Trendwende Personal: 30.000 € für den Hauptmann
Der Plan von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, das Schrumpfen der Bundeswehr zu beenden und wieder mehr Personal in die Streitkräfte zu bringen, wird nicht ohne längeres Dienen von bereits vorhandenen Soldaten funktionieren – das hatte die Ministerin bei der Vorstellung ihrer Trendwende Personal im Mai schon deutlich gemacht. Dafür sollen gezielt Soldaten angesprochen werden, die ihre Dienstzeit über das vorgesehene Datum hinaus verlängern wollen, entweder als Berufssoldaten über die so genannte besondere Altersgrenze hinaus, oder als Zeitsoldaten mit einer befristeten Verlängerung.
Und dafür nimmt die Bundeswehr auch Geld in die Hand. Nachdem vor gut vier Jahren alles dafür getan wurde, Stellen abzubauen, auch wenn es was kostet, läuft es jetzt genau andersrum: Offizieren (und vielleicht auch anderen Laufbahngruppen?) wird gutes Geld dafür geboten, dass sie verlängern.
Das zeigt exemplarisch ein Brief aus dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, der zahlreichen Hauptleuten in der Truppe zuging und den ich hier dokumentiere:
Gewährung von Personalbindungszuschlägen für Personal in Verwendungen mit personeller Unterdeckung
Sehr geehrter Herr Hauptmann XXXXX,
die aktuelle Personallage der Bundeswehr unterliegt aufgrund vielfältiger Faktoren wie beispielsweise der fortschreitenden Digitalisierung oder geopolitischen Veränderungen der stetigen Anpassung. Speziell in Ihrem Fachbereich ist der Bedarf an ausgebildetem Personal mit tiefgreifenden Kenntnissen besonders hoch. Im Fokus der Personalplanung der Bundeswehr steht deshalb auch die Aufgabe, geeignetes Personal über den gegenwärtigen Verpflichtungszeitraum hinaus zu binden bzw. für eine Verwendung bei der Bundeswehr, ggf. mit bestimmten regionalen Schwerpunkten, zu gewinnen.
Sie gehören einem Verwendungsbereich an, für den die Vergabe eines Personalbindungszuschlages als ein finanzielles Instrument zur Bindung an den Arbeitgeber Bundeswehr möglich ist.
Mit diesem Schreiben möchten wir Ihre generelle Bereitschaft und Ihr Interesse an einer Weiterverpflichtung, ggf. unter Wechsel des Dienstortes, abfragen und Ihnen gleichzeitig den finanziellen Anreiz eines Personalbindungszuschlages erläutern. Das Informationsschreiben ersetzt jedoch nicht den Antrag auf Weiterverpflichtung.
Neben Ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, die bisher erklärte und festgesetzte Dienstzeit zu verlängern, bedarf es natürlich ebenfalls der Zustimmung Ihrer Vorgesetzten und der obligatorischen Tauglichkeitsuntersuchung (BA 90/5). Die Entscheidung über Ihre Weiterverpflichtung liegt bei der Personalführung. Sie entscheidet im Einzelfall nach Eignung, Leistung, Befähigung und Bedarf. Bei Vorliegen aller Vorraussetzungen und einem erfolgreichen Antragsverfahren, könnte Ihnen im Falle einer Weiterverpflichtung der Personalbindungszuschlag derzeit als Einmalzahlung gewährt werden. Der Tabelle können Sie entnehmen, in welcher Höhe ein Personalbindungszuschlag für Ihre Besoldungsgruppe bei einer Weiterverpflichtung von vier Jahren in Anwendung gebracht werden könnte:
- Besoldungsruppe Einmalzahlung*
A11 30.326,02
A12 32.516,86
*die Berechnung basiert auf der Besoldungstabelle Soldaten vom 1. März 2015
(…)
Die Vergabemöglichkeiten des Personalbindungszuschlages sind jedoch begrenzt. Auch wenn derzeit noch ausreichend Mittel für die Vergabe des finanziellen Anreizes bereitstehen, ist es sicherlich nicht falsch, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit den Möglichkeiten und Optionen auseinanderzusetzen. (…) Die investierte Zeit kann sich durchaus lohnen.
Zum Vergleich: Das Grundgehalt für einen nach A11 besoldeten Hauptmann liegt in der Stufe 1 bei 3.158,96 Euro.
Interessanterweise, so höre ich aus der Truppe, wurde dieses Angebot auch denen gemacht, die erst vor kurzem den Antrag auf Übernahme als Berufssoldat gestellt hatten, da aber abgelehnt wurden.
(Danke für die diversen Leserhinweise!)
