Neue Regeln für die Parlamentsarmee: Warnung vom Bundeswehrverband

Geloebnis vor dem Reichstag

Im Bundestag wurde am (heutigen) Freitag erstmals über die geplante Neufassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes beraten, also über das Gesetz, dass die Mitspracherechte der Abgeordneten bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt. Nach den Überlegungen einer Kommission unter dem früheren Verteidigungsminister Volker Rühe wurden einige Vereinfachungen für bestimmte Einsatzarten, aber auch mehr Informationsrechte des Parlaments in den Gesetzentwurf geschrieben.

Aus Zeitgründen beschränke ich mich auf den Hinweis auf den Gesetzentwurf (auf Bundestagsdrucksache 18/7360) und auf den Bericht der ARD-Kollegin Marie von Mallinckrodt – und auf eine wichtige Anmerkung: Der Plan, vor allem Ausbildungsmissionen unter Umständen auch ohne parlamentarische Billigung zu starten, stößt nicht nur bei der Opposition auf Widerstand. Sondern auch beim Deutschen Bundeswehrverband:

Der Deutsche BundeswehrVerband lehnt die geplanten Ausnahmen vom Parlamentsvorbehalt ab. Anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes heute im Bundestag erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz:
„Die Absicht, Ausbildungsmissionen, logistische Unterstützung und medizinische Versorgung künftig ohne Zustimmung des Parlaments zu beschließen, ist nicht akzeptabel und wird der Realität nicht gerecht: Schon jetzt befähigt die Bundeswehr Afghanistan, Mali und die Peschmerga im Nordirak, die Sicherheit in die eigenen Hände zu nehmen, weitere Länder werden folgen. Obwohl diese Einsätze Ausbildungsmissionen sind, bringen sie ganz erhebliche Gefährdungen mit sich. Wer hier den Parlamentsvorbehalt in Frage stellt, beschneidet die Rechte der Parlamentarier. Wenn sie nicht aufpassen, wird aus der Parlamentsarmee Bundeswehr eine Regierungsarmee!“
Für den Deutschen BundeswehrVerband gelte weiterhin ohne Einschränkung: „Kein Einsatz ohne Mandat!“
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen enthalte durchaus auch begrüßenswerte Neuerungen, so Steinmetz weiter. „Die Absicht, jeden Einsatz zu bilanzieren und zu evaluieren, ist richtig. Fortschritte gerade der zivilen Anteile von Missionen werden dadurch transparenter, und der Auftrag kann ständig angepasst werden.“
Schließlich fordert der Verband, im Gesetz grundsätzlich flexible Mandatsobergrenzen vorzusehen. Steinmetz: „Diese sehr sinnvolle Empfehlung hat bereits die Rühe-Kommission gegeben, alleine schon, um Kontingentwechsel nicht länger unnötig zu erschweren!“

(Archivbild: Gelöbnis vor dem Reichstag am 20.07.2011 – Thomas Trutschel/ photothek.net)