Koalitionsstreit über Bundeswehreinsatz im Inneren vorerst beigelegt
Der Streit zwischen Union und SPD über einen Einsatz der Streitkräfte im Inneren, zu dem auch im neuen Weißbuch der Bundeswehr Aussagen getroffen werden sollen, ist vorerst beigelegt. Die SPD-geführten Ministerien für Auswärtiges und Justiz hätten sich mit dem CDU-geführten Verteidigungsministerium geeinigt, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am (heutigen) Dienstag (Link aus bekannten Gründen nicht). Für das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr sei eine gemeinsame Formulierung gefunden worden, die zwar die Notwendigkeit von Übungen für die bereits jetzt zulässige Unterstützung der Truppe für Behörden im Inland betone, aber eine von der CDU angestrebte Weiterentwicklung und vor allem eine Grundgesetzänderung ausschließe.
Im April hatte eine Formulierung im Entwurf des Weißbuchs, über die ebenfalls die SZ berichtet hatte, zu heftiger Ablehnung beim Koalitionspartner SPD geführt. Kern des Streits war die geplante Aussage
Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.
Dieser Satz wurde nach Angaben der Zeitung gestrichen. Die Sozialdemokraten, vor allem Außenminister Frank-Walter Steinmeier, hatten darauf sehr schnell mit der Erklärung reagiert, es werde mit ihnen keine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren geben.
Laut SZ enthält der Entwurf des Weißbuchs nach der Einigung der drei Ministerien jetzt den Hinweis auf die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes, zum Beispiel zur Unterstützung der Polizei bei terroristischen Großlagen. Dazu werde erläutert, dass diese Zusammenarbeit strukturiert und auch geübt werden müsse: Es ist wichtig, an den Schnittstellen der im Katastrophenfall zusammenarbeitenden Bundes- und Landesbehörden weiter an einer guten Zusammenarbeit zu arbeiten und diese im Rahmen von Übungen vorzubereiten. Hierauf muss im Rahmen einer gemeinsamen verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land Verlass sein, zitiert das Blatt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte nach dem Streit mit dem Koalitionspartner bereits angedeutet, dass es ihr vor allem auf diese Möglichkeiten zur praktischen Vorbereitung auf solche Situationen ankomme.
Auch nach der Einigung über dieses Grundsatzthema ist das Weißbuch allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung endgültig abgestimmt: Bislang wurde offensichtlich nur dieser Streitpunkt ausgeräumt.
Nachtrag 25. Mai: Die Zeit (Link ebenfalls aus bekannten Gründen nicht) hat eine weitgehend inhaltsgleiche Geschichte online; nehmen wir das mal als Bestätigung.
(Foto: Geländetransportfahrzeug BV 206 S Hägglund des Gebirgsjägerbataillons 233 bei einem Aktionstag der Bundeswehr in Würzburg am 18. Mai 2016 – Bundeswehr/Sebastian Wilke)
„Grundgesetzänderung vom Tisch“
na also (sorry, mehr habe ich zu dieser, nun abgeblasenen Ablenkungsshow nicht zu sagen).
Das Thema BW Einsatz im inneren ist meines Erachtens noch lange nicht vom Tisch.
Es werden Ereignisse folgen die dieses Thema wieder in den Fokus der Politik bringt.
Geschichte kommt beim nächsten Anschlag sehr schnell wieder hoch, notwendigerweise, z.B. wenn DEU Polizei zufällig an diversen Ligastadien die angetrunkene Hooliganszene in Schach zu halten sucht.
Warum auch sollten wir weiterhin einziger Staat sein, der seine Polizeien permanent überbelastet, obwohl jeder Soldat Sicherungs- und Schutzaufgaben an Brücken, Bahnhöfen, Flugplätzen etc ausführen kann.
Schließlich sind Sicherung und Schutz Teil der Ausb, auch die der Führer.
Wollen wir bei der Debatte wirklich wieder bei Null anfangen? Und wer die Bundeswehr gerne dazu missbrauchen möchte, an diversen Ligastadien die angetrunkene Hooliganszene in Schach zu halten, der möge künftig nicht mehr behaupten, die Bundeswehr sei überlastet und brauche personelle Aufstockung.
Herr Wiegold, mir bitte nicht das Wort im Mund umdrehen. Habe nichts davon behauptet.
@KPK
Sollte es tatsächlich eine terroristische Bedrohung geben so wird auch eine andere Gefährdungsstufe ausgerufen werden (Bravo, ggf. Charlie).
Da hat dann die Bw – je nach Maßnahme – erst einmal genug mit sich selbst zu tun.
@Klaus-Peter Kaikowsky | 24. Mai 2016 – 21:55
Ich gehe mal davon aus, daß Sie dennoch einen Einsatz der Bw zur Sicherung von Fußballstadien vor angetrunkenen Hooligans nicht wirklich befürworten.
Wir können nun natürlich die causa nochmal durchkauen. Doch ich habe den Eindruck, daß sich hier alle einig sind, die Bw nicht zu einen billigen Lückenbüßer für selbstverschuldete Mißstände bei der Inneren Sicherheit verkommen zu lassen.