(Foto – Hauptmann der Bundeswehr-Medien bei einem Pressetermin mit der Ministerin im Bendler-Block, Symbolbild! Der abgebildete Soldat hat mit diesem Schreiben nichts zu tun)
Na, dass passt doch ins Bild – BS nein, aber „bitte, bitte, geh nicht“ sondern verpflichte Dich weiter. Gut, später bist Du dann vier Jahre älter, aber uns ist das dann egal – Du schaffst das schon…
Mega attraktiv, so eine voll steuerpflichtige Kopfpräm… äh… Einmalzahlung.
/SCNR
Vor allem ist das sehr attraktiv und motivierend für die Soldaten die aufgrund Eignung, Leistung und Befähigung zum Berufssoldaten übernommen wurden und dann weniger Geld für mehr Verantwortung bekommen. Das scheint aber egal zu sein, weil der Bestand ehda ist.
Aktiv. Attraktiv.Anders
Voll toll für all diejenigen, die vor ein, zwei Jahren als Hauptmann oder Oberleutnant, ggf. in einer Mangel-AVR BS geworden sind nun zusehen dürfen, wie derjenige, der vielleicht damals bewusst NICHT übernommen wurde, die vermeintlich „dicke Prämie“ einsackt.
Bundeswehr tickt hier scheinabr wie jede andere Firma auch: Als „Kunde“ ist man nur interessant, wenn a) noch nicht unterschrieben hat oder b) der Vertrag verlängert werden soll bzw. man c) diesen kündigt. Der „zufriedene Bestandskunde“, bei dem alles geregelt ist, interessiert eher weniger… Schade.
Schönes Thema.
Wichtigster Punkt weil ein wenig versteckt ist dieser hier „Die Vergabemöglichkeiten des Personalbindungszuschlages sind jedoch begrenzt.“
Was aus der Anlage 6/1 der A 1336/3 nämlich nicht hervorgeht ist die genaue Anzahl an Soldaten die für diesen PBZ in Betracht kommen, dieses steht mMn leicht versteckt in einer älteren Tabelle in der A 1336/5000 Anlage 5.2. Dort findet man dann auch endlich mal feste Zahlen und diese variieren deutlich teilweise kann der PBZ für bis zu 40 PX gezahlt werden teilweise auch nur für bis zu 10.
Meinen Glückwunsch an Soldat Nummer 11 der sich entscheidet Dank dieses Briefes zu verlängern und dann Bescheid bekommt das er leider nicht für den PBZ in Betracht kommt.
Solange die Bundeswehr nicht verstehen kann oder will, dass die besten nicht aus finanziellen Gründen gehen sondern einfach weil die Bw ihnen keine gescheite Perspektive bieten kann (regelmäßige Versetzungen nach irgendwo im nirgendwo, immer noch der Ansatz Breite vor Tiefe auch wenn jemand ein Ass in bestimmten Bereichen ist etc..) wird das nichts.
Bemerkenswert war in meinem Jahrgang auch das zum Ende der Dienstzeit vor allem die „Graupen“ noch auf die letzten Meter BS wurden… Das sagt schon vieles aus.
@Gaius Bruxellus
Solange es keine übergreifende Personalsteuerung für ‚Mangel-AVRs‘ mit klarer Priorisierung gibt, halte ich den Begriff ‚Mangel-AVR‘ schon komplett irreführend. Die Bundeswehr hat weder einen klaren Überblick, was sie eigentlich an Personal mit Eignung besitzt, noch ist sie fähig/gewillt, dieses bedarfsgerecht einzusetzen.
Ich würde da eher von Ünfähigkeitsbereichen der Personalführung sprechen, in denen selbige schlicht nicht in der Lage ist, durch übergreifende Koordination mittels Binnenmaßnahmen adäquat zu steuern.
Manhat ja begonnen dies teilweise anzugehen (MilNW), zeigt sich aber in der Durchführung noch keinen Schritt weiter…
Eine kostspielige Maßnahme um ein Strohfeuer zu löschen welches das Reformbegleitgesetz entfacht hat.
Der persönliche Nachteil durch das spätere Ausscheiden für Eingliederung in die private Wirtschaft wird vom monitären Vorteil nicht aufgehoben.
Einer professionellen Berufsarmee widerspricht dieser Kuhhandel in allen Belangen.
Attraktiv. Geht. Anders.
Wahnsinn!
Noch vor wenigen Jahren habe ich dem Dienstherrn angeboten, auf Beförderung, etc zu verzichten, wenn ich denn endlich nur mal für längere Zeit heimatnah eingesetzt werden kann.
Zusammen mit einigen Kameraden, ebenfalls Inhaber einiger attraktiver AVR schien das ein fairer Deal zu sein. Selbstverständlich kam es anders. Wir sind fast alle weg, bekommen aber regelmäßig Post mit Einladungen zu Wehrübungen an unserem alten Standort, garniert mit Unsummen.
Und nun wieder so etwas.
