Bundeswehr-Bereitschaft nach Münchner Amoklauf: Die offizielle Darstellung (m. Transkript)
Während des Amoklaufs in München am vergangenen Freitag, bei dem ein Einzeltäter neun Menschen erschoss, hatte die Bundeswehr vorsorglich Einheiten in der bayerischen Landeshauptstadt in Bereitschaft versetzt. Das wurde bereits am Wochenende bekannt; am (heutigen) Montag nannte das Verteidigungsministerium dazu weitere Details: Generalinspekteur Volker Wieker habe nach Prokura von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen örtliche Sanitätskräfte und ebenfalls in München stationierte Feldjäger in Bereitschaft versetzt; angefordert wurden sie von den zuständigen Landesbehörden aber nicht.
Unklar bleibt auch nach den Aussagen vor der Bundespressekonferenz (Audio unten), ob die Initiative dazu vom Generalinspekteur ausging oder von der Ministerin. Und der Sprecher des Ministeriums sprach, wie sein Kollege aus dem Innenministerium, von genereller Bereitschaft, ohne dass dabei differenziert worden sei, ob die Bundeswehr lediglich zur technischen Amtshilfe, also z.B. Transport und Sanitätsunterstützung, in Bereitschaft ging oder sich von vorherein auch darauf einstellte, zur Unterstützung der Polizei auch Gewalt einzusetzen, also hoheitlich tätig zu werden.
Der O-Ton aus der Bundespressekonferenz von Oberst Boris Nannt, stellvertretender Sprecher des Verteidigungsministeriums, und Tobias Plate vom Bundesinnenministerium:
(Technische Aussagen der Pressekonferenzleitung habe ich rausgeschnitten und die entsprechenden Stellen mit einem Tonsignal kenntlich gemacht).
Und nach dem Leserhinweis gestern (vielen Dank) auf die Erlasslage der Bundeswehr dazu: Der ursprüngliche Erlass aus dem Jahr 2013 ist inzwischen durch eine redaktionell leicht überarbeitete Neufassung (Zentrale Dienstvorschrift A-2110/10 „Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe (Artikel 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG)“ vom 11.07.2016) abgelöst worden. Die in diesem Fall entscheidende Passage:
Die Möglichkeit der Ausübung hoheitlicher öffentlich-rechtlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse durch Truppenteile oder Dienststellen des GB BMVg ist bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, und nur dann zulässig, wenn
• in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Bundesland die Hilfe anderer Verwaltungen und/oder der Streitkräfte anfordert (Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 GG),
• in Fällen der überregionalen Gefährdung die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte beschließt (Artikel 35 Abs. 3 Satz 1 GG) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine entsprechende Weisung erteilt.
Hierbei stehen den Streitkräften kraft Verfassungsrechts hoheitliche, eingreifende und polizeiliche Befugnisse nach dem jeweiligen Landesrecht zu, soweit sie zur Durchführung der Hilfeleistung erforderlich sind. Dies gilt nicht für Anschlussarbeiten nach Nummer 203. Der Einsatz spezifisch militärischer Waffen ist nur in Ausnahmefällen und auf Weisung des Bundesministers der Verteidigung/der Bundesministerin der Verteidigung zulässig.
Da der Sprecher des Innenministeriums mahnte, man müsse den Artikel 35 des Grundgesetzes und seine Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Gesamttext lesen, reiche ich den gerne hier nach:
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Nachtrag: das Transkript des O-Tons oben:
FRAGE LODDE: Am Freitag sind ja wohl auch Feldjäger in Bereitschaft versetzt worden. Können Sie das bitte einmal schildern? Offensichtlich ist die Initiative dazu weder von der Landesregierung noch von der Polizei ausgegangen. Können Sie bitte einmal schildern, wie das abgelaufen ist, und auch sagen, wie viele Feldjäger denn überhaupt in Bereitschaft versetzt worden sind?
NANNT: Ja, das mache ich sehr gerne. Wie Sie alle wissen, war die Lage am Freitag ja lange Zeit völlig unklar. Es war also nicht klar, wie die weitere Entwicklung sein wird oder welches Ausmaß diese Situation hat. Es war also nicht klar, ob das ein Einzeltäter ist, ob es sich um mehrere Täter handelt, vielleicht auch solche mit einer robusteren Bewaffnung. Es war zum Beispiel lange Zeit auch nicht klar, ob dieses Szenario jetzt auf das Einkaufszentrum oder auf andere Orte in München beschränkt ist. Darüber gab es ja auch verschiedene Meldungen. Insofern war lange Zeit nicht klar, ob dies ein Amoklauf gewesen ist oder ob es sich um eine Terrorlage mit einer weitaus größeren Dimension handelte.
In dieser Situation hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nach erteilter Prokura durch die Ministerin und natürlich auch im Kontakt mit den zuständigen Polizeibehörden entschieden, eine vor Ort stationierte Einheit der Militärpolizei und auch noch lokale Sanitätskräfte in erhöhte Bereitschaft zu versetzen. Ganz wichtig ist: Dies geschah natürlich vorsorglich, ist also eine Bereitschaft gewesen, um eben, wie gesagt, die lokal zuständige Polizei gegebenenfalls zu unterstützen, wenn die Behörden, also die der Länder, bzw. die Polizei das anfordern. Natürlich geschieht dies dann in dem eng begrenzten Rahmen und dann auch nur im Extremfall. Es gab ja jüngst die Verabschiedung des beschlossenen Weißbuchs der Bundesregierung, in dem ja noch einmal auf terroristische Großlagen abgehoben wird. Auch diese Formulierungen im Weißbuch basieren ja auf der gültigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es geht also hierbei darum, wie gesagt, dass wir Vorsorge getroffen haben.
Man erkennt, dass diese Vorsorge zum Beispiel auch nicht aus der Luft gegriffen wurde. Wenn jetzt auch Polizeieinheiten aus Österreich oder aus weiter entfernten Bundesländern in Marsch gesetzt wurden, dann zeigt das eben auch, wie unklar die Lage an diesem Abend insgesamt war. Diese Einheiten, die dort in Marsch gesetzt wurden, kamen ja auch nicht zum Einsatz, um jetzt vielleicht einmal Ihre Frage zu beantworten.
ZUSATZFRAGE LODDE: Wie viele waren es denn?
NANNT: Es waren ungefähr knapp 100 Kräfte.
FRAGE WIEGOLD: Herr Nannt, mir ist noch nicht ganz klar, von wem die Initiative für diese vorsorgliche Bereitschaft ausging. Ging sie vom Generalinspekteur oder von der Ministerin aus? Was heißt „nach Prokura“? Hat sie sozusagen den Vorschlag des GI gebilligt? Verstehe ich es richtig, dass es keine Anfrage der zuständigen Landesbehörden gab?
Die andere Frage bezieht sich auf die Erlasslage: Ist bei einer Unterstützung durch die Bundeswehr mit hoheitlicher Eingriffsbefugnis und bei Anwendung militärischer Waffen die Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung erforderlich? Hat die Ministerin eine solche Zustimmung erteilt?
NANNT: Zur ersten Frage: Es gab zu diesem Zeitpunkt, zu dem diese Bereitschaft vollzogen wurde, keine konkrete Anfrage. Wie ich gerade dargestellt habe, war diese Lage eben völlig unklar. Aufgrund der Lageentwicklung war es uns wichtig, einsatzbereite Kräfte zur Verfügung zu haben. Das heißt eben, gerade bei so einer Lage, in der es um den Schutz der Bevölkerung geht, ist Schnelligkeit natürlich total wichtig. Schnell kann man nur dann sein, wenn man auch Vorsorge getroffen hat, und diese Vorsorge haben wir getroffen. Es ist dann eben eine Entscheidung in unserem Hause getroffen worden, und zwar so, wie ich es sagte, nämlich dass sich der Generalinspekteur bei der Ministerin Prokura geholt hat und dass dann eben auch eine Abstimmung mit dem Polizeibehörden erfolgte. Insgesamt kam es, wie gesagt, nicht zu einem Abruf durch die Polizeibehörden. Wie gesagt: Die Polizei und die Behörden der Länder sind natürlich maßgeblich. Das heißt, nicht wir bestimmen über einen Einsatz, sondern letztendlich wird dort festgestellt, vielleicht seitens der Polizei, dass man an die Erschöpfungsgrenze kommt, dass man Unterstützung braucht, vielleicht auch im Bereich des Sanitätsdienstes, und dann ist es eben im Bereich der Amtshilfe, zumal im Rahmen des eng begrenzten Rahmens, möglich, zu unterstützen.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Zum einen ist meine zweite Frage noch offen.