Jedoch – wenn ich es mir richtig überlege – könnte man nicht die avisierten 5000 Mann für eine schnelle Eingreifbrigade, szsg. eine Klappspateneleitetruppe als Hilfspolizei bei Demos und Castortransporten einsetzen? (Das konnte ich mir nun wirklich nicht verkneifen)
Ich hoffe jedenfalls, daß diese unsägliche Diskussion für eine ganze Weile vom Tisch ist.
KPK:
Soldaten können diese Aufgabe mitnichten ausführen. Oder wollen sie aus jeder Brücke einen MSB machen? Der Soldat hat sonst nämlich gar keine Befugnis. Er ist auch gar nicht ausgebildet, bis auf ggf Feldjägerkräfte, gegen Randalierer etc vorzugehen. Jeder, der den Einsatz im Inneren fordert, versteht die Bw nicht im geringsten. Ein Stadion ist keine Kaserne, einer Demonstration in Leipzig kann man nicht mit Riot Control a la Bw begegnen, eine Streife in Dortmund ist keine Patrouille in KDZ, und im Rahmen der Amtshilfe darf die Bw doch bei Überwachung Luftbilder etc unterstützen. Ausserdem schafft die Bw derzeit doch kaum die Bewältigung ihrer ureigensten Aufgaben, BAMF Unterstützung war desaströs, was soll denn noch geleistet werden?!?
Wie wäre es denn, wenn wir den Personalkörper unserer Polizei derart aufstocken, dass diese ihre originären Schutzaufgaben auch vollumfassend wahrnehmen kann?
Ob der Einsatz des Militärs im Inneren die Sicherheit signifikant erhöht bzw. Anschläge vermeidet, steht auch auf einem anderen Blatt.
Für die Bundeswehr wäre es auf jeden Fall mit immensen Kosten (Thematik EU-AZR) verbunden.
Here we go again! – derweil reicht es nicht mal mehr für Handwaffenmunition.
Melde Ablenkungsmanöver erfolgreich!
Sorry für die Offtopic-Bemerkung, aber die EU-AZR bwz. SAZV spart seit Jahresbeginn derartig viele Personalkosten, dass die Schlussbemerkung des letzten Kommentators schlichtweg falsch ist. Wer auf die Gründe für meine Aussage nicht von alleine kommt, möge einen Ort zur Erläuterung vorschlagen.
@Bang50:
Genauso sehe ich es auch.
Mal wieder die Scheindiskussion um den Einsatz im Innern ohne Rückkopplung zur Lage der Polizeien von Bund und Ländern und der Bundeswehr.
Lediglich ein Schaulaufen zwischen SPD und Union mit minimalem Praxisbezug.
(OT: Wo fehlt es schon wieder an Munition für Handwaffen? Passt aber eher in den Trendwende-Thread).
@Major B.
Sie verstehen mich falsch. Ich meine nicht, dass die EU-AZR / SAZV höhere Personalkosten verursacht, sondern dass ein Einsatz von Soldaten im Inneren aufgrund der Regelungen SAZV umso teurer wäre (siehe Flüchtlingshilfe). OT Ende.
@BS
Soldaten können das, sie sind dazu ausgebildet, da Sicherung allgemeine Aufgabe im Einsatz ist. Die juristischen Fallstricke überlasse ich gern den Juristen.
Keine Probleme konstruieren wo es keine gibt, oder hätten Sie gern welche, um die Hände im Schoß zu belassen.
Aber Recht haben diejenigen, die eine erneute Diskussion ablehnen. Es ist müßig, da die Faktenlage zu gegebener Zeit den Einsatz erfordern wird. Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage der gegenwärtigen entspricht, muss gehandelt werden, denn Nicht-Handeln befreit nicht von Schuld.
Der Ex-Olt Helmut Schmidt als seinerzeitiger Hamburger Innensenator hätte bei der Flut im Februar ’62 auch die Füße still halten können, nach der Rechtslage sogar müssen. Die Truppe wurde zum Retten-Bergen-Schützen und zur Sicherung (von Deichen) verwendet und konnte damit Polizei entlasten. Nichts Anderes ist zu erwarten, auch ohne Flut, dafür aber mit Terroristen. Das soll schlimm und gefährlich sein? Ja, ist es, falls der Einsatz unterbleibt.
Sind eigentlich Soldaten in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien und Österreich als Carabinieri, Gendarmerie, Guardia Civil oder Marechaussee und im „Hilfseinsatz (AUT)“ in Polizeiaufgaben eingesetzt, Staatsgefährder und potenzielle Nazis. Mitnichten, sie erlauben der jeweiligen Polizei für sie typische Aufgaben zu erfüllen, der Fahndung, der Tatortaufnahme sowie der Festnahme.
BAMF-Hilfeleistung, darauf war nun in der Tat niemand eingestellt, gerade deswegen wurde und wird es ausgezeichnet geleistet. Ich erlebe es tagtäglich, das Lob ist oft schon peinlich anzuhören, im Zentralen Aufnahmelager Bad Fallingbostel.
Bequem ist’s sich es hinter überholten Paragrafen und Artikeln im Sinne von „wer sich bewegt hat verloren“ bequem zu machen mit erhobenem Zeigefinger; DAS GRUNDGESETZ, pssst, … kann geändert werden, kam schon öfter vor.