… und wieder mal ein Schlag mehr ins Gesicht der „Bestands-BS“ … zusätzlich zu den 2 Jahren + 1 bis 5 Monaten, die man jetzt schon seit Ernennung zum BS mehr dienen darf. … und das sind für viele BS schon die attraktivsten Maßnahmen aus dem sogenannten „Attraktivitätsprogramm“.
So ein Angebot wurde auch Feldwebeln in Mangel AVR unterbreitet.
Für OFw ca. 23.000 € für vier Jahre.
@Chris
Es geht hier aber nicht nur um SaZ auch BS welche kurz vor ihrer Pensionierung stehen haben solche Angebote erhalten.
Trennung
Natürlich schafft sich die BW so eine zwei Klassen Mangelverwendung diejenigen mit Zuschlag und diejenigen ohne……ich bin ja kein Rechtswissenschaftler aber rein vom Gefühl her geht das ein wenig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Meine Meinung: wer in einer Mangel AVR dient bekommt PBZ *punkt*
Immerhin waren schon die Altersstufen und die Urlaubstage ja nicht wirklich rechtens und wurden ja auch zu Recht angepasst.
Mal ganz davon abgesehen das diejenigen die länger bleiben Posten besetzen (oftmals attraktive) auf die andere jetzt länger warten müssen.
Was für SaZ Unteroffiziere ebenfalls wichtig sein sollte: Der BFD- Anspruch / Freistellung innerhalb der Dienstzeit (1 1/2 – 2 Jahre vor DZE) entfällt bei Weiterverpflichtung!
Somit verlängert man um effektive 5 1/2 bis 6 Jahre, wenn man auf dem Papier für 4 Jahre länger unterschreibt. In meinem Bereich ( OFw, IT, Lw) wurden 25k € angeboten.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Warum wird hier gejammert, dass BS das nicht bekommen aber SaZ? Der BS hat viele weitere Vorteile durch seinen Status, den der SaZ nicht hat. Und das hat nichts mit Bestandskunden zu tun (das ist der SaZ ja auch; sonst wieder immer auf Maßnahmen rumgehackt, die Ungediente betreffen). Das ist doch nur Neid und latente Unzufriedenheit, die einen Großteil der Bevölkerung immer wieder veranlasst zu jammern, wie ach so schlecht es doch einem geht. Es nur auf das derzeit aktuelle Monetäre festzumachen greift viel zu kurz. Das ist aber auch kein Geheimnis (früherer Unkündbar, Zurruhesetzung, Pension…). Der Bonus eines beamtenähnlichen Status (und in Teilen noch besser) sollte nicht verkannt werden.
Es ist doch völlig normal, dass ein Arbeitgeber Geld in die Hand nehmen muss, um Personal an sich zu binden. In der Privatwirtschaft wird das mit Prämien, Zuschlägen, Dienstwagen o.ä. gemacht. Warum soll auch die Bw dieses Instrument nicht nutzen? Dass es keine Alternative ist, alle zum BS zu machen, sollte doch wohl klar sein, das als Argument heranzuführen zeugt nur davon, dass man nicht alles Zuende gedacht hat.
@IstEgal: Das ist so nicht richtig. Die von Ihnen genannten Größen sind nur kalkulatorische Anhalte. Solange die gesetzl. festgelegte finanzielle Obergrenze nicht erreicht ist und es sich immer noch um Mangelbereiche handelt, hat auch ihr 11. kein Nachsehen. Das sind gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind.
@Chris
das wird ja gut zu unterscheiden sein mit dem Namen.
Wäre es nicht nachhaltiger, die Gehälter und andere Attraktivitätsmerkmale – vielleicht ermittelt durch Befragung von Leuten, die sich fürs Gehen entschieden haben – zu verbessern? Das hat sowas von Aktionismus.
@36AB00
Gut die Nummer 11 war überspitzt…..doch irgendwann ist das Geld alle und es wird BS und SaZ mit Zulage in Mangelverwendungen geben und solche die nichts bekommen, das nennt sich dann Zweiklassengesellschaft und das wird weder zur allgemeinen Zufriedenheit noch zu einem gutem Betriebsklima beitragen.
Grundsätzlich ist so ein PBZ ja pfiffig. Dass Bestandspersonal davon nicht profitieren kann, liegt in der Natur der Sache. Wie immer. BS kann man einfach so verlängern. Notfalls bis 82 wie beim alten Hindenburg.
Allerdings müsste man nicht nur „SaZ +4“, sondern auch die Übernahme zum BS in Mangel-AVR entsprechend attraktiv machen.
Mich würde interessieren: Wenn einer aufgrund des „leckeren“ PBZ für 4 Jahre verlängern will, dann aber den PBZ nicht bekommt, ist er dann trotzdem „zwangsweise gekauft“? Kann man sich so nicht vorstellen. Weiter: Betroffene sollten sich mal durchrechnen (lassen), was nach Steuern bleibt.