Zweitens ging es ja nicht allein um sanitätsdienstliche Unterstützung, sondern offensichtlich stellte sich die Bundeswehr auch darauf ein, nach Artikel 35 Absatz 2 im Bereich des exekutiven Handelns zu unterstützen. Ist das korrekt?
NANNT: Wir haben uns darauf eingestellt, die Polizei in diesem Extremfall zu unterstützen. Wie jetzt die Unterstützungsleistung aussieht, das bestimmen die Behörden der Länder, das bestimmt die Polizei. Noch einmal: Wir treffen nur die Vorsorge hierfür. Das heißt, uns war es wichtig, Schnelligkeit zu erreichen. Wenn die Dimension nämlich vielleicht eine weitaus andere gewesen wäre, was sie, Gott sei Dank, nicht war, dann ist es wichtig, dass man auch schnell handeln kann. Aber noch einmal: Wir entscheiden nicht, wie wir unsere Einsatzkräfte einsetzen, ob Sanitätskräfte oder Militärpolizei, sondern es würde dann eine Anforderung kommen. Dabei sind ja viele verschiedene Szenarien möglich, zum Beispiel auch, dass man Spürhunde einsetzt, um vielleicht Bomben oder Springmittel zu entschärfen, und dass man das unterstützt. Ich möchte jetzt aber nicht auf irgendwelche hypothetischen Szenarien zu sprechen kommen, weil es ganz konkret darum geht, wann die Polizei was anfordert. Um es vielleicht noch einmal deutlich zu machen: Die Polizei bzw. die Behörden sind auch derjenigen, die natürlich sagen, um was für Dimensionen es sich handelt. Ist das jetzt eben eine terroristische Großlage? Ist das wie jetzt zum Beispiel hier ein Amoklauf? Insofern sind es viele Dinge, die für einen rechtlichen Rahmen notwendig sind. Aber das Entscheidende ist für uns diese Bereitschaft gewesen.
Dabei sind eigentlich drei Dinge vielleicht noch einmal gesagt ganz entscheidend, zum einen: Es gibt einen ganz klaren, eng begrenzten Rahmen. Den hatte ich ja schon genannt. Er wurde auch gerade jüngst in dem verabschiedeten Weißbuch noch einmal dargestellt.
Der zweite Punkt ist für uns: Wir wollen dafür einsatzbereite Kräfte bereitstellen.
Der dritte Punkt, und das ist auch ganz wichtig, ist: Wir wollen natürlich, dass diese einsatzbereiten Kräfte das geschieht auch in Abstimmung mit der gesamten Bundesregierung auch wirken können, und dafür ist es wichtig, dass wir das auch üben. Hinsichtlich dieses Übens werden jetzt im Spätsommer auch vorbereitende Treffen auf politischer Ebene stattfinden, bei denen sich die Bundesverteidigungsministerin, der Bundesinnenminister, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder sowie auch die Sprecher der Innenminister der A-Länder und der B-Länder abstimmen. Dort wird man dann sagen, wie wir jetzt vielleicht eine gemeinsame Übung machen können, um zukünftig vorbereitet zu sein, wenn es zu einer terroristischen Großlage kommen sollte. Einige Bundesländer haben auch bereits Interesse bekundet, zum Beispiel das habe ich jetzt zumindest parat das Saarland oder Baden-Württemberg. Insofern ist das dieser Dreiklang. Wir wollen also auch zukünftig vorbereitet sein und das dann auch üben können.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Entschuldigung, meine zweite Frage ist noch nicht beantwortet. Hat die Ministerin eine Ermächtigung für den Einsatz militärischer Waffen erteilt?
NANNT: Nein, das hat sie nicht. Noch einmal, und das habe ich Ihnen ja gerade auch schon dargestellt: Das war eine Bereitschaft. Im Rahmen dieser Bereitschaft haben wir uns darauf vorbereitet, dass wir dort unterstützen können, also zum Beispiel auch gerade im Bereich technologisch-logistischer Amtshilfe. Bei so einem Szenario, wenn es so weit gekommen wäre, ist dann Schnelligkeit entscheidend. Wenn Schnelligkeit entscheidend ist, können wir nicht sagen: „Okay, wir warten jetzt.“ Ich glaube, das erwarte die Bevölkerung auch von uns.
FRAGE JUNG: Herr Nannt, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Da waren also 2300 Polizeikräfte vor Ort. Da war die GSG 9 vor Ort. In all dem Chaos wurde von „maximal drei Tätern“ gesprochen. Wer in Ihrem Haus ist auf die Idee gekommen, da die Bundeswehr in Bereitschaft zu versetzen? Diese Frage hatte Herr Wiegold ja auch schon gestellt: Wer hat diesen Befehl gegeben? War das der Generalinspekteur, oder war es die Verteidigungsministerin?
NANNT: Herr Jung, das war ein ganz schreckliches Ereignis, das am Wochenende passiert ist. Es hatte trotzdem vielleicht in Anführungsstrichen: zum Glück nicht eine noch größere Dimension, aber es war ein ganz schreckliches Ereignis. In so einer Lage ist es wichtig, dass man schnell handelt. Natürlich liegt die Verantwortung im Bereich des Inneren in erster Linie bei den Polizeikräften usw. Wie ich gerade schon dargestellt habe, ging es nur um eine Bereitschaft, damit man zeitnah und schnell zur Verfügung steht. Dann wurden ja, wie gesagt, auch andere Kräfte angefordert, damit man dort im Bedarfsfall schnell handeln kann. Das ist wichtig. Wir können da keine Zeit verlieren!
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, ich bin mir sicher, dass Rationalität vor Schnelligkeit geht. Darum stelle ich noch einmal die Frage: Wer hat diesen Befehl erteilt?
NANNT: Ich habe Ihnen das gerade schon dargestellt, Herr Jung.
ZUSATZ JUNG: Ich habe es nicht verstanden.
NANNT: Ja, aber das kann ich nicht
ZUSATZFRAGE JUNG: Wer war das?
NANNT: Das müssen Sie im Protokoll noch einmal nachlesen. Ich habe es jetzt mehrfach dargestellt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das sagen? Welche Person hat diesen Befehl erteilt?
NANNT: Soll ich noch einmal das darstellen, was ich gerade in der ersten Antwort gesagt habe? Ich kann es gerne noch einmal machen.
ZUSATZ JUNG: Das wird doch eine Person gewesen sein. Nennen Sie doch die Person!
NANNT: Ich will bloß nicht den ganzen Saal langweilen, weil ich es gerade eben schon dargestellt habe. – Der Generalinspekteur hat nach erteilter Prokura durch die Ministerin und im Kontakt mit den zuständigen Behörden eine vor Ort stationierte Einheit der Militärpolizei sowie lokal stationierte Sanitätskräfte in eine erhöhte Bereitschaft versetzt.
ZUSATZ JUNG: Also war es Frau von der Leyen.
NANNT: Na klar. Natürlich ist das eine Entscheidung, die dann letztlich gefallen ist, klar.
FRAGE WONKA: Herr Nannt, war das in der Rückschau betrachtet das erste Mal, dass die Bundeswehr Feldjäger und Sanitätskräfte vorsorglich in Alarmbereitschaft versetzt hat, obwohl es ja auch schon verschiedene Großlagen gegeben hat?
Zweite Frage: Verfügt die Verteidigungsministerin über einen Ablaufplan, der sie veranlasst hat, in diesem konkreten Fall an Feldjäger und Sanitäter zu denken? Wieso nicht an andere zusätzliche Kräfte? Gibt es da also ein Szenario für diese Fälle, das schon vorliegt?