Es wird leider nicht offensichtlich, welche (konkreten) Lagen bzw. Fälle dem BMVg/der Union vorschweben, welche bisher nicht vom Grundgesetz gedeckt seien (Terror als Schlagwort ist ungenügend). Sicherlich aber handelt es sich hier nicht um eine Nebelkerze oder dergleichen. Manche Problemfälle dürften selbst für Nichtjuristen erkennbar sein, Stichwort Cyber. Eine Neuregelung ist nicht schlechterdings unvorstellbar.
Es gibt Ereignisse ( Oderflut, Flüchtlingshilfe, Anschlagsserie) bei denen die Kapazität von Polizei und Hilfswerken vorübergehend nicht ausreicht. Im Katastrophenfall darf die Bundeswehr mithelfen. Aber im Vorfeld, vor einer möglichen Katastrophe nicht. Beispielsweise könnte die Bundeswehr im Vorfeld einer befürchteten Anschlagsserie nicht für Sicherungsaufgaben eingesetzt werden b.z.w. würde im rechtlichem Graubereich agieren (Wie konkret war die Anschlagsgefahr?). Eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat sehe ich durch Einsätze der Bundeswehr im Innern nicht. Das Grundgesetz ist bezüglich dieses Einsatzverbotes nicht mehr zeitgemäß und sollte angepasst werden- das geschah ja bei anderen Paragraphen im Grundgesetz auch schon öfter.
@ KPK und Hohenstaufen
Ich stimme ihnen absolute zu. Zum einen wäre ein Einsatz der BW im inneren bei weitem kein Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat zum anderen ist eine Anpassung der Gesetzteslage nicht unmöglich eher überfällig.
Kein Mensch redet von Patroullien in Deutschen Städten die dann zum Alltag gehören.
Vielmehr geht es um den Einsatz nach besonderen Lagen / zu besonderen Ereignissen.
Ich stimme KPK voll zu wenn er schreibt das Sicherung eine AA im Einsatz eines jeden Soldaten ist. Meines Erachtens nach würde auch nicht das FM-Btl. XY zum Einsatz kommen sondern dafür besser ausgebildete Kräfte im Bereich Infanterie / Feldjäger.
Ein verstecken hinter dem Grundgesetz sowie ein ,, das können wir nicht “ halte ich für falsch und gefährlich .
Lieber jetzt die Rahmen schaffen als in einer Lage dann nicht handlungsfähig sein.
Oh Gott, dasselbe von vorn …
KPK – wenn sie wirklich der Ansicht sind, dass Polizeiaufgaben und Sicherung als AA das gleiche sind, sinken sie schlagartig in meinem Ansehen. Aber warum sollte auch ein Panzermann im Ruhestand (so interpretiere ich ihre Beiträge) grade da sein Spezialgebiet haben.
In einem Rechtsstaat Gesetze als juristische Fallstricke zu bezeichnen, halte ich zudem für fragwürdiges Gedankengut. Sorry, da platzt mir am frühen Morgen gleich der Hals – und jetzt wieder Urlaub und mich moralisch auf Patrouille zu Fuß in der Fußgängerzone ab Montag einstellen.
Es ist ganz schön zu wissen, dass diese Debatten schon bald keine Rolle mehr spielen werden.
@Mutzel
Jetzt wird’s sibyllinisch ? Oder Wilhelm Busch – Max und Moritz ?
@diba
Wieder mal mitten ins Schwarze ;-)
@Mutzel
Hm?? Weil irgendwer die Weltherrschaft übernimmt und sowieso nicht mehr debattiert wird?
Dieser ewige Vorwurf „hinter dem GG“ verstecken wird langsam lästig.
Für einen bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Inneren reicht ja nicht die Änderung von dem 87er und dem 35er aus, man müßte auch den 20, Abs 3 ändern.
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ In dem 20ger ist Rechtsstattsprinzip verankert (Gewaltenteilung, Exekutivkontrolle etc.)
So what ?
Tja, der 20ger steht aber unter dem Schutz der „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG.. Boing.
Die Schaffung einer grundgesetzkonformen bewaffneten Einsatzrolle der Streitkräfte im Inneren läuft also nicht „nur“auf eine gesetzgeberische Änderung einiger Parargraphen des GG hinaus, sondern würde de jure einen Ver(neu)fassungs-Prozess der Bundesrepublik bedeuten.
Ich würde einmal vermuten, dass in diesem Falle die Auswanderungsrate der „indigenen“-im-Sinne-des-(„alten“)-GG-Deutschen die Einwanderungsrate deutlich übertreffen wird/SCNR
@ klabautermann | 25. Mai 2016 – 10:17
Ihre Ausführungen bedürfen einer Konkretisierung, denn sie legen den Verdacht nahe, dass Sie Polizei und Militär als zwei unterschiedliche Gewalten ansehen. Es liegt die Vermutung nahe, dass Sie das nicht so meinen. Ihre Schlussfolgerung ist IMO aber unschlüssig.
Der Art. 20 GG bedarf keiner Änderung.
