Logistik-Großübung der Bundeswehr: A400M von Technikproblemen geplagt (2.Neufassung)
Das neue Transportflugzeug der Bundeswehr, der Airbus A400M, ist von ständigen technischen Problemen geplagt – und konnte deshalb bei einem Großmanöver der Bundeswehr im Inland erst mit stundenlanger Verspätung eingesetzt werden. Eine der drei deutschen Maschinen sollte am (heutigen) Freitag Soldaten vom Fliegerhorst Wunstorf bei Hannover nach Nordholz an der Nordseeküste transportieren, für die multinationale Logistik-Übung Joint Derby 2016:
Der Flughafen Nordholz wird ab Freitag drei Tage lang zur zentralen Drehscheibe für 1200 Soldatinnen und Soldaten der internationalen Militärübung JOINT DERBY 2016. Aus Wunstorf kommend landet am Freitag um 09:30 Uhr das erste Transportflugzeug vom Typ A400M mit rund 90 Soldaten. Vier weitere Flüge, unter anderem auch mit C160 Transall und einem östereichischen Transportflugzeug vom Typ C130 Hercules folgen im Laufe des Tages.
Der A400M allerdings nicht, wie vorgesehen, am Morgen starten – aufgrund technischer Probleme, wie die Luftwaffe auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte. Erst mit gut siebenstündiger Verspätung hob die Maschine ab. Die anderen Flugzeuge, darunter die Transall der Luftwaffe, flogen dagegen offensichtlich planmäßig.
Nach Angaben von Airbus war an der Maschine, Kennung 54+02, das Ventil eines Ölkühlers defekt. Nachdem das Unternehmen das Ersatzteil geliefert hatte, konnte das Flugzeug starten und kam dann auch in Nordholz an:
Aus der Mitteilung des Lufttransportgeschwaders 62 dazu:
Nach anfänglichen Verzögerungen startet der Airbus A400M des Lufttransportgeschwaders 62 am heutigen Nachmittag vom Fliegerhorst Wunstorf in Richtung Nordholz.
Das Luftfahrzeug nimmt planmäßig am Flugbetrieb der multinationalen Übung JODY 2016 (Joint Derby) teil.
Während der Übung wird der Airbus A400M im logistischen Lufttransport eingesetzt und verlegt Personal und Material in die Einsatzgebiete in Norddeutschland.
(Foto oben: A400M beim Start in Wunstorf – Bundeswehr/Roland Alpers; Foto unten: nach der Landung in Nordholz – Eike Henning)
NUn, das war irgendwie zu erwarten, angesichts der letzten Schlagzeilen.
Die nächste Meldung zum desolaten Zustand der SK.
Und wann werden nun C-130 oder whatever endlich bestellt?
Ich halte es dennoch für möglich das Airbus dieses Jahr die Maschinen abliefert.
Warum?
Die Flieger müssen nur ihre Testflüge und den Flug nach Nordholz hinter sich bringen, danach dürfen sie ruhig nutzlos am Boden stehen.
Dieses Ziel wird Airbus wohl erreichen können.
@ tp 400 gearbox problems >
„avio“ der hersteller hat scheinbar ein massives problem mit rissen in der gearbox housing – und er weiss das: in 2013 mit 777 : http://aviationweek.com/awin-featured-story/faa-mandates-more-ge90-gearbox-replacements
und in 2014 mit 787 : https://www.flightglobal.com/news/articles/air-india-787-grounded-for-engine-inspection-repair-402922/
der erste artikel erklärt ziemlich gut die techn schwierigkeiten. was heisst das für tp400? m e neu-design des housings, d h mit allen test stunden etc von null auf !?
s f
Macht Airbus jetzt schon die Pressearbeit für die Luftwaffe?
Oder wollten die nur unterstreichen das ihre Erstzteilversorung halbwegs funktioniert?
@J.H.
Ich glaube, letzteres war wichtig…
@beobachter
Das in den Artikeln angesprochene Getriebe am GE90 hat aber nun auch rein gar nix mit dem Getriebe im TP400 gemeinsam, außer dem dem Hersteller und den Materialfehlern…
@Schorsch
In meinen Augen ist das durch aus eine interessante Information. Es zeigt sehr schön das der Hersteller den Fertigungsprozess nicht im Griff hat.
Die Materialwirtschaft funktioniert offensichtlich nicht, wenn Ersatzteile erst vom Hersteller besorgt werden müssen und nicht vor Ort vorhanden sind.
