befürchte keine guten Ergebnisse.
Also, eine „terroristische Großlage“ habe ich als Außenstehender gestern abend mitnichten wahrnehmen können, nicht einmal ansatzweise.
Ich wundere mich, wie man nur auf die Idee kommen konnte, da den Einsatz der Bundeswehr irgendwie „anflanschen“ zu können. Ich hoffe, dieser Versuch mit der Brechstange, einen Einsatz im Inneren herbeizuführen, wird nicht noch häufiger in derartiger Form bemüht!
Ich stehe dem EInsatz der Bw bei berechtigten Großlagen positiv gegenüber, aber das Szenario von München hat soetwas beim besten Willen nicht hergegeben!!
Moin moin,
Kann hier wer sagen um wieviel Soldaten es denn gegangen wäre?
Ich möchte keine genaue Zahl, aber reden wir von 5, 50 oder 500?
Ich meine es waren 2300 Polizisten im Einsatz, mehrere SEKs, GSG9, Cobra u.v.m.
Und das war nur ein Bruchteil von dem was die Polizei auf die Beine stellen konnte, es wäre in allen Bereich noch massiv Luft nach oben gewesen.
Was hätte die Bw da realistisch bewirken können?
Auch wenn man – de lege ferenda ! – gar nichts gegen Einsätze im Innern zur Bekämpfung von besonderer Gewaltkriminalität hat: Dieser evtl. rechtswidrigen Planungen wegen dürften wohl einige Disziplinarverfahren zu führen sein.
Wenn man die Fernsehberichterstattung des gestrigen Abends verfolgt hat, dann kann man zu dem Eindruck kommen, dass eine terroristische Großlage herbeigeredet werden sollte.
Relativ früh wusste man, dass es 1- 3 Täter gab und es mehrere Tote gab.
Über diesen Sachverhalt wurde dann 3 Stunden lang, von 19:00 – 22:00 Uhr nonstop in den öffentlich rechtlichen Medien berichtet ohne dass es in dieser Zeit eine nennenswerte Zusatzinformation gab.
Man hatte den Eindruck, die öffentlich rechtlichen Sender wollten endlich auch mal so eine Sensationsberichterstattung machen wie die amerikanischen Fernsehstationen es landesweit bei solchen Ereignissen tun.
Eine Kompanie Feldjäger kann im Notfall polizeiliche Aufgaben wie jede Bereitschaftspolizeistaffel machen. Dies sind keine bw-spezifische Fähigkeiten sondern ledigliche Manpower in der Größe eine Hundertschaft.
Also: Die Ministerin wollte es antesten, wie groß der Aufschrei der Öffentlichkeit ist, bei dem geplanten Einsatz der Bw im Innern.
In München hat das Feldjägerregiment 3 seinen Sitz. Aber nur die Stabs- und Versorgungskompanie und die 3. Kompanie sitzen tatsächlich in München.
Das Feldjägerregiment 3 umfasst 900 Soldaten, bei 9 Kompanien, also hätte die BW wohl höchstens 100 – 200 Feldjäger aufbieten können. Alles andere hätte von auswärts rangeführt werden müssen.
Die sich für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren Äußern haben in Ihrer Funktion versagt.
Der Eid der BW gibt das garnicht her.Ich würde nicht mitmachen.Auch nicht in diesem Fall ,wie
Schon oben gesagt.Wenn die vorhandenen Spezialkräfte das nicht lösen dann armes Deutschland.
Nur mal zur Erinnerung.() DDR was dat man in der Bundesrepublik gemotz.Jetzt sind wir da.Deutsche auf Deutsche.
Was für ein widerwärtiger Versuch sich selbst zu profilieren und politisches Kapital aus dem tragischen Geschehen zu schlagen.
zu TPz1A8:
Das Argument mit dem Entlasten der Polizei greift kaum, weil die verkehrs- und objektsichernden Polizisten nicht diejenigen sind, die ansonsten kriminalistische Ermittlungsarbeit leisten oder als SEK/MEK agieren würden.