@Anubiswaechter
Zunächst einmal sind „Polizei und Militär“ keine „Gewalten“ sondern schlicht und einfach Teil der Exekutive, wobei die Streitkräfte eben einer desonderen grundgesetzlichen Exekutivkontrolle unterliegen (Parlamentskontrolle) gerade auch mit Blick auf ihren bewaffneten Einsatz im Inneren – und genau das geht aus dem Rechtstaatsprinzip gem. §20 GG hervor. Und von daher sind SK und Polizei in der Tat zwei unterschiedliche „Gewalten“ (wie Sie schreiben) – aber nicht weil ich das meine, sondern weil es so im GG „verfasst“ ist ;-)
DiBa, danke. Den Eindruck von KPK habe ich auch. Es liegt mir fern, Probleme zu suchen, aber einen derzeitigen Sicherungszug oder Fallschirmjägerzug Sicherungsaufgaben übernehmen zu lassen funktioniert nicht nur juristisch nicht. Sie KÖNNEN ES NICHT. Weil sie die Aufgabe, wie sie es ausgebildet bekommen haben, militärisch angehen würden. Obwohl es bestimmt spektakulär wäre, wenn so eine Tiger Staffel bei der Verdächtigenverfolgung unterstützen würde. Die Optiken können es, aber die Wirkmittel sind denen der Polizei überlegen…
@klabautermann | 25. Mai 2016 – 10:17 und 10:41
Bitte! Ich halte ihre Beiträge in diesem Blog (meistens) für eine Bereicherung. Aber verrennen sie sich nicht in diese verfassungsrechtliche Diskussion!
Schon heute ist der Einsatz der Bundeswehr im Inland verfassungsrechtlich zulässig. Sogar der Einsatz der Bundeswehr mit einer „normalen“, d.h. einer polizeiüblichen Bewaffnung wäre nach der Rechtsprechung des BVerfG wohl ohne Verfassungsänderung möglich. Zur Zeit fehlt es allerdings hierfür an einer einfachgesetzlichen Rechtsgrundlage. Bei der Diskussion über eine Änderung des GG geht es in erster Linie um die Klärung von Zweifelsfragen, erst in zweiter Linie über eine mögliche Ausweitung von Einsatzmöglichkeiten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Diskussion im hier einschlägigen Thread im letzten Monat. Das alles hat nichts, aber auch gar nichts mit Art. 20 GG und der Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG zu tun!
Dieses sieht übrigens wohl auch die Bundesregierung so. Sie hat sich nur nicht dazu durchringen können, im Rahmen des Weißbuch-Prozesses eine „verfassungsrechtlich große Lösung“ zu beschreiben, sondern scheint sich in einen politischen Formelkompromiss flüchten zu wollen, in den politisch verschiedene Aspekte einfließen. (Instruktiv zur diesbezüglichen „Gefechtslage“ zum Beispiel Matthias Naß, „Bundeswehr soll für Einsätze im Innern üben“ auf Zeit online vom heutigen Tage.)
Wobei ich ausdrücklich zum Beispiel @Anubiswaechter | 25. Mai 2016 – 0:21 und
@Klaus-Peter Kaikowsky | 24. Mai 2016 – 23:27 zustimme:
Das Thema wird unweigerlich irgendwann wieder auf der Tagesordnung erscheinen, auch wenn die Politik zur Zeit keine Lösung finden will oder kann. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, wie schon ein Sprichwort sagt.
Spätestens bei der Schaffung von Regelungen zur Cyber-Sicherheit und der Definition der Rolle der Bundeswehr hierbei, wird sich wieder die Frage der derzeitigen verfassungsrechtlichen Grenzen stellen. Aber dann muss eben zur Not wieder das BVerfG ran. Hatten wir ja schon des öfteren, siehe zum Beispiel Luftsicherheitsgsetz (2006).
Ich hab das jetzt schon öfter mal in anderen Threads zu diesem Thema gefragt aber noch nie ne wirkliche Antwort bekommen: Was genau ist denn der angebliche Regelungsbedarf für den EInsatz der Bw im innern, der nicht mit den 1968 erlassenen Notstandsgesetzen abgedeckt wird?
Ich bitte doch mal alle, insbesondere KPK, der ja hier die Flut von ´62 als Begründung anführte, sich mal die entsprechenden Artikel anzuschauen und mir dann mal ein plausibles Szenario zu entwerfen, wo wir gerade eine Regelungslücke haben.
https://dejure.org/gesetze/GG/35.html
https://dejure.org/gesetze/GG/91.html
https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html
Also los. Szenarien wurden ja auch hier schon wieder zu Hauf beschrieben. Welches genau würde sich da nicht mit den bestehenden Regelungen lösen lassen?
Als Panzergren, der den Einsatz im Inneren ausführen dürfte ein paar Anmerkungen:
„Soldaten können das, sie sind dazu ausgebildet, da Sicherung allgemeine Aufgabe im Einsatz ist. Die juristischen Fallstricke überlasse ich gern den Juristen.“
Die ATN Wach- und Sicherungssoldat sowie Checkpointausbildung für den Einsatz geht am Ende praktisch auf folgendes hinaus:
„Halt stehen bleiben oder ich schieße! Warnschuss! Gezielter Schuß!“
Der praktische Rat vom OvWa bei der Vergatterung. „Schießen Sie um Himmelswillen keinen an.“
Oder meinten Sie eine Sicherung auslegen mit Feuervorbehalt bis auf eine armlänge Abstand im Inland?