@Closius | 15. April 2016 – 18:06
„Die Materialwirtschaft funktioniert offensichtlich nicht, wenn Ersatzteile erst vom Hersteller besorgt werden müssen und nicht vor Ort vorhanden sind.“
War es nicht erklärte Absicht die Lagerhaltung der Bw auf ein Minimum zu reduzieren und so viel wie möglich nur auf Bedarf produzieren zu lassen?!?!
@Koffer
Genau, nur baut keiner mehr Teile für die Transall, Teile für den Tornado bekommt man auch nicht gerade an jeder Ecke.
Das führt zu Problemen.
Es funktioniert ja nicht mal mehr bei den Linienfliegern der Flugbereitschaft, weil die Versorgung da teilweise auch ausläuft.
Beim A400M wird es ähnlich laufen, irgendwann werden die Zulieferer die Fertigung für bestimmte Teile gen 0 fahren, dann gehen sie kaputt und wir sind die einzigen Knallköppe die nix im Lager haben.
@SvD | 15. April 2016 – 19:51
Oh, ich bin auch kein Befürworter der geringen Lagerhaltung!
Ich empfinde diese pseudo-wirtschaftlichkeits Argumente bei Fragen der Einsatzbereitschaft der SK als geradezu unsinnig.
Ich habe lediglich die Aussage von @Closius „Die Materialwirtschaft funktioniert offensichtlich nicht,“ in Frage gestellt.
Denn wenn ich mich recht entsinne, ist das ja kein Fehler an bei der Materialwirtschaft, sondern Absicht ;)
@beobachter
Danke für die interessanten Hinweise auf weitere Qualitätsmängel bei AVIO in der Getriebefertigung. Offenbar handelt es sich hier um systematische Probleme. Das sind die Auswirkungen politsch getriebener sachfremder Erwägungen.
@Koffer
Es ist nicht unsinnig, es ist fahrlässig.
Das Konzept ist sogar veraltet!
Ich hole mal ein bisschen aus ;-)
Selbst ALDI hat Zentrallager und jede Filiale hat ein kleines Lager.
Der Unterschied ist nur das sich deren Lagerbestand schnell verbraucht und just in time nachgefüllt wird.
Es ist der kleinstmögliche Puffer um den Betrieb am laufen zu halten, ohne Engpässe.
Bei dem Konzept nimmt man schon in Kauf das gewisse Waren zum Abend hin ausverkauft sind.
Nach Bundeswehrlagerhaltung gäbe es nur leere Regale.
Die Industrie hat auch Lager um Schwankungen in der Lieferkette auszugleichen.
Egal ob nun eine Automobilfabrik, ein Hochofen oder sonst was, es gibt Lager um den Betrieb am laufen zu halten. Das ist das oberste Gebot, der betrieb muss laufen, stillstand geht gar nicht.
Nur bei diesen Beispielen geht es um Massenware und die Teile die die Truppe braucht sind alles andere als das.
Entsprechend groß müsste der Puffer sein.
Man kann auch nicht von einem Zulieferer erwarten das er zig Teile in unbekannter Stückzahl vorhält, für Systeme bei denen oft jahrelang nicht klar ist wann sie denn nun außer Dienst gestellt werden oder Ertüchtigungsmaßnahmen durchlaufen.
Bei einigen Systemen ist die Produktionsmenge der Komponenten so gering, das es gerade für die Serienfertigung reicht. Gibt es dann keinen Vertrag über Ersatzteile fängt man bei der Truppe wieder an neues Material auszuschlachten.
Airbus will in mehr Teile selbst herstellen und zwar mit additiver Fertigung, sprich 3D Druck. Die US Streitkräfte haben zumindest schon entsprechende Geräte für Plastikteile in Gebrauch und sind damit sehr zufrieden.
Die Wirtschaft geht diesen Schritt und will Teile, die sich einfach herstellen lassen und nicht in rauen Mengen gebraucht werden, zukünftig nach Bedarf vor Ort herstellen lassen.
Das geht weil so ein 3D Drucker die Teilevielfalt ganzer Fabriken abdecken kann, ohne das man Werkzeuge wechseln und Produktionslinien wieder hoch fahren muss.
Für die Massenproduktion sind die Teile zu teuer und die Drucker zu langsam aber für Teile die selten gefragt werden, weltweit vorgelagert werden müssen, oft jahrelang im Lager liegen und dann abgeschrieben werden lohnt sich das.