Und: Wie wäre es, mal AVR-übergreifend zu denken? Wird in Teilen schon gemacht, aber nicht konsequent genug.
Ist schon interessant. Wie will man denn bei einem „atmenden Personalkörper“ und einer „atmenden Dp-Struktur“ denn auf den Mann/Frau genau feststellen/-setzen in den Verwendungslaufbahnen wer für die PBZ in Frage kommt und wer nicht ?
Erinnert mich an die „Reise nach Rom verkehrt“, bzw. Umkehrung der Stuhlpolka ;-)
Aber grundsätzlich halte ich das für eine pragmatische Maßnahme. Bestärkt mich nur in meiner Auffassung, dass die beste Berufsarmee eine Armee ohne Berufssoldaten ist – klingt zwar paradox, ist aber im Trend ;-)
@36AB00
Mir selbst geht es gar nicht ums Geld, sondern darum, daß zum einen Attraktivitätssteigerung für alle „verkündet“ wurde, zum anderen aber nur wenige diese Attraktivität wirklich zu spüren bekommen. Mir würde es persönlich schon reichen, auf meinem Dienstposten bleiben zu können, für den ich sogar ausgebildet bin. Nun aber verlangt man, daß jemand mit einer technischen Vorwendung diesen Dienstposten (der rein gar nichts mit Technik bzw. der Vorverwendung zu tun hat) besetzt. Der „neue“ muß dann erst mal ausgebildet werden und benötigt dazu noch lange Zeit, um Erfahrungen zu sammeln, damit er wirklich effektiv arbeiten kann. … Und das Schizophrene an der Sache ist, daß die beiden infragekommenden technischen Vorverwendungen Mangel-AVR’s sind. Also es fehlen da jetzt schon die Techniker und zusätzlich verzögert sich bei den Neuen in diesen Verwendungsreihen die Ausbildung aufgrund fehlender Ausbildungskapazitäten. Aber man bleibt in Köln stur …. und will unbedingt einen Techniker zum „Papiertiger“ machen. … Ich würde sogar auf Geld verzichten, um den Dienstposten für den ich ausgebildet bin, weiter zu befüllen. … Dann würde ich eben in A8 bleiben, aber einen Dienstposten inne haben, den ich beherrsche, auf dem ich zufrieden bin … und das auch an einem Ort (wo übrigens kaum einer hin will), an dem ich mich wohl fühle. … Aber scheinbar ist einfach und logisch weiter „oben“ zu kompliziert.
Es wäre mal interessant zu wissen, wer nach welchen Kriterien die „Mangel-AVR“, die in diesen Genuss kommen festgelegt hat!
Hat eigentlich in den letzten Jahren irgendeine Struktur oder irgendein PSM eine „Halbwertzeit“ gehabt, die seriöse (Personal)Planungen erlaubt?
In meiner Wahrnehmung eher nicht… und das halte ich für einen der Hauptgründe, warum der Bundeswehr das (qualifizierte) Personal wegläuft! Ich jedenfalls würde meinen Kindern vom Weg in die und in der Bundeswehr abraten!!!
Und dagegen helfen definitiv keine Prämien!
-nichts kann der Mensch weniger leiden als Ungerechtigkeit-. Das BaPers kann es nicht und lernt es nicht. @ carabas und andere, ganz genau, Planungssicherheit, Zukunftssicherheit, Anerkennung, Verantwortung und verantwortungsvoller Umgang mit dem Personal; manchmal muss eben versetzt werden, das darf aber nur passieren wenn es WIRKlich nicht anders geht, und dann sollte es vermittelt werden. Und die Kohle muss stimmen!!!
Ich kann die Aussagen, zum Beamten,-ähnlichen Verhältnis nicht mehr hören; soll ich noch Geld mitbringen….. (nein werde ich nicht!) Es gibt viele gut ausgebildete Überzeugungstäter aber irgendwann ist Schluss. Dabei könnte es relativ einfach sein….
Ging auch an UoP, vorbei an den Vorgesetzten, direkt an die jeweiligen Soldaten.
@Schnellmerker: Aber das ist doch ein SollOrg Problem und keines, das den PBZ betrifft. Unsinnige und überspitze SollOrg-Forderungen treiben manchmal echte Blüten.
@IstEgal: Das ist der Trugschluss: es handelt sich nicht um eine Zulage. Sondern um einen Zuschlag (aka Prämie), wenn man sich über die derzeitige Dienstzeit hinaus bindet (damit also den Mangel verringert). Der Zuschlag wird für jedes Jahr der Verlängerung, max. 48 Monate gewährt. Ein BS kann es per se nicht treffen, weil der nicht verlängert, zumindest nicht über die allg. Altersgrenze hinaus. Dass die PersFührung immer noch die besondere Altersgrenze als Maß aller Dinge nimmt und sieht, ist ein Personalführungsproblem. Dem kann man aber nicht mit einer Zulage nachhelfen. Das wäre dem Steuerzahler nicht zu vermitteln.