@Woody: Auch das … in der Öffentlichkeit hat eine derartige Bereitschaft (noch) nix zu suchen.
Ich halte es sogar für leichtsinnig, darüber zu sprechen „wer“ da bei einer Großlage eingreiffen würde. Vor allem wenn noch nicht mal geklärt ist, wann eine Großlage zutrifft, was die Öffentlichkeit zu erfahren hat. Weil wenn eine Terrorzelle Kenntniss zu Gegenmaßnahmen hat, kann sie sich entsprechend einrichten.
Die Merkel verwischt auch schon Dinge, Thügida hat bereits 2100 zum Kampf um unsere Existenz aufgerufen.
@Polizei: VERDAMMT GUTER JOB! #Helden
Der Punkt ist doch: Polizei, auch SEKs, sind anders optimiert, als beispielsweise das KSK. Wenn der Einsatzleiter zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht mehr darum geht, eine Lage zu beruhigen und Attentäter möglichst gefangen zu nehmen, sondern man feststellen muss, dass die Angreifer möglichst schnell und effizient vernichtet werden müssen, dann könnte die Bundeswehr das passgenauere Werkzeug sein. Wenn Qualität und Quantität der Angreifer urbane Kriegsführung notwendig macht, um Schlimmeres zu stoppen, dann sind polizeiliche SEKs schnell an den Grenzen ihrer Möglichkeiten.
In einem solchen Fall ist es doch richtig, den Notstand zu erklären und auch die Bundeswehr einzusetzen. Einer Gesetzesänderung bedarf es meiner Meinung nicht, denn unterhalb des erklärten Notstandes sollte die Polizei das allein hinkriegen können.
Dass sich die Bundeswehr in einer unklaren Informationslage vorbereitet, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Es war ja über Stunden nicht klar, dass es sich „lediglich“ um einen dummen Jungen mit Schwarzmarktpistole handelte.
Leicht verschwörungstheoretisch könnte man vermuten, dass die Einsatzleitung auf die Idee gekommen sein könnte, diesen Amokläufer mal für einen Test zu nutzen, ob das hochfahren des Apparates für eine terroristische Großlage auch funktioniert. Rückblickend haben sie ja durchaus übertrieben, aber hinterher ist man immer schlauer. Selbst einen solchen hypothetischen „einsatznahen Test“ halte ich für legitim.
Ich finde den Einsatz der Bundeswehr, hier im Speziellen die Feldjäger, gar nicht so abwegig.
Die Feldjäger (auch inoffiziell Militarpolizei genannt) vereint in ihren Reihen die Aufgaben der Landespolizei, der Bereitschaftspolizei, der Kriminalpolizei, des USK , des SEK sowie des Personenschutzes.
Die Feldjäger habe nach meiner Meinung den einen Vorteil gegenüber den inländischen Sicherheitskräfte, dass sie regelmäßig in Auslandseinsätzen sind und diesbezüglich anders bei terroristischen Angriffen agieren können. Nicht nur von der Bewaffnung alleine.
Desweiteren handelt es sich um eine Einheit, die aus Zeit- und Berufssoldaten besteht! Damit meine ich, ist sind dort keine Wehrdienstleistende (Mannschaftsdienstgrade) im Einsatz.
Wäre der gestrige Vorfall in München als ein terroristischer Angriff mit mehreren ausgebildeten und dementsprechend bewaffneten Angreifern festgestellt geworden, wäre ein Einsatz der Feldjäger meiner Meinung nach von Vorteil gewesen.
Trotz allem können wir froh sein, dass dieser Vorfall nicht terroristischen war.
Mein Beileid an die Opfer und deren Angehörige!
Der Einsatz der BW wäre gestern verfassungsrechtlich kein problem gewesen. Man sollte die Verfassung schon genau lesen. Die Voraussetzungen dafür waren gestern gegeben. Des Weiteren sollte man sich einmal genau überlegen wozu man gestern Soldaten mehr als gut hätte einsetzen können. Stichwort Hubschrauber (=> Transport von Spezialkräften, Überwachung neuralgischer Punkte), Verkehr regeln => Feldjäger, Sanitäter, Flughafen, Bahnhöfe hätten von Soldaten bewacht werden können.