Damit kann man auch die Lebenszeit einzelner Systeme strecken, weil man selbst die Produktionslinien und Werkzeuge verschrotten kann, aber immer noch in der Lage ist Teile zu liefern.
Was uns als wirtschaftlicher Ansatz verkauft wird ist einfach nur Quatsch.
Das vermeintlich gesparte Geld zahlt man durch den Stillstand drauf.
Mit einem Fahrrad wären sie schneller gewesen.
?
Bei all dem Klagen über angeblich nicht funktionierende Materialwirtschaft, weil die Ersatzteile erst vom Hersteller geliefert werden müssen, sollte man beachten, dass dieser Hersteller sein Unterstützungszentrum in Wunstorf unmittelbar beim Geschwader eingerichtet hat, mit geplant 50 Airbus-Mitarbeitern.
http://www.bundeswehr-journal.de/2016/a400m-in-wunstorf-zeitnahe-loesungen-durch-den-hersteller/
Da das Bällebad zu ist poste ich es hier mal, da es auch was mit Technik Problemen und Transport zu tun hat.
Die Bundeswehr will einen A321 für die Flugbereitschaft anschaffen dieser soll die A340 entlassten meldet Spiegel Online.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/regierungsjet-angela-merkel-bekommt-airbus-a321-a-1087583.html
So ist, wenn man seine Logistik für den A400M an den Hersteller „outsourct“ und dieser natürlich Just-in-time-Kategorien denkt. In der aktuellen ES&T war hierzu ein interessanter Aufsatz des Kdo Lw. Wie befürchtet ist noch nicht klar wie das im Einsatz funktionieren soll, da es bisher nur das von Airbus betriebene Logistikzentrum in Wunstorf gibt.
Einsatzbereitschaft vs. Rentabilität.
Kennt einer der Insider hier die GeNu zum A400M ?
Wenn ich mich recht entsinne werden gerne Menschen tranpsortiert (90 nach Nordholz z.B. s.o.) aber die Genehmigung zur Nutzung liegt nur für Minimum-Crew vor, oder ?
Für mich ist das Vorsatz wenn ich richtig liege …
@Memoria | 16. April 2016 – 13:10
„Einsatzbereitschaft vs. Rentabilität.“
Das ständige Problem der Bundeswehr“verbesserer“ mit der der Auftragskern der SK gefährdet wird nur um Geld einzusparen. Als sei die Bw ein Wirtschaftsunternehmen :(
@SER | 16. April 2016 – 13:38
„Für mich ist das Vorsatz wenn ich richtig liege …“
Vorsatz zu was?
@ Memoria @ Schnallendorf
Volle Zustimmung. Dabei zeigt der Pfeil des oben dargestellten Reaktionsgleichgewichtes „Einsatzbereitschaft versus Rentabilität“ voll in Richtung Rentablität, aber nicht für die Bw sondern für Airbus !
Früher wurde für neue Systeme ein Ersatzteilerstpaket mit eingekauft und auf Bw-eigene Lager gelegt. Diese Erstausstattungslisten für Ersatzteile wurden in Zusammenarbeit mit der Industrie und dem WaSysKdo Lw festgelegt. Dabei waren zugegebenermaßen auch Ersatzteile dabei, die kein Mensch im Laufe der Zeit brauchte und in den Lagern vergammelten. Dies war aber der Preis für die Einsatzbereitschaft. Diese Ersatzteile wurden aber im Produktionsprozess für das Waffenssystem mit hergestellt und anschließend eingelagert und waren somit bezahlt und auf Jahre hinaus, event. auch auf Jahrzehnte hinaus, sofort verfügbar.
Nun ist ja nicht so, dass die Industrie in der Anfangsphase der Waffensystembetreuung sich teure Ersatzteile nach Wunstorf ins Lager legt, sondern notfalls werden die aus der Produktionslinie direkt nach Wunstorf eingeflogen. So ist es ja offensichtlich auch mit Ventil für den Ölkühler geschehen.
Ein Beispiel aus der Einführung des Eurofighters mag dies verdeutlichen. Als Übergabepunkt für die Ersatzteile für den Eurofighter, das sogenannte „hole in the wall“ war der Fliegerhorst Laage vereinbart. Ein defektes Eurofighterteil wurde z.B. von Kaufbeuren oder von Neuburg / Donau nach Laage gefahren. Dort wurde es an EADS-Mitarbeiter übergeben und von da nach Manching gefahren. Das Ersatzteil nahm den gleichen Weg rückwärts. Dies dauerte ungefähr 2 Tage und in der Zwischenzeit konnte EADS in Manching das Austauschteil entweder aus dem Produktionsprozess rausziehen oder anderweitig besorgen. Das nannte man dann Ersatzteilversorgung vor Ort.