Und es als Zulage auszuzahlen verbietet sich, weil damit nicht ein Kopf mehr gewonnen/ behalten werden kann. Bitte nicht verwechseln mit Zulage.
@36AB00
Ja es ist ein Zuschlag welcher aber sowohl als Einmalzahlung als auch als Zusatzzahlung (monatlich) gewährt werden kann, aktuelle Praxis anscheinend Einmalzahlung.
Zitat aus A 1336/3 102 :
„Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) soll dem Risiko der Abwanderung in die zivile Wirtschaft durch Entlassung auf eigenen Wunsch begegnet werden.“
Somit irgendwie beide im Recht wie ich finde ;-)
36AB00 | 15. Juni 2016 – 14:12
„… Ein BS kann es per se nicht treffen, weil der nicht verlängert, zumindest nicht über die allg. Altersgrenze hinaus. …“
Mir hat gestern ein Kamerad auf FB gepostet, dass er – BS, OTL A14, vorzeitiges Ausscheiden nach PersAnpG Mitte 2016 beantragt und genehmigt – eine Anfrage von P erhalten hat, ob er nicht verlängern wolle. Einzelheiten des Procederes hat er nicht genannt – auch nix von Prämie geschrieben. Aber jetzt fass ich da mal nach.
Hans Schommer
@IstEgal
Das trifft aber nur Leute, die in dem Bereich eingesetzt werden. Die qulifizierten Leute, die man fremdverwendet kommen nicht in den Genuss ;)
@36AB00:
Ich dachte, die 36er Verwendungsreihen sind seit Jahren jetzt 16er?
@IstEgal: Die Zahlungsmodalität (Einmal- Teil oder Monatszahlung) ändert nichts daran, dass es keine Zulage ist. Der hier angesprochene PBZ ist explizit dafür gedacht, Personal +länger+ an den Arbeitgeber zu binden.
Der von Ihnen zitierte Absatz ist eine gesetzliche Möglichkeit, ja. Solange es aber ausreichend BS-Bewerber gibt, wäre es ja unsinnig hier eine Zuschlag zu zahlen. Man stelle sich das mal vor: es werden Bewerber abgelehnt, aber BS mit einer Zulage bedacht, die kündigen wollen. Und wie das in der Praxis funktionieren soll frage ich mich sowieso: Jemand gibt seine Kündigung ab. Im Rahmen eines PersG (was mit jedem in so einem Fall zu führen ist), bietet der PersFhr ihm nun an, wenn er seine Kündigung zurücknehme, bekommt er den PBZ. Bietet er ihm das nicht an, kann er auch so seine Kündigung bis zum letzten Tag noch zurücknehmen. Ergo schreibt jeder eine Kündigung und wartet darauf, dass er den PBZ zugesprochen bekommt und zieht zurück. Bekommt er ihn nicht, zieht er trotzdem zurück.
@Hans Schommer: Auch das ist aus den vorgenannten Gründen nicht mit einem Personalbindungszuschlag hinterlegt. Wäre es das, müsste es in den Anlagen explizit aufgeführt sein. Der Skandal an Ihrem Beispiel ist eher, dass man immer noch Personal nach PersStrukG gehen lässt, wohlwissend, dass der Personalbestand absinkt. M.E. gehört dieses Gesetz bzw. dessen Anwendung umgehend eingestellt.
@Kerveros: old fashion ;-)
Ich habe auch einen Brief von meinem Personalführer über die „Möglichkeiten für Ihre Karriere in Form einer Dienstzeitverlängerung“ erhalten, der Haken an der Sache war nur, dass man bei mir die Rückseite mit der Prämie „vergessen“ hat. Ich soll es ohne jeden Anreiz machen! Leider hat mich die Bundeswehr schon verloren und ich werde planmäßig ausscheiden.
@36AB00
Ich frage nur, weil die Personalführer es ja teilweise über Jahre nicht geschafft haben, die SAP Datenbestände mal zu aktualisieren und deswegen viele Leute eh noch mit den alten Verwendungsreihen herumlaufen… ist ja eh egal, solange die wirklich Personalführung eh mit Exceltabellen arbeitet :p
Wo hat der BS denn heute noch Vorteile gegenüber einem SaZ?
Der einzige Vorteil, der noch nennenswert wäre, ist doch die Pension gegenüber der Rente des SaZ…..und wer da mal genau hinschaut erkennt, wie sehr man da „verarscht“ wird….