Hat sie eigene Erkenntnisse gesammelt, um diese vorsorgliche Freigabe für den GI zu erteilen, oder hat sie sich auf Rückfragen in diesem Fall an den Bundesinnenminister verlassen?
NANNT: Vielleicht erst einmal zu Ihrer ersten Frage danach, ob dies das erste Mal war: Das kann ich Ihnen so nicht beantworten.
Ich nenne einmal ein Beispiel aus der Rückschau auf mein Leben als Soldat: Ich bin jetzt seit 27 Jahren Soldat und bin auch in verschiedenen Situationen schon in erhöhter Bereitschaft gewesen. Zum Beispiel wurden wir, wenn es eine Flutkatastrophe gab, über das Wochenende in erhöhte Bereitschaft versetzt, weil dann quasi gefragt wurde: „Welcher Bedarf könnte auf uns zukommen, weil das Land vielleicht Unterstützungsleistungen braucht?“ Ich nenne jetzt einmal mein konkretes Beispiel, dass man dann eine Transportleistung braucht. Dann sagt man dort: Okay, ihr habt jetzt eine erhöhte Bereitschaft, um kurzfristig agieren zu können und wie ich vorhin schon einmal sagte eben möglichst auch keine Zeit zu verlieren.
Insofern kann ich Ihnen so grundsätzlich nicht beantworten, für welche Szenarien schon einmal eine Bereitschaft vorgehalten wurde.
Wenn man sich darüber Gedanken macht, dann erfolgt natürlich immer eine Abstimmung. Ich habe hier auch ganz deutlich gemacht, dass eine Abstimmung mit der Ministerin, mit dem Generalinspekteur erfolgte. Dort diskutiert man also natürlich, und man hat das habe ich hier auch gesagt auch Kontakt mit dem Land, war also mit München in engem Kontakt. Dort macht man sich dann Gedanken, wie man unterstützen kann. Da sind natürlich auch regionale bzw. lokale Kräfte wichtig, und natürlich ist auch die Frage wichtig: Welche Fähigkeiten können gefordert sein. Wenn es zum Beispiel eine terroristische Großlage gewesen wäre, also doch noch zu einem größeren Ausmaß gekommen wäre, könnte man vielleicht an Spürhunde oder eben auch Sanitätskräfte denken. Darauf stellt man sich also ein.
Was dieses Szenario betrifft, Herr Wonka: Das ist ja genau der Bereich, um den wir uns jetzt kümmern wollen. Wir sagen: Wir wollen jetzt die Dinge üben, wir wollen in die Gespräche mit den Innenministern gehen; wir wollen sehen, wo Bedarf besteht, um dann auch festzustellen: Wo müssen wir noch nachschärfen, wo müssen wir gewisse Dinge vielleicht noch besser einüben, wo gibt es gewisse Mechanismen, die nicht laufen? Deswegen war es uns ja auch von Anfang an, vom Weißbuch-Prozess an so wichtig, dass wir dies zukünftig üben. Das hat die Ministerin dann auch noch einmal deutlich gemacht.
FRAGE GATHMANN: Ich habe nur noch einmal eine Verständnisfrage, wahrscheinlich an Herrn Plate und an Frau Dr. Krüger: Nach dem, was Herr Nannt jetzt angedeutet hat, wie dieser Einsatz hätte aussehen können, stellt sich für mich die Frage: Es wäre tatsächlich auf dem Boden unserer Gesetze gewesen, wenn die Bundeswehr so eingesetzt worden wäre? Das muss ich jetzt einmal ganz dumm fragen.
DR. PLATE: Ich will jetzt, ehrlich gesagt, einen Einsatz, der gar nicht stattgefunden hat, nicht bewerten; das fällt mir, ehrlich gesagt, aus dem Stand auch schwer. Es gibt aber ein verfassungsgerichtliches Urteil dazu, das mehr oder weniger sagt: In besonderen, sehr gefährlichen Einsatzlagen der Minister hat das heute auch noch einmal in einem Interview zitiert ist es möglich, dass unter Federführung der örtlichen Polizei die Bundeswehr auch mit ihren Mitteln unterstützt. Das ist Amtshilfe. Das ist genau das, was im Weißbuch auch noch einmal wiederholt worden ist. Wir haben einfach gemeinsam die Erkenntnis, dass genau das, was das Verfassungsgericht als verfassungsrechtlich möglich beschrieben hat, wenn es einmal hart und hart kommt, dann auch geübt wird, damit es reibungslos klappt, wenn es wirklich drauf ankommt. Es ist doch völlig klar, dass solche Übungen dann in dem Rahmen stattfinden, den das geltende Recht hergibt.
DR. KRÜGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE WIEGOLD: Herr Nannt, zum einen noch einmal kurz zur Klärung: Sie haben von vor Ort stationierten Einheiten geredet; das wäre dann also die 3. Kompanie des Feldjägerregiments 3. Es gibt aber auch Informationen, dass sich andere Feldjägereinheiten aus anderen Standorten darauf vorbereitet haben, ebenfalls nach München zu verlegen. Ist das zutreffend?
Zweite Frage: Weil ja Artikel 35 Absatz 1 und Artikel 35 Absatz 2 immer so ein bisschen durcheinanderkommen: Technische Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 zum Beispiel bei Hochwasser ist ja lange geübte Praxis. Aber ist es auch schon länger geübte Praxis, dass Bereitschaft im Hinblick auf Artikel 35 Absatz 2, also militärische Unterstützung inklusive Eingriffsbefugnis angeordnet wird?
NANNT: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an: Die Bereitschaft ist eine Bereitschaft. Nur um das einmal klarzumachen: Man sagt ja nicht: Es ist eine Bereitschaft, und zwar für dieses Szenario gemäß diesem Paragraphen oder für jenes Szenario gemäß jenem Paragraphen. Man setzt vielmehr eine Einheit in Bereitschaft, damit sie gegebenenfalls unterstützen kann im Rahmen der eng begrenzten rechtlichen Möglichkeiten. Insofern ist es eine Bereitschaft, die gesetzt wurde, und ein Einsatz nach Artikel 35 Absatz 1, Artikel 35 Absatz 2 oder wie auch immer kommt zustande, wenn es eine Anforderung gibt, die letztendlich durch die Behörden, durch die Polizei getroffen wird. Deswegen macht es keinen Sinn zu fragen: Was war das jetzt für eine Bereitschaft? Die Bereitschaft war eine Bereitschaft von insgesamt etwa 100 Kräften, die sowohl aus dem Bereich der Militärpolizei als auch aus dem Bereich des Sanitätsdienstes kommen.
Wie diese Bereitschaft genau ausgestaltet wurde und wo genau die Einheiten herkommen bzw. wo sie stationiert waren, kann ich Ihnen nicht sagen, das sage ich Ihnen ganz ehrlich ich weiß es nicht. Es wird wahrscheinlich keine Einheiten aus Kiel gekommen sein; vielmehr werden sie wahrscheinlich aus der Region gekommen sein, in der das Unglück passiert ist eben um schnell zu reagieren.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Ich verstehe es nicht ganz. Sie müssten sich doch darauf einstellen, ob Sie einen ungeschützten Lastwagen schicken bzw. ob Sie einen ungeschützten Lastwagen in Bereitschaft halten oder ob Sie geschützte Fahrzeuge brauchen, weil bewaffnete Täter unterwegs sind. Insofern müssen Sie ja schon bei der Ausgestaltung der Bereitschaft an die unterschiedlichen Szenarien denken, oder nicht?
NANNT: Wir haben die Kräfte bereitgestellt, die dort verfügbar sind und die dort eben auch angemessen die Polizei unterstützen können. Es kommt, wie gesagt, erst dann zu einem richtigen Einsatz, wenn dieser Einsatz abgerufen wird. Natürlich machen wir uns Gedanken, wie wir letztendlich unterstützen können. Wie gesagt, es kann sein, dass wir im Bereich Sanitätsdienste etwas machen, es kann sein, dass wir an den Checkpoints unterstützen, die die Polizei einrichtet. Es macht aber keinen Sinn, hier jetzt theoretische Abläufe zu diskutieren; denn es kommt erst dann zu einem Einsatz, wenn er abgerufen wird. Und dann stellt sich auch die Frage, auf welcher Grundlage dieser Abruf erfolgt.