Die Obsoleszenz-Problematik für Ersatzteile nach dem Produktionsende eines Waffensystems ist damit noch gar nicht betrachtet. Auch dies kann man nur durch die gleichzeitige Bestellung (und Bezahlung) der benötigten Ersatz- und Austauschteile während der Produktionsphase lösen. Natürlich legt man sich dadurch kostenintensives und pflegeintensives (Lagerzeitüberwachung !) Material als totes Kapital ins Lager. Eine andere Möglichkeit gibt es aber nicht ein Waffensystem über Jahrzehnte einsatzfähig zu halten.
Auch die Industrie kann es nicht anders lösen. Wenn die Bw sich auf die totale Industrieunterstüzung wie beim A400M einlässt, wird sie nicht nur finanziell, sondern auch von der mangelnden Einsatzbereitschaft einen hohen Preis bezahlen müssen !
@ Koffer
Wenn sie wissen was eine GeNu ist werden sie meinen „Vorsatz“ verstehen und benötigen keine Hilfe …
@SER | 16. April 2016 – 15:53
Ich weiß was eine GeNu ist, deswegen nochmals nachgefragt „Vorsatz“ wozu?
Vorsatz ist ein rechtlicher Terminus und daher würde ich gerne wissen „wozu“ Ihrer Meinung nach ein Vorsatz bestand.
Mord, Totschlag, Betrug?
@SER,
Kann mich @Koffer nur anschließen. Vorsatz, hatte ich vor langer Zeit mal gelernt heißt: Wissen und Wollen der Tat!
Welche mögliche Tat unterstellen Sie demnach?
Worauf die Frage von @ SER wohl abzielt, welchen Umfang die GeNu, also die Genehmigung zur Nutzung des A400M umfasst. Der Hintergrund ist, dass die zivile EASA Zulassung für den A400M nur den leeren A400M mit der Minimum Besatzung Crew umfasst. Die Frage ist also aufgrund welchen Prüfunterlagen eine militärische Zulassungsbehörde den A400M zum Personen- und Materialtransport zugelassen hat ?
Wenn diese GeNu nicht Personen- und Materialtransport zulassen würde, würde der A400M vorsätzlich zu einem nicht zugelassenen Zweck eingesetzt werden.
Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine militärische Dienststelle einen A400M ohne die entsprechenden Musterzulassung durch die WTD 61 bzw. jetzt vom Luftfahrtamt Bw im praktischen Betrieb einsetzen würde.
@Georg
So ist es. Also stellt die „Vorsatzfrage“ Schattenboxen dar.
@all, die @SER zerreißen wollen. Man lese sich bitte exakt durch, was geschrieben und gefragt wurde!
Wer die GeNu nicht wörtlich kennt und auch nicht deren genaue Begründung für ein „Nein“ oder einer „Ja“ zur Zulassung des A400M zum Pax-Transport kennt (z.B. mittels § 30 LuftVG), der sollte besser still sein und schon gar nicht sich ein Urteil erlauben.
Also (z.B. Herr Koffer), was steht definitiv in der GeNu und wie wurde abweichend zur EASA begründet? Die EASA kennt keinen § 30 LuftVG und wird sich auch bei den mil. Prüf- und Zulassungsverfahren einen Teufel um § 30a LuftVG kümmern?
@Vtg-Amtmann | 16. April 2016 – 17:45
Netter Versuch mich in das Klein-Klein Ihrer Paragraphenwelt 30/30a LuftVG zu entführen.
Ich habe kein „Urteil“ verfasst, sondern lediglich eine Frage gestellt:
„Vorsatz zu was?“
Und diese Frage ist bisher noch nicht beantwortet…
Meine Güte, was sind das denn jetzt wieder für „Verschwörungstheorien“. Es glaubt doch hier niemand ernsthaft, dass die Lw in Ihren Fliegern PAX transportiert, wenn dies nicht zu wenigstens 300 Prozent formaljuristisch erlaubt und nicht mindestens mit dreifachem Netz abgesichert ist! Wobei ich beim dreifachen Netz keineswegs die physische Sicherheit der PAX meine, sondern die bürokratisch-juristische Absicherung der gesamten Unternehmung.