Es geht doch nicht im Ansatz darum, die hervorragende Arbeit der Polizei klein zureden. Es geht darum die Polizei zu entlasten.
Wo war zum Beispiel die KSK?
Wäre es mehr als eine Person gestern gewesen, wären die Einsatzkräfte zahlenmäßig an ihre Grenze gekommen.
Für alle die sich über Herrn Hahn wundern, der hält auch den Nh90 für einen ganz tollen Helikopter, der einfach nur Zeit braucht weil es sich um High-Tech handelt.
Da kann das schon mal passieren das 10 Jahre nach der ersten Indienststellung gesagt wird, das es noch 4 Jahre dauern wird bis grundsätzliche Dinge mal funktionieren und über die technischen Pannen reden wir besser nicht so ausführlich.
Sieht auch blöd aus, wenn Material für das man sich stark macht, das Leben der Soldaten noch zusätzlich erschwert statt es zu erleichtern.
Man kann ihn getröst als Sicherheitspolitisches Irrlicht abstempeln, dafür gibt es zumindest deutlich mehr Anhaltspunkte als für die Notwendigkeit die Bundeswehr in München einzusetzen.
Er sollte bei seiner Lobbyarbeit für Airbus bleiben.
@Andreas Moser
Sie haben zwar Recht, aber das EU Refendeum in GB zeigte schön, das man gegen Populisten kaum ankommt, denn die müssen nichts wirklich erklären.
Die Entwicklung hätte im Anfangsstadium beendet werden können.
Wie auch in Winnenden kam es zu einem Aufeinandertreffen mit einer Zivilstreife und zu einem Schusswechsel.Danach kam der Täter der Polizei „irgendwie abhanden“und konnte weitermorden. Deckung vor Wirkung? Siehe auch Südsudan.
Frau v.d.L hätte den Abend lieber bei Ihren Pferden verbringen sollen !
Ich behaupte keine Bundeswehreinheit ist derzeit in der Lage innerhalb 24 Std polizeiliche Aufgaben -welche auch immer- in so einem Fall zu übernehmen. Am Wochenende schon gar nicht!
Das gilt mittlerweile wohl auch für die Feldjäger!
Mir ist nicht bekannt, dass die Feldjäger über eine Ausrüstung (Mann Ausstattung) Verfügen die sie von anderen Einheiten unterscheidet (Stichwort: Schutzwesten). Wie in vielen Einheiten soll vieles kommen. Nur wann?
Wenn ich mich an den Zirkus erinnere welcher gemacht wurde um Wachmunition lagern zu dürfen und die Menge die am Ende eingelagert werden durfte! Daher gehe ich auch hier davon aus, dass in jedem Jägerhaushalt mehr Langwaffenmunition zur Verfügung steht wie in der tatsächlichen Verfügungsgewalt der jeweiligen Einheiten.
Ein G36 als „show of force“ – mit 5 Patronen da kann auch nichts schief gehen !
Soldaten in solch einer Lage mit Pistole und ohne Schutzweste auf die Straße zu schicken kann doch nicht ernsthaft das Ziel der Ministerin gewesen sein!
(Dazu kommt, dass in den Einheiten doch kaum einer noch aus dem Standort kommt, dass bedeuten lange Anreisewege, ergo- ist vieles nur heiße Luft)!
Wenn die Ministerin ernsthaft vorsorgen will, sollte sie dass den entsprechenden Einheiten auch im Vorfeld mitteilen, incl. dem Geldsäckel für Schutzausstattung und Vergütung der Std, da dank der EUAZR ja fast nichts mehr geht. Zur Not haben wir ja die RSU Kp !
Wahlkampf?
Die FJg in München haben so große Personalnot dass sie bereits Probleme bekommen das Dienstkommando wie gefordert rund um die Uhr zu besetzen. Da hätte mich schon interessiert welche Kräfte da eigentlich hätten eingesetzt werden aollen.