Und noch einmal: Das Szenario muss auch stimmen, Herr Wiegold; auch das ist ganz wichtig. Denn es ist eben auch entscheidend: Ist es eine terroristische Großlage oder ist es das nicht, ist es vielleicht nur eine ganz einfache logistische Unterstützung? Da spielen viele Faktoren eine Rolle, und es ist einfach total hypothetisch, sich jetzt Gedanken nach dem Motto „Was wäre wenn wo?“ zu machen. Das sind aber das sage ich auch, Herr Wiegold gute Fragen bzw. genau die richtigen Fragen, die wir uns stellen, wenn wir die Übungen machen. Das sind die Fragen, die wir uns dann stellen, um letztendlich auch dieses Zusammenspiel besser üben zu können.
VORS. WEFERS: Herr Dr. Plate hat noch eine Ergänzung.
DR. PLATE: Ich will das gerne kurz machen, ich möchte aber, ehrlich gesagt, sozusagen noch ein verfassungsrechtliches Licht auf die Ausführungen und vor allen Dingen Ihre Frage werfen, weil Sie von Absatz 2 reden. Wenn wir schon einmal dabei sind, über Absätze zu reden, dann würde ich alle dazu einladen wollen, sich die Absätze 1, 2 und 3 anzuschauen. Es ist einfach so, dass die Absätze 2 und 3 Szenarien beschreiben, die zum Glück bisher im Prinzip kaum oder vielleicht gar nicht da habe ich jetzt nicht den absoluten Überblick vorgekommen sind. Es geht da um sehr schwere Naturkatastrophen, um Unglücksfälle, es geht um Situationen, in denen es die Polizei alleine nicht mehr schafft. Das ist natürlich etwas anderes als im Absatz 1, aber dann muss sich eben nicht nur den Absatz 2, sondern auch den Absatz 3 mitnehmen.
FRAGE DR. BRAUN: Herr Nannt, hat die Ministerin bei Herrn Wieker angerufen und gesagt „Wir machen das“, oder hat Herr Wieker bei der Ministerin angerufen und gesagt „Wir machen das jetzt“?
Zweite Frage: Sie haben von 100 Kräften gesprochen. Sind das 50 Feldjäger, 30 Sanitäter und 20 Hunde? Wie muss man sich das vorstellen, wie viele waren das?
NANNT: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Braun: Über Telefonate darüber, wer wen anruft, wer wann anruft und wie was läuft berichte ich nicht.
Zweitens. Insgesamt sind das ungefähr 100 Kräfte. Ich kann Ihnen jetzt hier nicht sagen, wer da in welcher Dimension dabei war. Das müsste ich klären, das kann ich Ihnen hier jetzt nicht zur Verfügung stellen.
(Archivbild 2009: Feldjäger bei der Informations- und Lehrübung in Munster – Foto Bundeswehr/Kunde)
Wie soll ein neuer Reservedienst der BW, also eine Art Nationalgarde, denn funktionieren ohne Wehrpflicht oder allgemeine Dienstpflicht?
Und Verfassungsrechtlich dürfte eine solche Nationalgarde ohne Grundgesetzänderung auch nicht einfach im inneren eingesetzt werden, es sei denn diese Nationalgarde wäre gesetzlich nur eine Reserve der Bundespolizei, welche aber aus Freiwilligen von BW und Polizei gebildet würde.
Ohne hohe finanzielle Anreize wird man keine erhebliche Truppenstärke zusammenbekommen.
Und dann ist eine Frage, ob eine Truppe gemischt aus Polizei und Soldaten überhaupt effektiv sein kann, da diese ja völlig unterschiedlich ausgebildet worden sind.
Es riecht nach Aktionismus um das Volk zu beruhigen, ohne etwas richtig zu machen.
@Arty1986
Es geht nicht darum, ob man Soldaten mag öde nicht.
Es geht darum, ob eine Regierung die Bw im Innern ohne Gegenwehr von verantwortlichen Offzieren, für selbst gewählte Aufträge einsetzen kann und in es, wenn man Lücken feststellt nicht besser wäre die Lücken mit den dafür vorgesehenen Kräften zu stopfen.
Missbrauch vin Streitkräften geht auch in Demokratien schnell (siehe Türkei).
Zudem haben wir genug zu tun und das nicht nur temporär und die Terrorvorsorge/Bereitschaft scheint auch keine temporäre Angelegenheit zu sein.
Die Bw hat für ihre eigentliche Aufgabe zu wenig Pers, Mat und Übung.
Was sollen wir noch alles machen?
Rüstet die BuPol sachgerecht aus und gebt der Polizei der Länder was sie fordern und das beginnt beim Kraftstoff und geht über Splitterschutz bis zu Kom-Mittel.
Aktionismus ohne Mehrwert, verhindert kein Opfer, das Gegenteil ist der Fall.
Die Polizei in München weiß bestimmt wo es gefehlt hat und was man benötigt.
Bw steht da nicht auf dem Wunschzettel.
Ich komme langsam zu dem Ergebnis, dass zurzeit viele Nebelkerzen in die Diskussion geworfen werden, weil Verantwortliche in Politik und Behörden Mist gebaut haben und nun lautstark davon ablenken wollen. Diese „Bundeswehreinsatz im Inneren“ oder nun die „Nationalgarde für Deutschland“- Diskussionen sollen Kommunikationskanäle verstopfen, um so den Kern der Problematik zu überdecken. Dazu kommen dann Beschwichtigungsexperten, die uns erzählen wollen, das Risiko Opfer eines Amok- oder Terroranschlags zu werden betrage lediglich 1:27.000.000. Wenn ich nur das Münchner Ereignis nehme und die 9 Todesopfer auf die Gesamtbevölkerung umlege ist man schon bei 1:9,1 Mio. als Schadenseintrittswahrscheinlichkeit aber das nur am Rande.
Statt das ganze Volk über einsatztechnische Details der Kräftebereitstellung im Fall X diskutieren zu lassen, müssten Politik und gesellschaftliche Eliten über die Ursachen der geänderten Sicherheitslage reden. Warum will eine Person A möglichst viele Menschen aus Gesellschaftsgruppe B verletzen oder töten? Warum ist aus gesellschaftlichem Miteinander ein „Tot allen Ungläubigen“ oder „Brennt das Flüchtlingsheim nieder“ geworden, nur um zwei Gruppen zu benennen, die anderen ans Leder wollen? Und warum gelingt es dem staatlichen Gewaltmonopol immer schlechter, diese Gefährder in die Schranken zu weisen?
Warum wird gar nicht über die Ursachen der Probleme diskutiert, sondern nun noch über Symptome und ob diesen nun per Soldat oder Polizist begegnet werden soll?
Guten Tag Hr. Wiegold, danke für den Nachtrag.
Zum Thema Bereitschaft oder erhöhter oder Alarmbereitschaft fällt mir aus meiner Dienstzeit nur folgendes ein. Geht schon mal dahin und guckt mal. Was wir mit euch vorhaben sagen wir euch dann RECHTZEITIG (hahahha) Ala „Endscheidung fällt im Räumgebiet“. Am Deich fiel mir dann auf, das ich mal besser Klopapier, Sonnencreme, Mückenschutz, was zu trinken und weiteres hätte mitnehmen sollen.
Am Zaun bei den Amis fehlte es am Anfang an allem, selbst ein Schiithus war Luxus.
So war es und so wird es immer sein. Kein Plan, keine Mittel, aber schon mal mitmachen.
Der olympische Gedanke ist das, was zählt.
Wenn man schon Transparent sein will, dann aber auch richtig.
SO ist es jedoch einfach nur peinlich!