Ein Polizist hat im Einsatz immer konkurrierende Rechtslagen im Kopf ablaufen „Welche Situation liegt vor? Was darf ich juristisch? Was ist angemessen? Was ist die richtige Strategie?“
Beim Soldat steht nur die Frage im Raum. „Befolgt er meine Anweisung? Warnschuss, befolgt er sie jetzt? Gezielter Schuss, Subjekt handlungsunfähig gemacht!“
Das reicht mir und vielen Kamerade NICHT um am BHF oder anderswo in D im zivilen mit G36 und 60 Schuss Mun Streife/Wache/etc zu schieben. Außerdem ist die Personalauswahl BW und Polizei so verschieden, dass ich viele nicht so komplex denkende Kamerade, sorry an die Kameraden, ganz bestimmt nicht bewaffnet Sicherungsaufgaben im zivilen machen lassen will.
Ich unterstelle Ihnen ein unterkomplexes Verständnis der „Sicherung“ die es so gar nicht gibt.
„Der Ex-Olt Helmut Schmidt als seinerzeitiger Hamburger Innensenator hätte bei der Flut im Februar ’62 auch die Füße still halten können, nach der Rechtslage sogar müssen.“
Da es bei diesem Fall um reine Manpower + Gerät und dem UNBEWAFFNETEN Einsatz im Inneren geht ist dies nicht mit einem BEWAFFNETEN Einsatz im inneren zur Sicherung von gefährdeten Objekten gegen möglichen Anschläge zu vergleichen.
Auch bei dem von Anderen genannten betrunkenen Fußballholigans Beispiel am Stadion. Was machen Sie wenn linke Ultras alkoholisiert am HBF ankommen und sie da stehen und es eskaliert? Das Leben ist immer unvorhersehbar.
Zum Schluss, es ist Illusion zu glauben das Soldaten als Sicherungspersonal im Inneren irgenwelche Anschläge verhindern. Der Flughafenanschlag in Brüssel zeigte einen Soldaten als erstes am Anschlagsort in der Abflughalle. Einen entschlossenen Täter werden sie nicht abschrecken können. Weder am Checkpoint in AFG noch in D.
@Patrick Horstmann
Nun ja, das § 20 – Argument habe ich ja nicht aus der Luft gegriffen. Als das LSG 2006 heftigst in Bonn/Berlin diskutiert wurde, oder auch das Seesicherheitsgesetz und früher schon ein BW-Einsatzgesetz, da war ich noch im aktiven Dienst und hatte mehrfach Gelegenheit „interne“ Gespräche/Debatten zu verfolgen in Sachen BW und Innere Sicherheit. Und da wurde durchaus der §20 „in den Ring“ geworfen von Staatsrechtlern.
Es gibt da eben verfassungsrechtlich keine „Grauzone“ wie:
„Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ Wo ist denn bitte ganz konkret diese viel beschworene „Grenze von innerer und äußerer Sicherheit“ ? Außengrenzen der Bundesrepublik ? (nicht ganz ernst gemeint)
Verfassungsrechtlich – aus Sicht von vielen Staatsrechtlern – eben im § 20 GG.
Nun, ich bin natürlich kein Staatsrechtler, aber so viel verstehe ich doch schon: solange diese GziuäS nicht verfassungsgerichtsbelastbar grund-/gesetzlich durch Regierung und Parlament und Bundesrat beschrieben werden kann, sind solche Weißbuchformulierungen nur politische Wolkenschieberei, Ablenkungsmanöver und Rauchbomberei ohne praktischen Sicherheitsmehrwert.
Mir ging es nur darum, diesen Unsinn von „Hinter dem GG verstecken“ anzuprangern.
Das ist auch so eine dieser carlschmittchen „Kampfformeln“, die mir mittlerweile schlicht und einfach nur noch auf den staatsbürgerlichen Zeiger gehen ;-)
Ich bin kein Verfassungsrechtler und auch kein aktiver Offizier, dies vorweg. Ich möchte nur aus meiner persönlichen Erfahrung berichten: im Frühjahr war ich geschäftlich in Mailand und Florenz, ich habe dort die Operation „Strade Sicure“ direkt in der City und an Verkehrsknotenpunkten erlebt. Auf mein subjektives Sicherheitsgefühl hatte es schon positive Auswirkungen, schwerbewaffnete und mit Eigenschutz patrouillierende Trupps des Heeres zu sehen. Gleiches erlebte ich im letzten Winter in Lissabon durch Spezialeinheiten des portugiesischen Heeres. Ich verstehe nicht, was die deutschen Sicherheitsbehörden dazu bewegt anzunehmen, Kräfte der Bundespolizei seien hierfür mit ihrer vorhandenen Ausrüstung, Bewaffnung und Minderstärke auch nur ansatzweise in der Lage, möglichen Szenarien, in denen automatische Kriegswaffen genutzt werden könnten, begegnen zu können. Diese Diskussion sollte doch mehr bedarfs- und bedrohungsgerecht geführt werden? Die beiden großen deutschen Polizeigewerkschaften bemängeln zu recht, daß die Mittel, der Eigenschutz und die Ausbildung der „normalen“ Bundespolizei sowie der Landespolizeien keinesfalls ausreichen, um paramilitärisch durchgeführten Anschläge begegnen zu können. Ein temporärer Einsatz von entsprechenden Einheiten der DSK sowie der Feldjäger je nach Bedrohungsanalyse wäre eventuell hilfreich?