Themenwechsel: Ich war gestern in unmittelbarer Nähe zum Tatort und musste mich mehrere Stunden verstecken. Da war auch noch von drei Tätern mit Langwaffen die Rede. Ich kann nur sagen dass ich froh bin dass es „nur“ ein verwirrter Einzeltäter war. Die jungen Polizisten waren doch sehr nervös. Auch hatte von sechs Polizisten an einer Straßensperre oft mit einer eine MP5. Nicht alle trugen zudem Schutzwesten. Lücken und Defizite die einen Einsatz der Bw im Innern rechtfertigen würden habe ich leider gestern genügend erlebt. Ärgerlich ist dass diese Defizite durch die DPolG seit Jahren thematisiert werden und sich offenbar trotzdem nichts ändert.
Oh man. Da wird im Nachhinein aber wieder kräftig geblubbert und Schaum erzeugt.
Die Organisation des FJgRgt 3 sieht 2 Kompanien in München vor.
die 1./- (Stabskompanie) und die 3./-. Das Feldjägerdienstkommando München ist eine „Standard-Feldjägereinheit“. (Die Quick Reaction Kompanie des Regiments ist in Stetten a.k.M angesiedelt.)
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, aber wer die Schichtstärke eines Dienstkommandos am Freitagnachmittag/abend kennt und dazu noch den Faktor einer Pendlerarmee nimmt, kann sich ausrechnen, was es bedeutet, wenn es heißt “ eine Feldjäger-Einheit“ wurde in Bereitschaft gesetzt. Da braucht man noch nicht einmal ins Detail gehen und auf die Fähigkeiten/ Spezialisierungen der einzelnen Feldjägerfeldwebel einzugehen.
Hier geht es weniger um operative Leistungsfähigkeit denn mehr um punktuelle politische Nadelstiche für geplante zukünftige Absichten. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass mindestens 2.300 Polizeikräfte im Einsatz waren.
Auch wenn es leicht aus Thema raus geht, würde ich doch mal gerne wissen, wie die Bundeswehr in München ihre eigenen Liegenschaften in der Situation in Form des regulären Wachdienstes gesichert hat, bevor wir über weitere Aufgaben diskutieren.
@Paul:
„Lücken und Defizite die einen Einsatz der Bw im Innern rechtfertigen würden habe ich leider gestern genügend erlebt.“
Warum dann nicht einfach die dortigen Defizite beheben?
In Sachen Personal und Material hat die Bw ja – wie sie selbst schreiben – genug Probleme.
@T.W.:
TdM hat die „Alarmierung“ der Feldjäger soeben in der ARD bestätigt und auf das Weißbuch verwiesen.
Wenn man dies mit der Realität vergleicht (s.o.), dann sieht man ja wie ernst das ist.
Zumal vdL ja bei der Vorstellung des Weißbuches nichtmal sagen könnte, ob nunmehr gemeinsame Streifen nach französischem Vorbild möglich wären. Dies seien – lt vdL – sehr komplizierte rechtliche Fragen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dann diese Alarmierung?
We lche besonderen Fähigkeiten der Feldjäger sollten das wohl sein? Das fragte ich mich. Gibt es da ein ganz besonderes SEK mit einer besonderen Ausbildung und ganz spezieller Ausrüstung?
Und ob solch ein spezielles Feldjägerkommando am an einem Fretagabend in Bereitschaft und alarmierbar wäre?
Nach meiner Erinnerung sind Feldjäger keine Polizei, haben keine r ichtige polizeiliche Ausbildung, auch wenn sie inzwischen die MP-Armbinde tragen.
Mal dumm gefragt …
Vielleicht ging es bei der Aktivierung der Feldjäger darum BW-Einrichtungen zu sichern? Anfangs war die Lage sehr komplex und verworren. Man musste davon ausgehen, das es mindesten 3 mit Langwaffe waren ( zum Glück nicht ). Wirklich nur 3? Wie mobil ist der Trupp und was ist das Ziel?