Bitte um Nachhilfe: das gibt es doch nun schon länger, oder?
@FK70
Die Schreiben, die mir vorliegen, sind im Juni eingegangen.
Gibt es irgendwo aktuelle Zahlen zu Offizieren (SaZ), die die Bundswehr verlassen?
Wieviele werden aktuell jährlich eingestellt?
Gerne mit Quelle.
MkG
MS
@huey
Bitte helfen Sie einem BS auf die Sprünge, wie er mit seiner Pension verarscht wird. Hatte noch nicht den Bedarf genau hinzuschauen….
Auf der anderen Seite werden zurzeit viele ehemalige Offz als SaZ 25 wieder eingstellt. Dann auch je nach Dienstzeit als Major A13. Bin mal gespannt, ob da jemand BS wird.
Nach 25 Jahren muss dann wohl traurig gucken ….
Kurz vor dem BFD hat ein S6 Feldwebel auch so ein Schreiben bekommen. Auch irgendetwas bei ~24.000 Euro. Für 4 Jahre. Macht er.
Die Klamotte mit der Freiwilligkeit nach erreichen der besonderen Altersgrenze halte ich auch für fragwürdig, da dieses Personal Dienstposten blockt. Will nicht wissen wie viele BS einen Antrag gestellt haben?
Der Brief kam letzte Woche an. Beim S6 Fw
Was bring es denn, wenn der Dienstherr SaZ auf A12 Stellen um 4 Jahre verlängert, wenn diese dann nicht mehr für anderes Personal zu Verfügung stehen und dieses dann mangels Förderperspektive die Bundeswehr verlässt?
Fangen wir mal damit an, das die Pension ursprünglich (bei meiner Einstellung) bei 75% lag……und (in meiner Laufbahn) mit 54 Schluß war…..dann wurde es 56…57…jetzt spricht man schon von 59……und zudem wurde auf 71,25% gekürzt…..ist nicht viel? Dann mal nachrechnen…..
Zudem kommt, das die Stellenzulage-und das macht bei einem Heeresflieger nun mal fast 20% des Gehaltes aus-nicht mehr ruhegehaltsfähig ist…(das war sie „damals“ aber, als ich meinen „Vertrag“ unterschrieben habe)..
Bei Einstellung hieß es zudem noch, das ein FD wenig bis gar nicht versetzt wird, also „Standortsicherheit“ gilt……16 Jahre später, und gut 8 Umzüge danach, hat die Ehefrau schon die dritte Umschulung hinter sich, und daher hohe Abzüge hinsichtlich des eigenen Einkommens und der eigenen Rentenvorsorge hinnehmen müssen…..
Soll ich weiter machen?
@Schorsch
Es gibt auch AVR, die unter Personalmangel leiden und wo Personal aufgestaut werden muß bis Nachwuchs in ausreichender Zahl zur Verfügung steht – z.B. im MilNW. Zudem verliert die Bw mit Ausscheidern aus diesem Bereich massiv an Expertise.
… und scheinbar werden auch dringend Luftbildauswerter gesucht … die Info ging heute jedenfalls rum.
@huey: Sie können doch kündigen, wenn das alles so untragbar ist. Ihr Zurruhesetzungsalter richtet sich nach der allg. Altersgrenze, nicht nach der besonderen. Es gibt da kein Gewohnheitsrecht. Die allg. Altersgrenze ist immer noch um einiges niedriger als die Rentengrenze. Und 71% sind mehr, als vergleichbare Einkommen an Rente beziehen. Sie können kündigen, der Dienstherr nicht. So viel zu den Vorteilen, den Ihr Status mit sich bringt. Nochmal, es hält Sie keiner ab zu kündigen, wenn Sie das für unzumutbar halten.
@36AB00:
Mir – und sicherlich auch huey – geht es grundsätzlich erstmal nicht um Euro-Beträge, sondern vielmehr darum, daß das Treueverhältnis nicht nur ein einseitiges (das des Soldaten), sondern ein gegenseitiges ist. Und da kann es nicht sein, daß der Dienstherr einseitig die „Konditionen“ bei einem bestehenden Dienstverhältnis nach Ernennung zum BS immer weitere ins Negative für die Betroffenen abändert. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als die Absenkung des Pensionsanspruches von 75% auf 71,x% durch war, daß man sofort die Überlegung angestellt hat, das Niveau auf 68,x% abzusenken.