@Andreas Wolf
„Diese Diskussion sollte doch mehr bedarfs- und bedrohungsgerecht geführt werden“ Jau, das finde ich auch. Und was bitte hat dann ihr „subjektives Sicherheitsgefühl“ bei dieser Diskussion zu suchen ?
@Klabautermann
Sorry, ich wollte damit nur ausdrücken, daß ich persönlich nicht die in Südwesteuropa zu beobachtenden Sicherungsmaßnahmen objektiv nach ihrem operativen Nutzen und der möglichen Wirkweise beurteilen kann, aber mich als Passant dort subjektiv geschützter fühlte, als bspw. am Flughafen Tegel oder an touristischen Hotspots in der deutschen Hauptstadt. Die dort normal eingesetzten Kräfte der Bundespolizei sowie der Berliner Landespolizei sind nicht unbedingt vergleichbar mit trainierten Kräften, ob militärischer oder polizeilicher Herkunft.
@Andreas Wolf
„Die beiden großen deutschen Polizeigewerkschaften bemängeln zu recht, daß die Mittel, der Eigenschutz und die Ausbildung der „normalen“ Bundespolizei sowie der Landespolizeien keinesfalls ausreichen, um paramilitärisch durchgeführten Anschläge begegnen zu können.“
Zu recht und verbunden mit der Forderung die Polizei besser auszustatten.
„Ein temporärer Einsatz von entsprechenden Einheiten der DSK sowie der Feldjäger je nach Bedrohungsanalyse wäre eventuell hilfreich?“
Nein wären sie nicht, denn gerade in einem Spannungsfall benötigen wir diese wo anders.
Sie sind jetzt schon mit Aufträgen und Bereitschaft ausgelastet und anders konditioniert.
@Andreas Wolf: Sollten die Sicherheitsbehörden in ihrer Lageanalyse zu dem Schluss kommen, dass sie mit Kräften konfrontiert werden (könnten), welche die Möglichkeiten der Polizeien überfordern (Einzeltäter mit Schnellfeuergewehren zählen da im Übrigen kaum dazu, denn dafür haben wir SEKs, die mit solchen Lagen umgehen können), dann steht es der Bundesregierung frei, nach §91(2) und §87a(4) den Inneren Notstand auszurufen und dann ggf. auch Bundeswehr im innern einzusetzen.
Wo ist da jetzt nochmal der Regelungsbedarf?
+1 ADLAS-Doe
Sehe auch keinen Regelungsbedarf – zumindest was das Grundgesetz angeht.
Stattet die Länderpolizeien mit einer Handvoll G36 pro Polizeirevier aus, die Bundespolizei bekommt eine bessere Ausstattung, wie von der Polizeigewerkschaft gefordert, und was viel wichtiger ist:
Stellt ein paar mehr Polizisten ein und lasst sie auch mal zu Fuß Streife laufen (Präsenz zeigen).
Und Danke SPD, dass der Unsinn erst einmal vom Tisch ist. Hoffentlich für längere Zeit.
Und ich weiß ja nicht wo eure Kasernen so liegen, aber SEK, Bereitschaftspolizei und die vor Ort tätige Polizei ist schneller am Tatort als der Großteil von Bundeswehreinsatzkräften.
Und ich weiß ja nicht wie das heute bei den Feldjägern ausschaut, aber zu meiner Zeit wäre nicht ein einziger mit den Fertigkeiten ausgebildeter Soldat verfügbar gewesen für solche Späße.
Und bevor man auf die Idee kommt jetzt 10.000 Feldjäger zusätzlich einzustellen (abkommandieren würde ja an anderer Stelle Probleme hervorrufen), sollte man eben 10.000 Polizisten einstellen.
Andreas | 24. Mai 2016 – 22:32
„Wie wäre es denn, wenn wir den Personalkörper unserer Polizei derart aufstocken, dass diese ihre originären Schutzaufgaben auch vollumfassend wahrnehmen kann?“
Jetzt werd‘ mal nicht albern. So wie es gemacht wird, ist der weise Ratschluss unserer Regierungen und alternativlos! Schwäbische Hausfrau, schwarze Null und Rettung systemrelevanter Banken.
(wer Sarkasmus findet…)
Weil es so schön passt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/norbert-hofer-donald-trump-und-ueberwachung-sascha-lobo-kolumne-a-1094061.html
Der gute Sascha hat wirklich eine wundervoll spitze Feder……
Es gibt bestimmt genug Szenare in der die Bw im Inneren unterstützen könnte. Ich muss keinen FschJgZg zur Bahnhofsbewachung einsetzen, aber z.B. im Bereich KpfmAbw sind wir der Polizei ebenbürtig, wenn nicht sogar deutlich besser. Bei Gefahrenlagen mit chemischen oder radioaktiven Stoffen ebenso. Einsatz KSK wäre auch vorstellbar. Und in Luft braucht man die Bw sowieso, oder holt der Polizeihubschrauber ggf. ein Flugzeug vom Himmel ?