In diesem Rahmen auch vielen Dank an @Thilo Jung, auch wenn es trollmäßig rüber kommt ist das Nachhaken berechtigt.
„NANNT: … In dieser Situation hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nach erteilter Prokura durch die Ministerin und natürlich auch im Kontakt mit den zuständigen Polizeibehörden entschieden“
und
„ZUSATZ JUNG: Also war es Frau von der Leyen.
NANNT: Na klar. Natürlich ist das eine Entscheidung, die dann letztlich gefallen ist, klar.“
ist für mich weiterhin ein gewisser Gegensatz. Zumal ich an der OSH mal gelernt habe, dass Verantwortung nicht teilbar ist – was soll also eine solche Prokura? Die Politische Erlaubnis um freie Hand?
Entweder der GI ordnet an, oder eben die Ministerin.
Falls es der GI war, so viel Entscheidungsfreude hätte ich ihm gar nicht zugetraut. Es sei denn er wollte sich ein wenig besser auf dem Schleudersitz positionieren.
Also jetzt wollen wir doch einmal „auf dem Teppich (ausdruecklich NICHT dem Gebets-)“ bleiben!
Im Gegensatz zu dem, was der geneigte Betrachter im S-O-Ausland schon seit deutlich 10 Jahren erkennen KOENNTE, ging es bei dieser „in Bereitschaft-Versetzung“ von Soldaten durch wen auch immer (BMin oder GI, in anderen faellen evtl auch der „Fhr vor Ort“) NICHT darum, irgendwelche Saeulen der Demokratie in D einzureissen, bestimmte Bevoelkerungsgruppen, die dem Anordnenden nicht „in das verordnete Weltbild“ passen, unschaedlich zu machen o.ae!
Es wurden FJg und SanKr, also keine „Kampftruppen“ mit MG, Mrs, S u/o KPz… alarmiert, um evtl. auf entsprechenden Abruf im Bereich Polizeiarbeit und Rettungsdienst unterstuetzen zu KOENNEN! KEIN Krieg gegen Teile des eigenen Volkes!
Diese „Verwaltungsdiskussion“, wer darf wann, warum unter welchen vorher oeffentlich auszudiskutierenden Umstaenden was tun unter minimierendem Einfluss der Verhaeltnismaessigkeit und am besten erst nach „Volksbefragung“ HAT doch genau dazu gefuehrt, dass es „gefuehlt“ keine flaechendeckende, sich auch wirklich ueberall hin trauende Polizei mehr gibt, die das kaum noch auf dem Papier stehende „Gewaltmonopol“ auch DURCHSETZT oder dazu in der Lage waere!
‚Sichern Sie Ihre Haeuser festungsgleich, aber achten Sie darauf, dass der Einbrecher beim Ueberwinden von Zaun oder Mauer sich auch ja nicht verletzen kann und die evtl vorhandene UebwKamera sein Persoenlichkeitsrecht nicht beeintraechtigt…“ heisst es schon angesichts planmaessig und organisiert vorgehender Raeuberbanden.
Sollten tatsaechlich auch einmal, vielleicht sogar fuehrende Koepfe (max „mittl. Management“, die Spitze sonnt sich eh dort, wo „wir“ nicht reingelassen werden…) ermittelt werden, „drohen“ ja auch wirklich „schreckliche“ Strafen wie 2-3 Jahre DEUTSCHES Luxusgefaengnis…
Ok, der letzte Absatz ist etwas abseits vom Thema, aber irgendwie auch nicht, haben wir durch diese ewige „Wattebaeuschchenpolitik“ sicher NICHT dazu beigetragen, dass die Zustaendigen (Polizei) so „aufgestellt“ sind, wie sich’s gehoert! Personell, materiell UND rechtlich eindeutig untermauert! Trotzdem duerfen und WERDEN im Einsatz abgegebene Schuesse, insbes. mit Todesfolge, untersucht werden, auch OHNE, dass gewisse Politiker dazu affekthandlerisch unqualifizierte „tweets“ absetzen…
Für mich ist die es ein Beispiel für unüberlegten, ungeplanten Aktionismus. Wo hätte der SanDst zum Einsatz kommen sollen? Mit welchen Mitteln? Die zivilen Planungen haben hervorragend funktioniert und sich bewährt. Innerhalb kurzer Zeit standen 18 (!) hubschraubergestützte Rettungsmittel aufgrund von vorgesehenen Alarmierungsvergfahren am Rand Münchens zur Verfügung.
In welchen Strukturen hätten Fj und SanDst zum Einsatz kommen sollen? Wo? Wann?
Viele Betrachtungsweisen hier sind rein hypothetisch. Zum Teil auch aufgrund der Gegebenheiten nicht unbedingt sachlich.
Gerade dann aber wäre es mit dem vorhandenen Zeitablauf eine echte Aufgabe gewesen, vor der BPK fachlich korrekt auskunftfähig zu sein. Für mich nur peinlich, insbesondere vor dem Hintergrund des konkreten Vergleichs zum Polizeisprecher.
@arty1986
Mir scheint, es ist inzwischen der Ordnungsruf mit Bitte um Sachlichkeit angebracht.
@ Arty1986
Manchmal überlegt man rentiert es sich auf einen Kommentar zu antworten oder es einfach zu lassen. Wenn aber dann zuviel in einen Topf geworfen wird und daraus ein Einheitsbrei wird, sollte man doch etwas dazu schreiben.
Zitat:
„Diese “Verwaltungsdiskussion”, wer darf wann, warum unter welchen vorher oeffentlich auszudiskutierenden Umstaenden was tun unter minimierendem Einfluss der Verhaeltnismaessigkeit und am besten erst nach “Volksbefragung” HAT doch genau dazu gefuehrt, dass es “gefuehlt” keine flaechendeckende, sich auch wirklich ueberall hin trauende Polizei mehr gibt, die das kaum noch auf dem Papier stehende “Gewaltmonopol” auch DURCHSETZT oder dazu in der Lage waere!“
Nein, es ist der politische Wille der Regierenden dass es in der Stadt Berlin rechtsfreie Räume gibt, in denen die Polizei unsere Rechtsordnung nicht mehr durchsetzt. Wenn es die Politik nicht versäumt hätte, die Straftaten der arabischen Großfamilien aus dem Libanon konsequent zu verfolgen, dann wäre es nicht soweit gekommen.
Heute diskutieren wir jedoch über einen ganz anderen Sachverhalt. Der lautet, muss die Bw aufgrund der Sparmaßnahmen bei der Polizei (drastischer Stellenabbau) als Aushilfe bei Großereignissen auftreten, die eigentlich in die Zuständigkeit der Polizeiarbeit fallen ? Soll also dieser drastische Polizeistellenabbau nachträglich durch einen erweiterten Auftrag für die Bw kompensiert werden ?
Dies ist die heutige Fragestellung, denn dieser drastische Stellenabbau bei der Polizeit war ja keinesfalls zufällig sondern politisch gewollt, gerade auch bei rot-grünen Stadtregierungen.
@arty 1986
„gefuehlt“
Am Thema vorbei.
Es geht nicht um das Ereignis in München, sondern um die Lehren daraus.
…….und da hilft das Motto: „Dabeisein ist alles“ nicht weiter und verhindert keinen neuen Anschlag.
Sachliche und dienliche Analyse und Vorbereitung sieht anders aus.
Vielleicht kann mich mal jemand „erleuchten“, warum es überhaupt wichtig ist, zu wissen, von wem die Initiative ausging – so wie ich das verstehe hat der GI die Anweisung/ den Befehl nach Billigung durch die BM’in erteilt – damit sind die Verantwortlichkeiten geklärt.
Warum interessiert es zu erfahren, wer die Idee hatte? Es geht doch wohl nicht um die Schlagzeile: „der GI wollte die Bw im Inneren einsetzen“ oder „Die Ministerin hat die Bw für einen Einsatz um Inneren in Bereitschaft versetzt – gegen den Rat des GI!“, oder etwa doch?????