@36AB00 Ja sie haben in Auszügen Recht mit Ihrer Argumentation. Aber wenn die Basis an längerdienenden SaZ und BS immer nur abgespeist wird mit der Phrase:“Kannst ja gehen wenn es dir nicht gefällt..“ wird sich deren Unmut weiterhin negativ auf das Gesamtpersonal niederschlagen. Wenn 5 ältere Kameraden negative Stimmung machen haben Sie die gleiche Menge an jungen Soldaten, die hin und her gerissen war und sich jetzt doch eher für den zivilen Weg entscheidet als für den militärischen. Ich für meinen Teil schreie auch gar nicht weil ich nach Jahrzehnten Pendelei auch mal am Honigtopf Platz nehmen durfte und zur Zeit mich in einer sehr guten „work life balance“ befinde. Um mich herum wird mit dem PBZ nur so um sich geworfen, sogar Kameraden, die ihre Eignung als BS aufgrund nicht nachvollziehbarer Standortentscheidungen lieber zurückgeben, als sich zu beugen bekommen so einen Köder zugesandt.
@36AB00:
Dieses Argument ist inzwischen schon mehrfach statistisch widerlegt, dass die Pension bei vergleichbarer Tätigkeit höher ist, als eine entsprechende Rente. Das zieht nur, wenn man die „gesetzliche“ Rente mit der Pension vergleicht und dabei die 85 % Arbeitnehmer auslässt, die noch eine Betriebsrente beziehen. Eine Pension besteht formal korrekt auch aus einem „gesetzlichen“ Anteil und einem „Betriebsrentenanteil“.
Bei allem Respekt, aber „Sie können doch kündigen, wenn das alles so untragbar ist.“ ist in jeder Argumentation nur ein Totschlagsargument, aber keines, was sachlich weiterhilft.
@ Schnellmerker | 15. Juni 2016 – 17:33
Bereits 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen. Insbesondere greife die Regelung nicht in den Kernbestand des Alimentationsprinzips (Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts) ein. Somit ist die Sache ausgeurteilt und Ihre Einschätzung „Und da kann es nicht sein, daß der Dienstherr einseitig die “Konditionen” bei einem bestehenden Dienstverhältnis nach Ernennung zum BS immer weitere ins Negative für die Betroffenen abändert.“ ohne Belang. Leider.
“ … Ich kann mich noch gut daran erinnern, als die Absenkung des Pensionsanspruches von 75% auf 71,x% durch war, daß man sofort die Überlegung angestellt hat, das Niveau auf 68,x% abzusenken.“
Ich kann mich daran nicht erinnern. Gibt es da Quellen?
36AB00 | 15. Juni 2016 – 17:16:
„@huey: Sie können doch kündigen, wenn das alles so untragbar ist.“
Ich hätte nicht kündigen können. Habe mich 1976 mit mit 17 Jahren freiwillig zur Bw gemeldet. Danach mein ganzes Leben am Dienst für die Republik ausgerichtet. da haut man dann nicht so einfach „in den Sack“.
Hans Schommer
@Hans Schommer
Quellen habe ich leider keine zur Hand. Es muß aber im Zeitraum 2002-2005 gewesen sein als zumindest die Gedanken unseres Dienstherren an die Öffentlichkeit getragen wurden. Ich kann mich sogar noch an die Namen der Kameraden erinnern mit denen wir/ich dieses als entsprechendes Gesprächsthema in den Pausen hatten. … Und das Kundgetane hatte auf alle Fälle die Zahl 68 vor dem Komma … bei Zahlen irre ich nur sehr selten. … Sollte ich bei Gelegenheit noch irgendeine Quelle finden, werde ich sie hier mitteilen.
@DeltaR95: Auch wenn Sie das für ein Totschlagargument halten, es ist doch so. Wenn jemand mit den Konditionen absolut nicht zufrieden ist und sich „verarscht“ ich zitiere“ vorkommt, wie kann er dann hinter seinem Arbeitgeber stehen? Dann ist das doch eine logische Konsequenz, anstatt jahrelang unzufrieden zu sein und immer rumzumaulen. Das hilft doch keinem weiter?!
@Schnellmerker: Ich bin nicht der Meinung, dass man die Änderungen isoliert betrachten darf. Wenn es Änderungen zum Vorteil gibt, nimmt man die doch auch gerne in Kauf. Beispiel auf die Schnelle ist ein höherer Urlaubsanspruch. Wer stellt sich denn da hin und sagt „das war aber nicht Bestandteil des „Vertrages“ (wobei ich das Wort in dem Zusammenhang nicht mag, denn weder eine Altersgrenze noch eine bestimmte Pensionshöhe sind zugesicherte Bestandteile), deswegen lehne ich es ab“. Da ließen sich bestimmt noch viele Dinge finden, die sich in den letzten 20 Jahren (solange ist es zumindest bei mir her, dass ich BS geworden bin) geändert haben und zum Vorteil gereicht sind. Das mit den 68% habe ich auch erst neulich wieder gehört. Von daher kann es durchaus spannend werden.
Aber ich meine auch, wir entfernen uns immer weiter zum Thema und verstricken uns in Grundsatzdiskussionen.