@klabautermann
Ich wüsste nich, warum es so schön passt… und auch dieses Thema ist nicht die Eröffnung eines Forums für alle auch nur entfernt verwandten Sachgebiete.
@T.Wiegold | 25. Mai 2016 – 15:53
Der Artikel von klabautermann/SpOn brannte mir auch schon zum Verlinken unter den Nägeln.
Er passt nicht vom genauen Thema. Aber er passt grundsätzlich.
Denn er zeigt auf, welche Gefahren drohen, wenn man die Büchse der Pandora öffnet. Und dabei versichert, dass man all dies nur zum Wohle der Gesamtgesellschaft macht. Und das man dabei natürlich die Grenzen waren werden. Und die bestehende Gesellschaftsordnung sowie die Gewaltenteilung keinen Missbrauch zulassen werde.
Das gilt für die von Lobo behandelten Gebiete. Ebenso wie für die (militärisch-)sicherheitspolitische Diskussion hier.
Immer wieder treffend, folgender Satz aus dem Film Ausnahmezustand / The Siege : „Die Army ist ein Breitschwert, kein Skalpell.“
@kpk: “ Sind eigentlich Soldaten in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien und Österreich als Carabinieri, Gendarmerie, Guardia Civil oder Marechaussee und im „Hilfseinsatz (AUT)“ in Polizeiaufgaben eingesetzt, Staatsgefährder und potenzielle Nazis.“
Äpfel und Birnen. Bis auf das ÖBH sind das Gendarmerien, also so etwas wie der Bundesgrenzschutz früher war. Mehr Polizei als Armee, aber etwas robuster ausgestattet und im Krieg eine militärische Hilfstruppe zur Sicherung des rückwärtigen Raumes zum Teil gleichzeitig die Militärpolizei. Hauptauftrag ist aber normale zivile Polizeiarbeit und die Gendarmen (Carabinieri etc.) sind entsprechend ausgebildet.
Die Ösis mögen ihre Regelung Wehrpflichtige zur Grenzsicherung und Hilfspolizeieinsätze zu kommandieren, aber das scheint mir die Ausnahme zu sein, welche die Regel bestätigt.
——–
Meiner bescheidenen Meinnung nach ist „Bundeswehr im Inneren“ eine Nebelkerze hauptsächlich, wie andere schon anmerkten.
Sollte das doch mal durch kommen werden die Landtage ganz schnell das eigene Länderpolizeibudget weiter kürzen, man kann ja jetzt die Bundeswehr rufen als Lückenbüßer und auch noch die Kosten auf den Bund abwälzen.
@T.W
Wir müssen ja nicht immer passgenau einer Meinung sein, aber ich werde diesen Aspekt von innerer Sicherheit und Einsatz staatlicher Mittel hier nicht vertiefen, auch nicht mit Blick auf den neuen MilOrgBer in der BW – versprochen ;-)
Thot, danke. Aber aktiven Soldaten wird hier für gewöhnlich nicht geglaubt…
Insider, alles, was sie aufführen ist doch jetzt schon möglich und Praxis. Keine Gesetzesänderung nötig. Ihre Flugabwehr-Diskussion wäre ein komplett eigener Thread…
@ADLAS-Doe | 25. Mai 2016 – 12:03
Ich entsinne mich, dass sie die Frage schon gestellt haben. Ebenso kann ich mich aber auch erinnern, dass in diesem Blog bereits in früheren Threads das eine oder andere Szenario diskutiert wurde, bei dem die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen oder dieses zumindest rechtlich unklar ist.
Einen kurzen Überblick zum ungefähren Stand der rechtlichen Diskussion, was bei der gegenwärtigen Rechtslage möglich ist, was vielleicht möglich ist und was nicht möglich ist, können sie zum Beispiel bei Ulrich Battis, „Terrorismusbekämpfung: Polizei oder Militär?“ auf Zeit online vom 28.04.2016 nachvollziehen.
@klabautermann | 25. Mai 2016 – 12:33
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Juristen die Art. 20, 79 Abs. 3 GG bei früheren Diskussionen ins Spiel gebracht haben. Vielleicht vor dem Hintergrund, dass bei Regelungen der Luft- oder Seesicherheit unter Einbeziehung der Bundeswehr natürlich immer auch Fragen der Verwaltungs- und Vollzugshoheit der Bundesländer betroffen sind. Die Art. 20, 79 Abs. 3 GG betreffen diesbezüglich allerdings nur den Kernbestand der bundesstaatlichen Ordnung als solches, nicht einzelne Kompetenzen der Bundesländer. Kann natürlich auch sein, dass man bei der Argumentation nur besonders weit ausholen wollte. Wenn es darum geht, Bedenken zu formulieren sind gerade Juristen ja „vor nix fies“ wie meine Oma sagen würde.