In einem normalen LvE o.ä. geht es ja auch nicht darum zu klären, wer „die Idee hatte“, sondern darum eine Entscheidung durch die zuständige Ebene herbeizuführen. Und wenn die DStLtr in München selbstständig entschieden haben, ihre Leute zumindest in Teilen in Bereitschaft zu versetzen (und mehr ist schließlich nicht passiert!) ist das mehr als nachzuvollziehen und auch rechtlich völlig unstrittig, zumindest so lange man nicht weiß, ob Terroristen nicht demnächst versuchen, bewaffnet in die eigene Liegenschaft einzudringen.
@Harry | 26. Juli 2016 – 15:07:
Es interessiert, ob vdLeyen die konkreten Maßnahmen gebilligt hat. Oder ob sie den GenInsp lediglich darin bestätigt hat, dass er im Rahmen seiner Befugnisse und der Rechtslage Maßnahmen treffen dürfe.
Bei den bekannt gewordenen Umsetzungsschritten ist die Differenzierung mangels Einsatz eigentlich irrelevant. Politisch aber doch heikel. Denn man könnte erkennen, wer der Falke ist.
Wichtig wäre es nur, wenn es tatsächlich zum Einsatz gekommen wäre. Oder wenn später mal kritische Details zu Planung/Gedankenspielen/Vorbereitung auftauchen.
@Hubi: 1+. Eigentlich haben Sie @T.W. fast die Arbeit abgenommen.
.
Angefügt werden dürfen auch für @Arty1986 noch zwei Punkte:
• Daß es nicht darum geht was die Bw beim Einsatz im Inneren darf und was nicht, denn das ist exakt gesetzlich festgeschrieben. Vielmehr gilt, wenn man denn die Bw einsetzt, dann eben gesetzeskonform, opportun und verhältnismäßig sowie bestmöglichst qualifiziert und ausgesrüstet. Bereits hier scheiden sich die Geister.
• Daß man beim SanDst Bw im Bereich Notfallmedizin trotzdem noch so ein bischen Bauchschmerzen haben darf. Sicherlich sind alle formellen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, aber da kommen noch die Aspekte Team, Praxis, Routine, Interdisziplinäres Fachwissen (z.B. MedGV, HygVO, usw.), regionale und landesspezifische Organisation, Schnittsellen zu Feuerwehren und Polizei und vor allem eine einheitliche kontinuierliche Leitung, im Vergleich zu den zivilen Rettungsorganisationen als große Fragezeichen hinzu. Genau hierzu darf ich mir aus langjähriger beruflicher Erfahrungen und Kenntnisse im Luftrettungsdienst und auch in der Medizintechnik ein Urteil erlauben.
.
@K.B. zu http://augengeradeaus.net/2016/07/von-der-leyen-gibt-zu-bundeswehr-stellte-sich-auf-eingreifen-in-muenchen-ein/comment-page-3/#comment-244027:
• Grau, grau scheint alle Theorie, ein FjgRgt sind ca. 900 Mann, ein SanRgt weitere 900 Mann und für den Rest rechnen wir nochmals ca. 300 bis 400 Mann (inkl. Nachschub und Versorgung). Damit wären wir für den Fall der „Ultima Ratio“ bei ca. 2.200 Mann und das will erst einmal binnen z.B. 12 Std Vorlaufzeit geleistet und einsatzbereit vor Ort sein! Und wie sagten Sie so schön Und jetzt haben wir noch nicht von geschützten Fahrzeugen für Straßensperren, KSK-Zügen oder Scharfschützentrupps geredet., also legen wir bei einem „Terroristischen Großschadensereignis“ als Fall der Ultima Ratio nochmals ca. 300 Mann obendrauf.
• Zur Verdeutlichung der Relationen und Realitäten: Die Zeiten wie im Mai 1976, als ca. 600 Bw-Soldaten binnen 24 bis 48 Std mit ca. 150 Fahrzeugen, davon ca. die Hälfte schweres Pi-Gerät und ca. 20 UH1D samt weiteren ca. 150 Mann in Friaul im Erdbebengebiet einsatzbereit waren und seitens der Lw mit weiteren ca. 300 Mann die Transall-Transportkette binnen Stunden stand, sind für unsere Bundeswehr personell und materiell schon sehr lange Vergangenheit (n.B. Luftlinie Laupheim – Udine ca. 330 km, Straße Ulm – Udine ca. 580 km).
• Fakt ist aber, mit den in München aufgebotenen bzw. angebotenen knapp 100 Mann Bundeswehrsoldat(inn)en, wäre die Bundeswehr bei der „Ultima Ratio“ eines Bierzelt-Brands bei einer Dorfkichweih im Bayerischen Wald als „echter Einsatz“ voll dabei gewesen.
.
@Harry: Und wenn die DStLtr in München selbstständig entschieden haben, ihre Leute zumindest in Teilen in Bereitschaft zu versetzen […], zumindest so lange man nicht weiß, ob Terroristen nicht demnächst versuchen, bewaffnet in die eigene Liegenschaft einzudringen, scheint mir der Intitialzünder gewesen zu sein. Daß anschließend auf dem Strang nach oben bis zum GI und IBUK „die Sonnenfinsternis in der Turnhalle“ propagiert wurde, ist ja fast schon systemimmanent.
Genau diese vom BMVg und von UvdL gezeigte und auch noch bei der BPK multiplizierte, völlig expertieselose Blauäugigkeit ärgert hier so manchen und mich auch.
@Hubi
zählte zu den 18 Luftgestützen Rettunngsmitteln evtl auch CH53 mit GRH-Rüststatz?
Das wäre evtl noch ein sinnvolles Mittel zumindest für die Bereitschaft gewesen.
@ToM_E: Kann eigentlich gar nicht der Fall gewesen sein, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fraum-Rettungshubschrauber. War auch nicht geboten und wurde auch nicht angefordert (nicht mehr im Alarmplan und mit Vorlaufzeiten von 72 Std illusorisch).
@all: Bild.de – 26.07.2016 – 17:18 Uhr: Er [de Maiziere] könne auch nicht «erkennen, dass unsere deutsche Bevölkerung voller Angst ist». Sein Ministerium wies einen Bericht zurück, wonach die Regierung ein neues Sicherheitskonzept mit einer Art Reservisten-Armee erwäge.“
Nachdem den Schmarrn einer „Deutschen National Garde“ ja wohl kaum Bild und FAZ selber erfunden haben, darf man gespannt sein, woher solch ein absoluter Humbug diesmal kam?
Okay-
Vorwurf 1: man kann nicht erkennen, wer der Falke ist bzw. wer innerhalb des BMVg den Einsatz der Bw im Inneren pushen möchte?
Vorwurf 2: man (UvdL) bläst eine Selbstverständlichkeit (Hochfahren der bei unklarer (auch eigener) Bedrohung auch gebotenen Bereitschaft) als „Bereitschaft zum Einsatz der SK im Inneren“ auf und ist sich der politischen Brisanz nicht bewusst?
zu 1: ich kann gut verstehen, dass man (Journalist) das gerne wissen möchte, erkenne aber den Mehrwert für die Öffentlichkeit weiterhin nicht – die grobe Richtung BMVg ist ja bekannt. Und da ich auch keine Lust hätte, dass man mir das Wort im Mund verdreht, hat sich Oberst Nannt hier absolut richtigerweise so ausweichend verhalten.
zu 2: es gibt wenige Politiker, die noch weniger unbedarft vor sich hinplaudern als UvdL. Man muss ihr ja inhaltlich nicht zustimmen, aber ihr vorzuwerfen, sie wüsste nicht, wovon sie redet bzw. welche Botschaft sie senden möchte bzw. welche nicht, halte ich in den allermeisten Fällen für sehr haltlos…. und anzunehmen, sie sei sich des Sprengstoffs dieser Frage nicht bewusst – nach dem ganzen Hickhack um irgendwelche nicht abgestimmten Weißbuch-Entwürfe, ist schon ein bisschen naiv.