Hans Schommer
@Koffer: Lassen Sie doch bitte Ihre ständigen herablassenden persönlichen Angriffe und Ihre am originären Thema vorbeigehenden Argumentationen! §§ 30, 30a LuftVG sind nicht meine „Klein-Klein Paragraphenwelt“, sondern die „große Paragraphenwelt“ des LufABw und auch des BAAINBw sowie des BMVg.
Einen zum Thema sehr interessanten Beitrag finden Sie auf der Homepage des Luftfahrtamt der Bundeswehr mit der Überschrift „Anerkennungsurkunde der spanisch militärischen Luftfahrtbehörde DGAM offiziell gezeichnet“
(http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/portal/a/lufabw/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nNK0RCCVmF1SmpqTk1qsHw5Sm5Kql5yfl1oCIktS80oygWR6UWJJfpFeQX5RSQ5IprSoCCijl5miH2lg6OJkYGZsAAWGNY5mgU6-PibGhi6eTkH6Bbm5jgBI0nba/)
Die herstellungsbegleitende Beaufsichtigung für die Luftfahrzeuge A400M-180, welche für die Bundeswehr bestimmt, sowie die Feststellung deren Lufttüchtigkeit, welche anschließend unter deutscher Luftverkehrsgesetzgebung zum Luftverkehr zugelassen werden sollen, ist ureigenste Aufgabe des Güteprüfdienstes der Bundeswehr und fällt zudem eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Artikel 87b GG.
Auch ist es nicht die Aufgabe des LufABw, einer militärischen Luftfahrtbehörde, welche im Bereich der Streitkräfte angesiedelt ist und zudem von einem General geführt wird, den spanischen Güteprüfdienst, welcher im spanischen Verteidigungsministerium angesiedelt ist, anzuerkennen und selbigen auch noch hoheitliche Aufgaben und Privilegien im Rahmen der Herstellung von Luftfahrzeugen zu übertragen, welche für die Auslieferung an die Bundeswehr bestimmt sind. Dies sind Aufgaben und Befugnisse, die eindeutig in den Rüstungsbereich und damit wiederim unter den Artikel 87b GG fallen.
Dies also die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben auf dem Wege der „Beleihung“ ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage im LuftVG!! Insbesondere ist die Gesetzesinitiative zur Änderung des § 30a LuftVG ja überhaupt noch nicht durch das Parlament. Fraglich ist dabei auch, ob die von der Luftwaffe geplante Gesetzesänderung so überhaupt durchkommt!!
Das Thema Haftung bei militärischen Luftfahrzeugen bei Beleihung und der Übertragung von hoheitlichen Aufgaben (Privilegien) an die Auftragnehmer/Industrie, ist völlig offen respektive wird von der Luftwaffe überhaupt nicht angepackt!! Offensichtlich kennt man seitens des BMVg die §§ 53 und 54 LuftVG bezüglich der Haftung der Bundeswehr für ihre Luftfahrzeuge überhaupt nicht.
Damit ist der (Güte-) Prüfdienst der Bundeswehr im Airbus A400M-Programm, was die Überwachung der Industrie im Rahmen der Endmontage des Transportflugzeuges A400M in Sevilla anbelangt, sprich der AMSL, völlig raus!! Das DGAM, mit seinem Hauptsitz in Madrid ist unter anderem auch für die Feststellung der Lufttüchtigkeit der A400M Luftfahrzeuge zuständig!!
Dies ist die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben auf dem Wege der „Beleihung“ ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage im LuftVG! Das Sagen haben ab sofort im A400M-Programm nur noch die Militärs!!! Den Artikel 87a und 87b GG haben also General Dr. Rieks bzw. das LufAbw bereits abgeschafft!
Als, machen Sie was draus, Herr @Koffer, aber werden Sie bitte nicht weiter persönlich!
@Hans Schommer Was die „Güte“ des spanischen mil. Güteprüdienstes anbetrit, haben wir j die Ergebnisse seit Sevilla bis heute mi „300 %iger Sicherheit“?
@Hans Schommer: Edit, Exakt: Bürokratisch-juristische Absicherung der gesamten ml (Pseudo-) Zulassung ist eben keine physische Sicherheit der Pax!
@ Vtg-Amtmann | 16. April 2016 – 18:26
1. Jetzt geht das schon wieder los :( Gibt es eigentlich irgendwo Fälle, bei denen Sie keine § 30/30a Probleme wittern?
2. Ich denke, Sie wurden hier gerade als erster persönlich.
3. Meine Frage ist übrigens immer noch nicht beantwortet! Hier wurde Taten vorgeworfen/angedeutet und ich wüsste gerne welche.