Recht haben sie mit der Verwendung von „Kampfformeln“. Die verwenden aber nicht nur Befürworter einer Rechtsänderung, sondern auch ihre Gegner: pauschale Formulierungen wie „Für einen Einsatz im Inneren ist die Bundeswehr nicht ausgebildet“ oder „Die Bundeswehr ist nicht die Reservetruppe der Polizei“ zeugen auch nicht gerade von einer beeindruckenden Argumentationstiefe. Niemand behauptet (ernsthaft), dass Soldaten der Bundeswehr für ALLE Polizeiaufgaben geeignet sind oder GENERELL Polizeiaufgaben wahrnehmen sollen. Solche pauschalen Formulierungen, wie oben ausgeführt, sind ebenfalls nicht geeignet eine (wie ich meine notwendige) Diskussion über die Fragen bei
– welchen Lagen,
– welche Fähigkeiten der Bundeswehr,
– unter welchen Umständen und Beschränkungen
auch im Inland notwendig sein können, zu befördern.
Die Koalition hat also im Ernst darüber nachgedacht, den Einsatz unserer Streitkräfte im Inneren verfassungsrechtlich zu legitimieren?
Also das zu tun, was in gefühlt 170 von 192 Ländern Usus ist, während die übrigen 21 keine eigenen Streitkräfte unterhalten?
Ein Glück, dass die SPD mit ihren Rittern der Tafelrunde dieses Unglück abwenden konnte!
@Patrick Horstmann
Wie bereits gesagt: ich bin kein Staatsrechtler. Der 79er („Ewigkeitsklausel“) bezieht sich ja auf 1-20 GG und darunter fällt ja dann auch das Bundesstaatprinzip (aka „Föderalismusprinzip“- Art. 20 Abs. 1 GG). Und so ist eben – wie Sie schreiben – auch die „Verwaltungs- und Vollzugshoheit“ der Länder bei einem bewaffneten Einsatz der SK „on-the-ground“ und nicht nur in der Luft oder auf See dadurch „berührt“. So habe ich die Artikel 20 – Einlassungen von „echten“ Staatsrechtlern „damals“ jedenfalls verstanden.
Es ist nun mal eine staats- und verfassungsrechtlich sehr komplizierte Frage – und das haben die „Väter des GG“ imho auch so gewollt.
Ansonsten bin ich in Sachen „Kampfformeln“ völlig Ihrer Meinung, wie z.Bsp. „Im Zweifel für die Sicherheit“ (Sorry @TW) /SCNR
Ich habe in Sachen Einsatz der BW mittlerweile gelernt einer Politik-auf-Sicht nicht mehr so richtig zu trauen. Die Kurzsichtigkeit dieser Politik hat mittlerweile imho einen 3-Monats-Hoizont unterschritten. Da helfen Brillengläser in Glasbausteinstärke nicht mehr. Weitere Kommentare dazu werde ich erst posten, wenn der §103 StGB tatsächlich abgeschafft ist /SCNR
Schönen Abend , allerseits
@Andreas Wolf
Mich hat es vor langer Zeit erschreckt, als ich italienische Polizei mit der MPi habe patrouillieren sehen.
Wenn mit Kriegswaffen bewaffnete Banden, hier die Strassen unsicher machen, dann ist der Einsatz der BW im Inneren mkn laut GG legal.
Bei allem anderen:
Auf Grund welcher Rechtslage kann sich ein Soldat der Polizeiaushilfsarbeit macht mir gegenüber legitimieren und womit?
Wo nimmt der die Zeit für entsprechende auch rechtliche Ausbildung her?
Sind Soldaten in Nicht Grüner Verwendung oder deren Äquivalent soviel besser darin mit ihren persönlichen Waffen Feuergefechte zu führen, als die Polizei?
In einem zivilen Umfeld und wann können die vor Ort sein?
UoP gelten als Facharbeiter, Mannschaften als Hilfsarbeiter
immer dieses „in anderen Ländern ist das so, warum nicht auch hier“
Jedes Land unterscheidet sich in vielen Tausend Kleinigkeiten unter anderem in der Verfassung, Geschichte, Bevölkerungsmeinung (Mentalität, Eigenart etc.), Ausstattung, Politik.
Man sollte handfeste Argumente bringen, wir haben ja schließlich auch nicht die Todesstrafe und die Atombombe…
ABC Truppen z.B. klingt ja wirklich nicht schlecht. Aber sollten dann die Katastrophenzüge der Feuerwehren nicht vielleicht aufgerüstet werden.
Unabhängig von der ganzen Juristerei würde mich mal interessieren, ob sich die Befürworter des Einsatzes im Inneren auch wirklich genau überlegt haben, welches Personal da am Ende auf der Straße stehen würde. Ausschließlich Feldjäger? Ganz sicher nicht, bedenkt man allein die Ausmaße der Regierungsviertel in Berlin und Bonn.
Es liefe also auf infanteristische Kräfte hinaus. Und seien wir ehrlich: Die bedacht handelnden, ihr Vorgehen genauestens reflektierenden Mannschaftsdienstgrade findet man bei denen – überwiegend (!) – nicht. Es hat schon seinen Grund, warum bei der Polizei nur ein Bruchteil der Bewerber den Einstellungstest übersteht.
@klabautermann | 25. Mai 2016 – 17:18
Dafür ein „Bravo Zulu“ !!!