Wäre doch Fahrlässig von der BW wenn die Feldjäger Einrichtungen der Armee ausschließen würden, oder?
Hier werden immer Gespenster an die Wand gemalt, die ich zum Teil nicht nachvollziehen kann.
Wenn direkte polizeiliche Unterstützung gefordert wird, dann sehe ich die Feldjäger ausschließlich in der Objektsicherung oder der Abriegelung von Strassen, etc. bei inneren Unterstützungseinsätzen. Dadurch werden Polizeikräfte freigemacht für die Einsatzlage.
VG aus dem Revier
… unabhängig von den (verfassungs)rechtlichen Fragen: hat denn irgendwer in dem Blog das Gefühl, dass da überhaupt noch Kapazitäten, geschweige Reserven übrig wären?
Hubschrauber zum Transport von Verletzten oder zivilen Einsatzkräften? MTW, Luchs oder Boxer zum geschützten Abbergen von Verletzten oder für das Evakuieren eingeschlossener Zivilisten? Notstrom-Generatoren für Krankenhäuser? Brückenpioniere oder Hubschrauber bei Hochwasserlagen? Löscheinsätze bei Waldbränden (von der Lage an Wochenenden will ich da nicht reden)?
Für die Feldjäger hat @bonk die Frage ja schon geklärt.
Wir wären gestern mit insgesamt ca. 25 Feldjägern schon beinahe losgefahren (+200 km nach München) mit gepanzerten Fahrzeugen, die hätte die Polizei gerne genutzt da man ja vom worst case (min. 3 Täter, Langwaffen) ausging. Als man den Leichnam mit den Suizidmerkmalen entdeckte wurden wir wieder aufs abstellgleis geparkt…
In München saßen zu dem Zeitpunkt ca. 60FJg voll aufgerödelt und warteten auf weiteres, jeder mit ca 300schuss…
Die Zeiten von pendelden FJgFw sind dank flexibler Versetzungspolitik schon länger vorbei. Minimum 90% der mir bekannten FJgFw wohnen unter 30min zum Standort.
Munition haben wir in Hülle und Fülle vorrätig.
In jeder FJgKp gibt es mindestens 10 SK 4+ Schutzwesten plus Helme, gehören zur fast vergessenen Spezialisierung Zugriff… (vergleichbar SEK)
Nur mal so für die ganzen Experten…
Detaillierter geht’s hier nicht… OpSec…
@MWolf: In Art. 35 GG steht die Befugnis schon mal nicht. Es gibt aber eine 4 Jahre alte Entscheidung des BVerfG, die bei Terrorlagen katastrophalen Ausmaßes nach Befassung des Bundeskabinettes den Einsatz zuließe (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-urteil-koalition-deutet-karlsruher-spruch-unterschiedlich-a-850676.html). Nur hatten wir gestern weder die große Terrorlage, noch irgendwelche Anhaltspunkte, dass sie drohen könnte.
In diesem Artikel wird der psychologisch Kausalstrang näher beschrieben:
2. Die Stunde der Irren
http://www.profil.at/shortlist/ausland/stunde-irren-7374096
@Georg: +1: Da wollte jemand gefühlt unbedingt den ganz grossen roten Knopf drücken, und ARD und ZDF haben wacker und kritiklos mitgespielt. Ich wünsche mir wirklich, dass die Redaktionen in sich gehen. Gut, ich kann die Nervösität verstehen, aber das bedeutet nicht, dass ich deswegen mit Unverhältnismäßigkeit und resultierender Angstmache einverstanden wäre. Sich selber kirre machen führt zu irrationalem Verhalten… gestern habe ich ein gehöriges Stück an Vertrauen in die Behörden verloren. Das Schlimme dabei ist, dass der Täter höchst wahrscheinlich von genau solchen apokalyptischen Amokphantasien und Berichterstattung getrieben wurde, und exakt diese sind nun frisch neu befeuert.