Wer also bei Nannt – der ja auch x Mal auf das Weißbuch verwiesen hat – zwischen den Zeilen zuhört, kann daraus schon sehr genau ablesen, was UvdL für richtig hält. Ich kenne jedenfalls kein Thema, bei dem sie die Verantwortlichkeiten von sich weg zu anderen Ressorts verwiesen hat (bei der Definition der nationalen Schlüsseltechnologien hat sie es IMHO mal mit mäßigem Erfolg versucht – aber sonst? Flüchtlingshilfe, Ebola, Ausbildungshilfe Syrische Flüchtlinge…. da hätte man immer ein anderes Ressort beauftragen können und vielleicht auch sollen….)
@Vtg-Amtmann: Wäre es aber nicht sinnvoll, daß die BW wieder zwei Ch53 Großrettungshubschrauber für den Soforteinsatz stellen muss? Gerade vor dem Hintergrund möglicher Terroranschlägen mit vielen Verletzten?
@Closius: Das sagen ein in RLP sehr bekannter Anästhesist, Notfallmediziner und Offz d.R. sowie ein Generalarzt a.D. als wesentliche Miterfinder des ehem. Mendiger GRH schon seit Jahren und stoßen auf taube Ohren. Die letzten Apelle waren nach der Loveparade 2010 am 24. Juli 2010 in Duisburg und im August 2014, als ein Güterzug einen Eurocity in Mannheim rammte.
@Harry
Zu 1. Ich denke auch für die Soldaten die dann auf der Straße stehen ist nicht uninteressant, zu wissen von wem das kommt. Allein wegen so banaler Frage wie: Wer trägt die Verantwortung für den Einsatz wenn Zivilisten zu Schaden kommen? Bzw. die „RoE“ (gelten die der Polizei?). Oder auch: Wenn ich verletzt / getötet werde, ist das rechtlich so wasserfest dass der Bund zahlt (war bisher schon bei mandatierten Auslandseinsätzen schwierig) oder die BU / DU (die wollen ein Mandat, wie sieht es im Inland aus?).
Wenn sich da ein Politiker auf KOSTEN der Soldaten profilieren will, geht das nicht nur die Regierung an.
Zudem wird das Wort ja nicht verdreht wenn er einfach sagt was Sache ist, eher bei dem jetztigen Geschwurbel.
Zu 2. „es gibt wenige Politiker, die noch weniger unbedarft vor sich hinplaudern als UvdL. Man muss ihr ja inhaltlich nicht zustimmen, aber ihr vorzuwerfen, sie wüsste nicht, wovon sie redet bzw. welche Botschaft sie senden möchte bzw. welche nicht, halte ich in den allermeisten Fällen für sehr haltlos“
Sie weiß auch bestimmt genau welche „speziellen Fähigkeiten“ die FJg haben von denen sie geredet hat, nur um bei dem Thema zu bleiben. Weitere Beispiele dass sie nicht wirklich weiß wie groß der Unterschied zwischen Gesagtem und IST ist gibt es zuhauf, siehe auch Attraktivität…
„und anzunehmen, sie sei sich des Sprengstoffs dieser Frage nicht bewusst – nach dem ganzen Hickhack um irgendwelche nicht abgestimmten Weißbuch-Entwürfe, ist schon ein bisschen naiv“
Natürlich ist ihr das bewusst. Deshalb ja dieser sinnlose mediale Vorstoß – so richtig die Alarmierung als Vorsichtsmaßnahme allein für die Bw war. Aber sie nutzt die Soldaten zu ihrer Profilierung im rechten Flügel – siehe oben.
Allgemein denke ich dass noch kein Politiker begriffen hat wie es um die Bw steht weil in homöopathischen Dosen alles immer irgendwie geklappt hat. Wenn man jetzt aus dem Aktionismus plant, Truppenteile wie FJg, San, Log, Heeresflieger / Lw einzusetzen und schaut wo und wie das in Deutschland geht und wo wirklich einsatzbereites Material in der Truppe ist, um mal einen Zug(Ebene) ad hoc in Marsch zu setzen – ja das wäre ein wirklicher Fortschritt.
@Harry | 26. Juli 2016 – 18:02
Ich kann Ihre Meinung zu 1 so nicht teilen.
Ad 1 Es geht sicherlich nicht darum, festzustellen, wer Falke im BMVg ist. Vielmehr ist es durchaus für die Öffentlichkeit interessant, ob Frau Ministerin die Situation nutzen wollte, Ihre Initiative Einsatz der Bw im Inneren nach vorne zu bringen. Der Schluss liegt zumindest nahe, da Sie im Interview mit der FASZ explizit darauf hingewiesen hatte.
Ad 2 Sie war sich sicherlich der Brisanz bewusst. umso jämmerlicher ist das Herumgeeiere des Pressesprechers zu bewerten, der nach dem Vorfall vom Freitag ausreichen zeit hatte, die Faktensammeln zu lassen und die Öffentlichkeit aktiv und im Rahmen der gebotenen Verlässlichkeit zu informieren.
Dabei wäre aber der Öffentlichkeit deutlich geworden, wie bescheiden der adhoc Einsatz von Bw-Kräften in dieser Lage ausgefallen wäre. Und das würde wohl ein weiteres Promoten des Einsatzes im Inneren deutlich eingrenzen. Bitte seitens der von mir – auch wegen diverser Einsatzerfahrungen – hoch geschätzten Feldjäger und Sanitäter nicht falsch verstehen. Aber das, was in dieser Situation kurzfristig zum Einsatz in Bereitschaft gesetzte Kontingent betraf, nimmt sich im Vergleich zu den kurzfristig verfügbar gemachten Einsatzkräften (wie bereits von mehreren Kommentatoren hier im Blog beschrieben) doch sehr bescheiden aus. Und hier wird diese Vermutung auch durch ein Herumgeschwurbel des Herrn Oberst Nannt nur genährt. Wenn man nicht der Öffentlichkeit erklären möchte, wieviel Feldjäger, Sanitäter mit welchen Fähigkeiten zur Verfügung hätten gestellt werden können, dann darf man durchaus dahinter peinliches Berührtsein vermuten. Das sind die Folgen des Kaputtsparens der Bw über zwei Jahrzehnte und hier bin ich @Vtg-Amtmann | 26. Juli 2016 – 15:38 dankbar für die Vergleichsdarstellung, was anno 1976 machbar war.
Und wenn man den Einsatz der Bw seitens BMVg nach vorne bringen will, dann muss man auch den A in der Hose haben, der Öffentlichkeit auch das dazugehörige Preisschild zu präsentieren und sie vor allem wahrheitsgemäß über Mittel und Fähigkeiten informieren. Mit bloßen Ankündigungen, wie sie aus dem Ministerium in der zurückliegenden Zeit zu vielen Themen zu vernehmen waren, kommt man hier nicht weit – und dies ist m.E. sehr gut „zwischen den Zeilen“ der Erklärung des Sprechers BMVg und insbesondere bei dem was er nicht gesagt hat – zu erkennen.
Btw: Der Pressesprecher der bayerischen Polizei am Freitag hatte sicherlich ein unklareres Lagebild für seinen Bereich kam aber mit seiner Informationsarbeit authentischer ´rüber als Oberst Nannt in einer BPK auf die er sich ausführlich hatte vorbereiten können. So kann Informationsarbeit auch laufen.
Was Ähnliche ( Polizei )
kommt heute Abend
http://www.zdf.de/frontal-21/themen-der-sendung-vom-26.-juli-2016-44510160.html
@Alarich | 26. Juli 2016 – 19:28
Danke für den Hinweis. Mal sehen, was aus TdM´s vollmundigen Ankündigungen von Sept 2015 geworden ist.
@Vtg-Amtmann
Danke für das Update.
72h ist wirklich schwach.