Werden hier der Luftwaffe und den verantwortlichen LfzFhr
– Straftaten,
– Ordnungswidrigkeiten
– und/oder Vorschriftenverstöße
unterstellt.
Wenn ja, welche?
@Vtg-Amtmann | 16. April 2016 – 18:26
„Fraglich ist dabei auch, ob die von der Luftwaffe geplante Gesetzesänderung so überhaupt durchkommt!!“
Sorry, da ich Ihren Post nicht vollständig gelesen hatte (fällt mir bei Ihren Posts manchmal etwas schwer…), war mir DER zunächst entgangen!
Die LUFTWAFFE plant eine Gesetzesänderung?
Und ich dachte es wäre die Bundesregierung, die den Gesetzesentwurf eingebracht hätte. Da muss ich wohl in der PolBil nicht richtig aufgepasst haben…
Nachdenklich machen darf die geschilderte Problematik schon. Das formaljuristisch alles in Ordnung ist, da bin ich mir ziemlich sicher, aber wie schaut es im Detail aus, wie belastbar sind die Fakten ?
Die Leistungsfähigkeit des spanischen Güteprüfdienstes muss schon hinterfragt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die spanische Luftfahrtindustrie nicht auf dem gleichen Qualitätslevel wie Deutschland oder Frankreich agiert.
Die Flugunfalluntersuchung der abgstürzten A400M in Sevilla wurde auch von von den Spaniern von den spanischen Behörden auf die französischen Behörden übertragen.
Sollte die deutsche Musterzulassung des A400M und darauf aufbauend die Genehmigung zur Nutzung im Truppenbetrieb ausschließlich auf einer spanischen Zertifikation beruhen, dann kann man mit einer gewissen Berechtigung sagen, Airbus Military Systems Limited hat sich den A400M zum Nutzbetrieb selber zugelassen, denn einer eigenständigen Beurteilung, Begutachtung der vorgelegte Nachweise, Hinterfragung der Testmethoden und Testergebnisse traue ich der spanischen militärischen Luftfahrtbehörde nicht zu.
Nachdem beim Luftfahrtamt der Bw in Köln die Experten aus der WTD 61 aus Manching nur spärlich eingezogen sind, weil sie versucht haben in der Region zu verbleiben, ist die Fachkompetenz für Musterprüfungen und Musterzulassungen von Lfz auch dort nicht komplett gegeben.
Insofern ist eine „Durchleuchtung“, eine „Hinterfragung“ der Grundlagen für die Erteilung der GeNu A400M schon mal angebracht und nicht einfach mit einem Handstreich vom Tisch zu wischen.
Danke an die Ausführungen von @ Georg und @ Vtg-Amtmann !!!
@ Koffer
Ich denke durch die Vorredner sind wichtige Punkte gemacht worden und ich habe Bedenken wenn man behauptet alles wird konform der Vorschriften eingesetzt insbesondere bei den neuen Lfz der Bw ! Dafür gab es in der Vergangenheit schon andere Dinge bei anderen Lfz als dem A400 … Da wurden auch schon Menschen transportiert auf nicht zugelassenen Sitzen unter „Biegung“ der Auflagen gem. der gültigen GeNu …
§30 Luftverkehrsgesetz ist keine Streuwaffe um Lfz betreiben zu können wie immer man auch will … Er ist nach Genehmigung durch die höhere Kommandobehörde gedacht, um z.B. bei Schadensereignissen von den gültigen Vorschriften abweichen zu können ! Wenn bei Evakuierungen nicht jeder Passagier einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt haben kann, dann darf nach vorheriger Genehmigung der verantwortliche Luftfahrzeugsführer davon abweichen um den Auftrag zu gewährleisten ! Siehe Einsatz „Disaster Relief“ in Pakistan, dann werden Netze gespannt damit niemand herausfällt und so viele Menschen wie möglich evakuiert !
Er hebelt NICHT ausstehende Fragen der Zulassung aus !!!
Wir erinnern uns ob der Zweifel an das OHCP NH90 welches nach Termez 2014 völlig unproblematisch war, es nun technische Übergangslösungen gibt und der Hersteller AHD das ganze Panel für die weltweite Flotte auf eigene Kosten neu konstruiert !!! Ich denke das ist selbsterklärlich und nur den Beharrlichkeiten vieler Beteiligter und auch dem medialen Fokus wie hier auf AG zu verdanken zur Sicherheit Aller !!!