„Vielleicht ging es bei der Aktivierung der Feldjäger darum BW-Rinrichtungen zu sichern?“
Ganz sicher nicht. Das ist nicht Aufgabe der Feldjäger. Und die Feldjäger haben für so etwas auch keine Kräfte über.
Ich habe eben im Radio vernommen, was vdL da von sich gegeben haben soll, tolle Wurst.
Soldaten haben das Jedermann-Recht zur vorläufigen Festnahme von Straftätern gemäß § 127 StPO:
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Und Soldaten dürfen gemäß § 32 StGB wie alle Menschen Nothilfe leisten:
„Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Wenn die Bundeswehr zu diesen Zwecken Soldaten im Inland einsetzt, ist dies rechtmäßig.
Also wenn ich das richtig lese, hat hier die Mehrheit lieber ausländische Polizeibehörden im Einsatz als die eigenen Leute (Bundeswehr)?
EK Cobra = Österreich
Die EK Cobra ist eine spitzen Truppe, will hier nichts gegen ihr Können schreiben.
Ob man es wahr haben will oder nicht , diese Spezialisten hat die Bundeswehr auch!
@Regierungsviertel
… hatten wir nicht? Also bis ca. 22:30 war doch nicht klar ob ein oder mehrere Täter. Terror konnte sogar erst später nach der Wohnungsdurchsuchung ausgeschlossen werden. Daher lag schon eine besondere Einsatzlage vor. Vielleicht hatten sie ja direkten Draht aber aus den Medien kam erst sehr spät die Info vom Einzeltäter. Bis dahin war auf Grundlage der offenen Informationen für mein dafürhalten alles möglich. Schrecklich genug was passiert ist aber ich hatte Paris und Brüssel im Hinterkopf als ich von mehreren Tätern gehört habe.
Polizeiliche Aufgaben sehe ich NICHT bei der BW. Aber es wäre Fahrlässig von den Streitkräften sich nicht vorzubereiten ( z. B. Krankentransport, Objektsicherung, Pionierunterstützung, etc.). Zumindest kann man das Personal einrücken lassen, die Motoren werden erst auf Anforferung der Polizei gestartet.
Memoria | 23. Juli 2016 – 20:41
Es ist zum Heulen und eigentlich schon wie im Brexit- und Trump-Wahlkampf – die Leute stellen sich hin und hauen eine Behauptung raus, die unwidersprochen und unhinterfragt bleibt, und das steht dann am nächsten Tag genau so in den Schlagzeilen. TdM ist besonders gut darin – „war nur ein Flurgespräch“, „70 % Krankenstand“, jetzt dieser Unfug; von der Leyen operiert aber auch oft so.
Ich bin mir immer noch unsicher darüber, ob solche Leute es nicht besser wissen oder ob die Lügen und Halbwahrheiten in voller Absicht und im Wissen der Wirkung passieren – und was schlimmer wäre. Bin über Vorschläge zur Einordnung dankbar.
@Edgar Lefgrün
Die privaten Securitydienste sind über alle Berge wenn Leute mit Langwaffe kommen. Feldjäger können Objektschutz, eine militärische Einrichtung ist nichts anderes.
Personalengpässe hin oder her, das ist ein anderes Kapitel und betrifft nicht nur die Feldjäger.
@O&A
Es geht aber mehr um Maßnahmen nach UZwGBw,. Man stelle sich vor, durch den Einsatz der Bw kämen Unbeteiligte zu Schaden. Da sollte dieser dann schon juristisch wasserdicht sein.
Um mal auf die Ursprüngliche Frage zurück zu kommen was Feldjäger (und Bw) hat was die Polizei (überwiegend) nicht hat?
Einfache Antwort:
-schwere Waffen
-schwere gepanzerte Fahrzeuge
– SK4 Schutz und Einsatz von Langwaffen gehört zur Ausbildungsnormalität und entsprechende Verfahren sitzen
Sollten sich extremistische, gut bewaffnete, Ausgebildete Attentäter wie in Frankreich in einem Supermarkt verschanzen und schon alle Geiseln getötet haben geht es nur noch darum diese auszuschalten ohne weiter Personen zu Schaden kommen zulassen.