Vermutlich ist der Rüstsatz dann ohnehin irgendwo eingemottet und mit Pech ausserhalb jeglicher Prüfintervalle…
Würde mich zumindest nicht wundern
Fast schon kurios ist ja, das hier einerseits neue Einsatzfelder für die Bundeswehr im Inneren aufgemacht werden sollen, während andererseits die etablierten und im gesellschaftlichen Konsens als sinnvoll erachteten Amtshilfeleistungen im Katastrophenschutz schon lange nicht mehr funktionieren. Als aktuelles illustratives Beispiel ein Zitat aus dem Feuerwehr Forum (Hintergrund: Waldbrand in der Nordeifel in unzugänglichem Steilhang):
(http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=822003)
Insbesondere der letzte Satz lässt tief blicken und ist wohl eigentlich nur mit dem Wort „Organisationsverschulden“ zu beschreiben.
Fazit des Feuerwehrkameraden: „Wir haben Schläuche verlegt“. Mahlzeit.
Im Eifeler Dialekt gibt es eine schöne Variante des Hochdeutschen „Mit den großen Hunden pissen gehen wollen, aber das Bein nicht heben können“. Sollte Frau v.d. Leyen sich mal hinter die Ohren schreiben.
Naja nicht nur die Neue Polizei Einheit ist nicht Ausgerüstet
aber auch würde bei der Bw das Problem werden den IDZ II ist auch nicht in der Menge in den Kasernen um die Soldaten dafür Aus zu Rüsten
Guten Morgen,
@Vtg-Amtmann | 26. Juli 2016 – 15:38
BZ mit * & ++++
FormalScientist | 26. Juli 2016 – 22:19
BZ +++ und das ist in der zivilen Daseins/Katastrophenvorsorge nicht mal ein Zipfelchen des Eisberges der da schwimmt.
Hauptsache die Musiker sind am Platz, volle Fahrt voraus auf dem schönen neuen Schiff.
Sendungsbewusstsein schlägt Realität.
@FormalScientist: Das von Ihnen benannte „kleine Mißgeschick“ müßte sich auf einen Ausbildungsstand vor 2005 beziehen, denn in 2005 wurde der Flugbetrieb in Mendig eingestellt und die Heeresfliegerbrigade 3 in 2007 aufgelöst. Nun ja, die Brandbekämpfungen mit CH53 in Fahrenberg, Larissa, Attika, in den Abruzzen und auf dem Peloponnes waren schon damals etwas länger her.
@Vtg-Amtmann:
Wenn Sie als „Fakt“ das Wissen haben, dass „knapp 100“ Soldaten „angeboten“ worden sind und dass Großraumrettungshubschrauber nicht angefordert worden sind, dann werden Sie sicherlich auch sagen können, inwieweit die ZMZ-Strukturen gegriffen haben. D.h. wurden die Soldaten vom Kreisverbindungskommando (KVK) München angeboten? Oder über welche Schiene lief das?
@ Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ):
(vgl. http://augengeradeaus.net/2016/07/von-der-leyen-gibt-zu-bundeswehr-stellte-sich-auf-eingreifen-in-muenchen-ein/#comment-244027 ):
Es geht bei ZMZ nur sekundär darum, aus dem Stehgreif Fähigkeiten der Bundeswehr zur Ergänzung oder Erweiterung ziviler Fähigkeiten bereitzustellen. Wenn es klappt, schön und gut. Wenn nicht, ist das auch kein Drama (bzw. sollte keines sein).
Es geht es bei ZMZ primär darum, nach einer gewissen Vorbereitungszeit die zivilen Kräfte im großen Maßstab zu entlasten und dann auch mit speziellen Fähigkeiten eingreifen zu können.
Größe, Dislozierung und Alarmierungszeiten der Bundeswehr 2016 sind nicht mit den Hochzeiten des Kalten Krieges zu vergleichen. Und das ist gut so.
Was nicht gut ist, ist die Einsatzbereitschaft in bestimmten Bereichen der Bundeswehr. Aber auch hier soll man bitte die Kirche im Dorf lassen und sich mit Spekulationen zurückhalten. In den ersten Kommentaren wurde hämisch behauptet, die Feldjäger könnten nicht mal einen Trupp aufbringen um ihre eigene Kaserne zu bewachen. Und siehe da: Plötzlich wäre mind. ein verstärkter Zug verfügbar gewesen. (Lt. der Kommentatoren „Feldjäger sind nicht so schlecht!“ und „Der Dreiklang“)
Was den Punkt der langfristigen Verstärkung der zivilen Seite angeht, kurz ein Verweis auf den Anschlag auf Charlie Hebdo. Dieser endete nach ca. 53 h. So schnell, umfassend und qualitativ hochwertig das Hilfeleistungssystem in Deutschland ist, kommt es doch irgendwann an seine Grenzen. Natürlich kann man die 18 Hubschrauber tagelang in München stehen lassen, aber will man wirklich das Luftrettungssystem dermaßen lahmlegen? In NRW gibt es das Konzept der Patiententransportzüge (PTZ 10), um Verletzte weiträumig auf die Kliniken zu verteilen. Wenn man solch eine Einheit in Bereitschaft versetzt, muss man sie irgendwann auch wieder herauslösen – nicht zuletzt, weil die freiwilligen Helfer so etwas wie einen Zivilberuf haben. Und da bietet es sich beispielhaft an, diese Einheiten mit militärischen Kräften abzulösen.
@vdL-Bashing:
Kann man machen, muss man aber nicht.
Man kann auch ganz emotionslos folgende Aussage lesen und sich denken: Ja, stimmt.
„Im akuten Geschehen entscheidet die Polizei, ob wir es mit einer Terrorgroßlage zu tun haben und was sie von uns abrufen will – und was nicht. Für mich ging es allein darum: dass die Bundeswehr schnell reaktionsfähig ist, sobald die Polizei Verstärkung anfordert.“
Zu GRH CH53:
Es gibt ganz offiziell nur noch einen, der auch in zivile Strukturen eingebunden ist. Die Vorlaufzeit in Laupheim ist mittlerweile so groß, dass ein zeitgerechter Einsatz im vorliegenden Fall nicht möglich gewesen wäre. Ob aber entsprechende Aktivitäten stattgefunden haben?
Mit dem Umzug von Mendig nach Bentlage zog auch der zweite mit sinnvollem Konzept hinterlegte GRH mit um. Bemühungen der Bw, diesen für den norddt. Raum in zivile Strukturen einzubinden, sind aufgrund fehlender Bereitschaft der zivilen Stellen kläglich gescheitert. Ebenso gab es kein sinnvolles Konzept für die med. Besatzung mehr. Eine Vereinbarung mit dem Uniklinikum Münster wurde nicht umgesetzt. Damit hätte das Personal aus dem damals noch vorhandenem BwKrH Hamm kommen können, dass jedoch nicht darauf ausgerichtet war. Also blieb nur noch das BwZKrH Koblenz übrig. Der HS hätte also von Rheine nach Koblenz fliegen müssen, um anschließend wieder in den Norden hochzufliegen.
Vielleicht weiß hier jemand, ob der Rüstsatz für diesen Hubschrauber überhaupt noch existent ist???
Erinnert mich an die Waldbrandbekämpfungssätze für C160 nach den Erfahrungen von Niedersachsen.
Wo wurde eigentlich erwähnt das es sich um eine Kompanie Feldjäger gehandelt haben soll weil dieses hier immer wieder zur sprache kommt? In München ist ein Feldjägerdienstkommando , das werden nicht mehr wie 60 Soldaten sein und das ganze im 3 oder 4 Schichtsystem, dazu der Umstand das es sich um einen Freitag Abend gehandelt hat wo die Kasernen Leer sind .
Stern.de und DPA schießen ab heute 14:00 Uhr volle Breitseite:
Bundeswehr:
• Koalitionsstreit um Bundeswehreinsatz im Inland
• Streit um Grundgesetzänderung für Bundeswehreinsatz im Inland
• Ministertreffen zu Anti-Terror-Übungen mit Bundeswehr im August
Laut Rheinische Post („Bundeswehr übt Einsatz im Innern noch in diesem Jahr“) wird es noch dieses Jahr eine Stabsrahmenübung geben.
Angedachte Fähigkeiten: Objektschutz, Bewachung, Transport, Sanität.
Ein weitere Sturm im Wasserglas.
[Hatte vdL doch schon im großen und ganzen bei ihrer Weißbuch-Pk angekündigt? T.W.]