Und nun zum A400 … Stellen sie sich einen Fernbusunternehmer vor der einen Bus mit 5 zugelassenen Sitzplätzen hat, aber nun gerne und öfter alle 78 Sitzplätze seines Busses besetzt ! Es ist NICHT die Frage ob etwas passiert ist bis dato, sondern er verstößt VORSÄTZLICH gegen die Zulassung welche es aus bestimmt guten Gründen dazu NICHT gab !!! Hier steht jetzt nicht die Frage der Haftung beim A400 denn gottlob war nichts passiert …
Aber wenn die GeNu sowas nicht zulässt (Passagiertransport) haben wir eine vorsätzliche Handlung unter Inkaufnahme der Gefährdung von Menschenleben oder deren Gesundheit !
Warum ? Vermutlich um medial in tollen Bildern, wie beim Abflug der Tornados zum IS-Einsatz mit Vorbeiflug MRT und A400, zu zeigen die Bw und ihre Ministerin ist toll und wir preisen die neuen Produkte des Herstellers welche mangelbehaftet und teuer ein gutes Image erzeugen müssen !!!
Ich kenne übrigens keinen Transall-Piloten der grade begierig auf den A400 wartet … eher auf seine hoffentlich bald eintretende Pensionierung !
Hans Schommer | 16. April 2016 – 18:05
Meine Güte, was sind das denn jetzt wieder für „Verschwörungstheorien“. Es glaubt doch hier niemand ernsthaft, dass die Lw in Ihren Fliegern PAX transportiert, wenn dies nicht zu wenigstens 300 Prozent formaljuristisch erlaubt und nicht mindestens mit dreifachem Netz abgesichert ist!“
Für sie habe ich den Hinweis auf die neuen Muster und Transport von Menschen weiter oben gegeben ! Seien sie bitte nicht so gutgläubig in der heutigen Zeit ;-) Es gibt auch noch weitere Beispiele zu sowas …
@SER | 16. April 2016 – 21:03
„sondern er verstößt VORSÄTZLICH gegen die Zulassung“
„Aber wenn die GeNu sowas nicht zulässt (Passagiertransport) haben wir eine vorsätzliche Handlung unter Inkaufnahme der Gefährdung von Menschenleben oder deren Gesundheit !“
Danke, jetzt wird deutlich was Sie unter Vorsatz verstehen.
Ist Ihnen auch bekannt, ob der Personentransport TATSÄCHLICH gegen zulassungsrechtliche oder sonstige amtliche Vorgaben verstoßen hat und ob damit die von Ihnen mithin angenommene unzulässige Gefährdung von Leib und Leben gegeben war?
Oder haben Sie nur spekuliert?
@SER | 16. April 2016 – 21:03
Und damit Sie mich nicht falsch verstehen: dass der A400M (derzeit noch?!) nicht im einem sicheren Dauerbetrieb läuft, ist wohl offensichtlich :(
Neben dem Absturz in Spanien ist ja auch dieser Faden und zahlreiche weitere in diesem Blog dafür Belege genug.
Meine Frage ist also lediglich, ob Sie für Ihre kritische FORMALE Frage und den Vorwurf einer vorsätzlichen und illegalen Gefährdung von Leib und Leben der PAX, den Sie an die Luftwaffe und den LfzFhr gerichtet haben, auch einen Beleg oder eine sachliche Grundlage besitzen?!
@Koffer wollen Sie etwa alle anderen sachlich argumentierenden User erneut für dumm verkaufen auch diesen Thread für Ihre Mondorla kapern?
Es kommt noch was, scheint aber im Spamfilter zu stecken.
@Koffer
Meine erste Frage hier war an die Insider wer den gegenwärtigen Stand der GeNu hat !
Da ich um „GeNu-Beugungen“ weiß ist der erhobene Vorwurf erst interessant wenn sich meine Annahme auch beim A400 bestätigt !
Somit werfe ich niemals einem Luftfahrzeugführer etwas vor sodern seinen Vorgesetzten und der Organisation wenn es denn dazu kam !!!
Warum nicht dem LFF ? Weil ich um die Vorgesetzten weiß und den Druck hinter den Kulissen, und dieser ist fern abseits aller vertretbaren Abläufe einer funktionalen Armee !!!
Soldaten wollen ihren Auftrag erfüllen, aber nicht mit „Führerbefehl“ !!!
@SER | ich glaube für „Führerbefehl“ einen neuen Begriff gefunden zu haben „Durchlauferhitzer“.