Bei sowas tut sich die Polizei schwer. Bei G36 und Zugangssprengung ist da Ende und dafür muss jemand im zweifel über eine Freifläche an das Objekt heran.
Bw hat alles vom Dingo mit FLW 200 mit .50 bis RGW und PzF3 und G82. Da bröselt man denen notfalls einfach ihre Hauswand weg.
Das ist natürlich extrem aber es ist ja auch nur für extreme Lagen wie wir sie in Deutschland noch nie hatten.
@chris
… sorry, für mich zu konstruiert und da will ich auch nicht hin. Wir schiessen nicht einfach ein Gebäude zusammen. Waffeneinsatz im Inneren liegt bei der Polizei und so soll es bleiben.
Die BW könnte aber bei Bedarf gepanzerte Fahrzeuge und ggf. Fahrer der Polizei zu Verfügung stellen.
Anderer Punkt sind spezielle Transportkapazitäten ( Hubschrauber für Material und oder Personal, Grossraumrettungshubschrauber, etc.)
Bei so einem Einsatz ist Zeit eine kritische Komponente. Die BW muss sofort auf einem bestimmten Level (muss ja nicht eine komplette Kompanie sein) bereit stehen und nicht erst über lange Anforderungswege aktiviert werden. Daher war es geboten Vorkehrungen zu treffen aus meiner Sicht.
Bei rechtlichen Befugnissen eine Frage. Welche rechtliche Grundlage hatte die österreichische Spezialeinheit COBRA?
Vielleicht waren damit auch die Kameraden aus den wunderschönen Baden-Württembergischen Calw gemeint. Und es wird als FJ/MP Einsatz verkauft. Obwohl es ja auch bei den Feldjägern Einheiten gibt mit einer Erweiterten Grundbefähigung. Naja die Öffentlichkeit wird es wohl nie erfahren wer jetzt damit gemeint war. Aber die Frage die mir sich noch stellt ist wieso darf die Österreichische COBRA welche eine militärische Spezial Einheit ist auf Deutschen Boden Operieren????
Eine nachträgliche Verurteilung einer Vorbereitung aufgrund nachträglich erlangten Wissens um den Umfang einer Bedrohung erscheint mir als moralinsaures Wettpissen.
Zumal nach Gesetz nicht die Vorbereitung sondern der Einsatz problematisch ist. Wären in München 50 Attentäter mit Sturmgewehren und Panzerfäusten rumgerannt wäre jede HIlfe ohne Diskussion willkommen gewesen. Genau so selbstverständlich wurden die militärischen Einsatzkräfte mangels einer derartigen Bedrohung zurückgehalten.
Oder in Anlehnung eines bekannten Sprichwortes, besser Vorbereitung ohne Einsatz als Einsatz ohne Vorbereitung.
Mal allgemein zur „Bundeswehr im Inneren“: Ich habe meinen Grundwehrdienst 2001/2002 abgeleistet und mein Resumeé war: 50% Nazis, 40% sonstig abgefuckte Typen, 10% denen ich in jeden Kampf folgen würde – hoffentlich schicken sie die letztgenannten 10%…
@chris: Ihre Aussage zeugt leider von Unwissenheit.
Feldjäger haben im Dienstkommando im Schichtdienst keine schwereren Waffen parat, als es die Polizei auch hat, die man vor Ort sah.
Ebenso sind keine schweren Fahrzeuge für den Streifendienst im Inland verfügbar. Es wäre Zufall wenn auch noch ein für ein „schweres“ Fahrzeug (YAK? Dingo? ENOK?) ausgebildeter Fahrer vor Ort wäre.
SK4-Schutz? Mag in der WaKa liegen?.Eventuell auch für zwei bis drei Streifen im Dienstkommando und dann?
Bitte auf dem Teppich bleiben. Operativ wäre faktisch keine nennenswerte Verstärkung möglich gewesen. Es ist reine Symbolpolitik.
