Merkzettel: Was war vergangene Woche?

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Nach einer Woche Blogpause ist wohl ein Merkzettel nötig, um auch später mal wiederzufinden, was so passiert ist:

• Bereits am 16. September hatte die Luftwaffe ein Video der deutschen Eurofighter beim Air Policing im Baltikum veröffentlicht – und einigen Lesern hier war schon damals aufgefallen, dass die Maschinen erstmals mit AMRAAM-Mittelstreckenflugkörpern bestückt waren. Beim Einsatz in Estland im Vorjahr hatte die Bundeswehr noch darauf verzichtet.  Diese ‚Wartime Load‘ hat Luftwaffeninspekteur Karl Müllner dann ein paar Tage später bestätigt:

Im vergangenen Jahr hatten die „Eurofighter“ aber nicht die volle Kriegsausrüstung dabei. „Das lag eher am politischen Umfeld, wo man gesagt hat, der Schwerpunkt liegt auf Deeskalation“, erklärte Müllner. „Die so genannte ‚War Time Load‘ (wörtlich: Ladung für Kriegszeiten), die hätte man auch falsch verstehen können.“
Heute werde das „unkritischer“ gesehen. Jetzt zeige man die schwere Bewaffnung, „weil die anderen sie auch zeigen.“

Das Bundeswehr-Video:


(Direktlink: https://youtu.be/Iele7lxl_AM)

• Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur Operation Pegasus gesprochen, dem Evakuierungseinsatz der Bundeswehr 2011 in Libyen. Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte ist ein Einsatz – damit ist die Argumentation der Bundesregierung, es sei quasi nur eine bewaffnete Dienstreise gewesen, hinfällig. Allerdings: Eine nachträgliche Billigung durch das Parlament, sagt das Gericht, ist nicht mehr erforderlich, wenn der Einsatz schon vorbei ist. Informieren muss die Regierung allerdings schon:

Der Parlamentsvorbehalt gilt allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte; eine zusätzliche militärische Erheblichkeitsschwelle muss im Einzelfall nicht überschritten sein. Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz vorläufig alleine zu beschließen. Sie muss jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung des Bundestages über die Fortsetzung des Einsatzes herbeiführen. Ist der Einsatz zu diesem Zeitpunkt bereits beendet, muss die Bundesregierung den Bundestag unverzüglich und qualifiziert über die Grundlagen ihrer Entscheidung und den Verlauf des Einsatzes unterrichten; es besteht jedoch keine Pflicht, nachträglich eine Zustimmung des Bundestages einzuholen.

Die Grünen, die in Karlsruhe geklagt hatten, lobten das Urteil als Erfolg:

Das Bundesverfassungsgericht hat uns in der Sache bestätigt: Der Einsatz in Libyen war grundsätzlich mandatspflichtig. Genau das hatte die Bundesregierung bestritten. Das Gericht hat das richtig gestellt. Damit ist der Herabsetzung der Einsatzschwelle und Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes durch die Regierungsfraktionen ein Riegel vorgeschoben. Die Mandatspflichtigkeit ist nicht von der Größe eines Einsatzes abhängig.
Eine Überraschung ist, dass bei Eilfällen keine nachträgliche Mandatierung mehr nötig ist, wenn der Einsatz zum Zeitpunkt einer möglichen Parlamentsbefassung abgeschlossen ist. Zentral ist aber die Feststellung des Gerichtes, dass die Informationsrechte des Parlamentes bei einem Einsatz auch in diesem Fall unverzüglich und umfassend durch die Bundesregierung eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass geheime Kampfeinsätze oder Kriegsführung in Deutschland nicht möglich sind.

Die interessante Frage wird, ob und wie sich die neue Karlsruher Entscheidung auf eine anstehende Novellierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes anhand der Ergebnisse der Rühe-Kommission auswirkt – da könnte es eine kleine Kollision geben.

• Neue Erkenntnisse von Airbus Helicopters: Die Feuerlöschanlage des Hubschraubers NH90 muss nun doch nachgerüstet werden (die Kenner erinnern sich: da wäre doch eine Maschine der Bundeswehr in Termes in Usbekistan mal fast abgefackelt, die deutschen NH90 mussten zeitweise am Boden bleiben…). Details dazu werden bereits im Drehflüger-Thread diskutiert.

• Bei der Untersuchung der Dissertationen prominenter deutscher Politiker auf Plagiatsverdacht ist jetzt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen an der Reihe – und auch bei ihr soll es Regelverstöße gegeben haben (die Debatte darüber läuft bereits im Bällebad). Wahrscheinlich muss man ihr, sollten sich entsprechende Vorwürfe bestätigten, eines zugute halten: Bei Medizinern gelten ganz offensichtlich etwas andere Regeln für die Promotion.

• Eine wichtige Entwicklung lohnt eine gesonderte Betrachtung (mit einem entsprechenden Eintrag später): Wie positioniert sich Russland in Syrien? Und schmiedet Präsident Wladimir Putin eine neue Anti-ISIS-Koalition – bewusst gegen die USA und die von ihnen angeführte Koalition?

(Falls ich eine Entwicklung der zurückliegenden Woche übersehen habe: Ergänzung gerne in den Kommentaren.)

(Foto: Screeenshot aus dem Video zum Baltic Air Policing)