@Vtg-Amtmann | 16. April 2016 – 21:32
Wollten Sie es nicht unterlassen persönlich zu werden?
@SER | 16. April 2016 – 22:01
Es gibt also zum jetzigen Zeitpunkt keine begründeten Anhaltspunkte gehschweigeden Nachweise von Ihrer Seite für einen rechtswidrigen Personentransport durch den A400M.
Danke für diese Klarstellung.
Damit dürfe dieser Aspekt erledigt sein :)
Zumindest von meiner Seite…
@Koffer | Zwischen persönlicher Auffassung und Realiäten liegen Welten. Auch für Ihre Froschperspektive.
@ Koffer
NEIN ! Denn nach meinen Informationen gab es keine geänderte GeNu zu der mir vorliegenden ;-)
@Vtg-Amtmann | 16. April 2016 – 22:19
„Auch für Ihre Froschperspektive.“
Und schon wieder persönlich?!
@SER | 16. April 2016 – 22:25
Gibt es neben einer geänderten GeNu auch andere rechtlich zulässige Optionen für die Durchführungen von (vereinzelten) Personentransporten oder Personenmitnahmen?
Zu den Fakten:
Die Zulassung des A400M erfolgt in zwei Stufen:
1. EASA Zulassung des zivilen Basis-Lfz.
2. Militärische Zulassung der Abweichungen.
Diese Certification ist organisiert über eine Panel-Struktur und auf der formalen Schiene werden die Deltas von 1 nach 2 über MCRIs (mil certification airworthiness review items) definiert und im Ergebniss festgehalten.
Die Zusammenfassung der EASA – Zulassung kann im Internet als Kennblatt abgerufen werden.
Zum Inhalt der MCRIs ist mir öffentlich keine Quelle bekannt. Das Luftamt hat aber dazu seine Absicht bekundet diese Infos allen Partnern offenzulegen.
Das war aber noch 2015 bevor der deutsche Projektpilot und jetzt der oberste Zulasser gekündigt haben.
Vtg-Amtmann mischt hier die zweite gr. Baustelle mit ein. Die Qualification benötigt eine Guetepruefung. Dabei wurde beim A400M auf eine deutsche GPS vertraglich verzichtet.
Zustaendig für die Qualifikation ist beim A400M die OCCAR.
Also brauchte Fr Suder mal eben alle nationalen Zulassungsexperten, eine eigene schlagkräftige Zulassungsmannschaft und einen Durchgriff auf die OCCAR.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
@ Koffer
da sie keinen Bezug nehmen zu den angesprochenen Bezügen „Sevilla“ oder „Termez“ mal eine persönliche kurze Frage … Sind sie ein @Koffer-Träger ????
Es reicht ein ganz kurzer Beitrag, denn wir wissen alle um des „welch Fraß ich eß ,des Lied ich sing“ ;-)
Das sage ich mit allem Respekt gegenüber einem treu dienenden Soldaten der die Interessen der Bundesrepublik zur ersten Frage seines Seins macht und damit auch wahrlich richtig liegen mag !!! Aber es liegt eben auch richtig viel Farbe zwischen Weiß und Schwarz … auch wenn letzteres keine echte Farbe ist, oder beide ??? ;-)
Danke an @AVPAT für die Info !!!
Ergänzung: GeNu =Qualifikation
Die GeNu kann also keine Erweiterung der Zulassung sein, sondern nur das im mil Kennblatt enthaltene wiedergeben. Militärische
@SER | 16. April 2016 – 22:43
„da sie keinen Bezug nehmen zu den angesprochenen Bezügen „Sevilla“ oder „Thermez““
Doch habe ich, in meinem Beitrag Koffer | 16. April 2016 – 21:17
„mal eine persönliche kurze Frage … Sind sie ein @Koffer-Träger ????“
Als Soldat bin ein Staatsdiener, wenn das für Sie ein Kofferträger ist, dann ja!
Wenn Sie aber wissen möchten, warum ich diesen Alias gewählt habe: Weil ich genauso wie ein Rekrut (in früheren Zeiten auch als „Koffer“ bezeichnet), noch nicht viel über die Welt weiß und bestrebt bin darüber mehr zu lernen.
„Es reicht ein ganz kurzer Beitrag, denn wir wissen alle um des „welch Fraß ich eß ,des Lied ich sing“ ;-)“
Hmm, ich weiss wirklich nicht, was ich aus diesem Satz machen soll…