@chris
Dann gibt man der Polizei das!
Als wenn das so schwer wäre aber TdM hat sicher immer noch keine Maßnahmen eingeleitet damit nicht wieder Bundespolizei Hubschrauber zusammen krachen.
Schlechtwettersichtgeräte für Helikopter sind kein Teufelszeug, keine Science Fiction, sie kosten halt Geld.
Genau wie Schutzwesten, MPs mit ordentlichem Visier, Lampe und Laser, sowie leicht gepanzerte Fahrzeuge Geld kosten.
Nicht tödliche Waffen kosten auch Geld.
Als wenn die Bundeswehr das alles im Überfluss und an jeder Ecke verfügbar hätte!
Es geht nicht um den Bundeswehreinsatz im Inneren, es geht darum das Volk in Sicherheit zu wiegen und gleichzeitig bei den Polizeibehörden KEINE Trenwende einleiten zu müssen.
Haben Sie mal die Sonderwagen der Polizei gesehen?
Der werden von der Courage der Mechaniker am Leben gehalten und die sind es auch, die die Sonderausstattung dran basteln.
Die Feldjäger hatten sicherlich keine gepanzerten Fahrzeuge mit Waffenstationen in signifikanter Stückzahl vor Ort. Würde micht wundern wenn da nur die üblichen Nissan Patrol und BMW Zweiräder rum stehen würden
Bei dem allgemeinen Munitionsmangel, reicht es wahrscheinlich für 1 oder 2 Magazine der Dienstpistole.
Dazu kommt das 2300 Polizisten dann von 50 Feldjägern entlastet werden, die dafür ihre Dienststelle alleine lassen müssen?
Das ja super!
@bonk:
Beinahe jeder kann eines dieser Fahrzeuge fahren…
G36 in Stückzahl 60+ pro Kompanie ist doch schon erheblich mehr als die paar MP5 der Polizei bzw die paar Waffen die die Spezialkräfte der Polizei zu bieten haben.
Vor allem die Ausbildung die jeder an diesen Waffen genossen hat übersteigt die des gemeinen Polizisten um ein hundertfaches… ganz zu schweigen vom Munitionsansatz pro Waffe auf der Straße…
@ O&A : Die genannten Punkte decken in keinster Weise die gewünschte Einsatzrealität ab.
Das scheitert schon an einfachsten Dingen. Rechtlich darf die Bundeswehr nur auf Basis dieser beiden Punkte beispielsweise keine Straße abriegeln und Autos oder Personen anhalten bzw. würden sich die eingesetzten Soldaten – wie jedermann – mindestens der Nötigung und – auf Basis entsprechender Gerichtsurteile – der Freiheitsberaubung schuldig machen. Außer man macht das zu sichernde Gebiet zum militärischen Sperrgebiet. Mit Umzäunung und Beschilderung.
@Essener, bzgl. COBRA:
Rechtsgrundlage dürfte der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten“ von 2005 sein. Dieser erlaubt die Anforderung gegenseitiger Amtshilfe und die Übertragung hoheitlicher Aufgaben „unter Leitung des Gastlandes“.
Text: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004503
Alles Spielverderber hier. Realismus ist der Feind der Utopie.
@Thomas Melber | 23. Juli 2016 – 21:21 „Es geht aber mehr um Maßnahmen nach UZwGBw.“
Das UZwGBw gibt gemäß § 1 nur denjenigen Soldaten Befugnisse, denen militärische Wach- oder Sicherheitsaufgaben übertragen sind. Eine Fahndung und Täterergreifung außerhalb von militärischen Sicherheitsbereichen gehört sicher nicht zu solchen Aufgaben.
@Essener | 23. Juli 2016 – 21:44 „Bei rechtlichen Befugnissen eine Frage. Welche rechtliche Grundlage hatte die österreichische Spezialeinheit COBRA?“
Siehe oben: § 127 StPO und § 32 StGB. Die dort genannten Festnahme- und Nothilferechte stehen selbstverständlich auch Ausländern zu.