Ich habe meine Probleme mit einseitigen Vertragsänderungen eines „Dienstherren“ und werde sie immer haben !
Ich habe ein Problem mit einseitigen Aktionismen die nur dem Ziel dienen irgendwas entgegen lange bekannten Mängeln künstlich am Leben zu halten statt an die Substanz der Attraktivität zu gehen !
Ich habe ein Problem mit allimentierter Prämie die zudem noch günstig sein muß aus welchen Gründen auch immer !
Was macht ein Unternehmen attraktiv ?
Die Möglichkeit der Arbeit als Spezialist in einem selbst gewählten Umfeld, denn nicht jeder mag zur Beförderung umziehen oder strebt gar eine „Karriere“ an !
Eine konkurrenzfähige Austattung in vernünftigem Maß sprich keine Verklausulierung a la „Verfügbarkeitsmanagement“ sprich es ist da was man braucht !
Ein Personalkörper in der Abbildung der notwendigen Redundanzen falls es ja mal für die wenigen die es grade in der Bw betrifft zum Auslandseinsatz kommt und somit die Belastungen erträglich sind !
Denke das ist einfach zu verstehen für die Betroffenen, weniger wohl für die Hilfspolitiker in gelben Diensträngen die als Berater nickend zustimmend tätig sind und dem Anzug- und Kostümträger beifallheischend applaudieren …
@ 36AB00 13:19 Uhr
Zitat: „Es ist doch völlig normal, dass ein Arbeitgeber Geld in die Hand nehmen muss, um Personal an sich zu binden. In der Privatwirtschaft wird das mit Prämien, Zuschlägen, Dienstwagen o.ä. gemacht. Warum soll auch die Bw dieses Instrument nicht nutzen? Dass es keine Alternative ist, alle zum BS zu machen, sollte doch wohl klar sein, das als Argument heranzuführen zeugt nur davon, dass man nicht alles Zuende gedacht hat.“
Wiie kommen Sie zum zweiten Teil ihrer Aussage, dass der BS-Status nicht attraktiv sein sollte ?
Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld niemanden der nicht seinen Zeit-Arbeitsvertrag in einem unbefristeten Vertrag umgewandelt haben möchte. Auch hochqualifizierte Menschen (Ingenieure) bei Zeitarbeitsfirmen im Umfeld der Autoindustrie möchten lieber einen unbefristeten Arbeitsvertrag direkt beim Hersteller, wie Audi, BMW usw. haben, als bei einem Dienstleister.
@ all
Meiner Meinung nach gibt es zwei Lebensarbeitshälften von 20 – 45 Jahre und von 45 – 65 Jahre. Die überwiegende Mehrheit in meinem Bekanntenkreis ist der Meinung, dass es bis 45 Jahren leichter ist die Arbeitsstelle zu wechseln als in der zweiten Lebensarbeitshälfte. Warum sollte jetzt ein Zeitsoldat seine Verpflichtungszeit künstlich um 4 Jahre zu verlängern um näher an die zweite Lebensarbeitshälfte zu kommen und damit seine Chancen auf den zivilen Arbeitsmarkt zu verringern ?
Ich darf daran erinnern, dass die BA für Arbeit die Vollbeschäftigung deklariert, wenn auf eine offene Stelle nur 3 Bewerber statistisch gemeldet sind.
Wenn ich einem OFw 24000 Euro (brutto = 12-18000 Netto) fürs Bleiben bezahle, entspricht der Nettobetrag 3 – 4 Monatsgehältern in vergleichbaren IT-Berufen / Stellen in der freien Wirtschaft. Warum sollte ein wirklich guter Oberfeldwebel dieses Angebot annehmen und nicht nach seiner Mindestverpflichtungszeit sich mit 28 statt 32 Jahren draußen nach einer Arbeitsstelle umsehen ?
Eine Willkommensprämie von 3 – 4 Monatsgehältern bekommt er draußen auch, wenn er
a) wirklich gut ist
b) flexibel und belastbar ist.
Das Resultat wird sein, dass die eher schwachen Fachleute, eben gerade nicht die Leistungsträger in einer Fachgruppe oder in einem Fachtätigket, das Angebot annehmen werden und die Guten gehen in die freie Wirtschaft. Das interessiert aber die Bw nicht, denn der Slogan war schon immer Quantität vor Qualität und so werden die „Graupen“ auf SaZ 25 weiterverpflichtet und die Cleveren gehen nach 12 Jahren.
@ Schnellmerker
In einem Einzelfall muss es auch mal möglich sein, das ein Spießdienstposten nicht von einem ehemaligen Techniker besetzt wird, sondern man den Stelleninhaber einfach dort belässt wo er seit Jahren Dienst tut. Dies ist aber kein generelles Problem sondern ein Ausnahmeproblem des Personalführers.