EU will Militäraktion gegen Schleuser im Mittelmeer ausweiten
Die Europäische Union plant offensichtlich in wenigen Wochen die Ausweitung der Militäraktion gegen Schleuser im Mittelmeer, an der auch die Deutsche Marine beteiligt ist. Übereinstimmend berichteten die Welt und die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti aus Brüssel, die zweite Phase der Aktion EUNAVFOR MED sei für Oktober geplant. Dann sollen die beteiligten Kriegsschiffe näher vor der Küste Libyens, aber noch außerhalb der Hoheitsgewässer auch Schlepperboote aufbringen und Schleuser festsetzen:
The European Union may launch the second stage of its naval mission to break up smuggler networks in October, which will add the task of inspecting suspicious ships in international waters, a source in the European Council told RIA Novosti on Wednesday. (…)
“We expect the second stage to be launched in October,” the source said. He added that the issue will be discussed this week at the informal meetings of the EU foreign and defense ministers in Luxembourg. On Thursday, EU Foreign Policy Chief Federica Mogherini said that the operation commander of the EUNAVFOR Med mission had proposed progressing to the second stage of the operation.
heißt es bei RIA Nowosti, und die Welt (Link aus bekannten Gründen nicht) berichtet:
Im Oktober sollen nach „Welt“-Informationen Soldaten im Mittelmeer damit beginnen, außerhalb der libyschen Küstengewässer fahrende Schiffe von Schleusern zu stoppen, zu beschlagnahmen und gegebenenfalls zu zerstören. Insgesamt sieben Kriegsschiffe sollen zum Einsatz kommen, bei dem Menschenschmuggler auch festgenommen werden sollen. Neben den Kriegsschiffen werden auch U-Boote eingesetzt, ebenso Flugzeuge und Drohnen.
Die EU hatte die erste Phase der Operation im Juni gestartet. Bislang war die Aufgabe auf Aufklärung der Schleuser-Strukturen begrenzt, die Flüchtlinge über das Mittelmeer vor allem von Libyen aus nach Europa bringen. Die drei Phasen hatte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU bereits im Mai definiert:
Die EUNAVFOR MED wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen und im Einklang mit den Anforderungen des Völkerrechts durchgeführt. Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. In der zweiten und dritten Phase der Operation würden die an Bord befindlichen Gegenstände der Schleuser in Einklang mit dem Völkerrecht und in Partnerschaft mit den libyschen Behörden durchsucht, beschlagnahmt und zerstört.
In welcher Form sich Deutschland an der zweiten Phase beteiligt, scheint noch offen. Im Juni hatte sich das Auswärtige Amt noch recht zurückhaltend gezeigt:
Heute ist darüber hinaus der förmliche Beschluss ergangen, die erste Phase in Gang zu setzen. Das begrüßen wir außerordentlich, und jetzt müssen wir gemeinsam versuchen, in dieser ersten Phase so schnell und so effizient wie nur irgend möglich voranzukommen. Dann wird sich bald sicherlich die Frage stellen, ob, wann, wie und auch mit welcher deutschen Beteiligung eine zweite Phase umgesetzt werden kann. Ich glaube aber, es ist jetzt zu früh, um sich da schon irgendwie auf eine Timeline oder konkrete Beiträge zu verständigen.
Derzeit ist die Deutsche Marine mit der Fregatte Schleswig-Holstein und dem Tender Werra an EUNAVFOR MED beteiligt – die deutschen Schiffe haben sowohl die Aufgabe, Informationen über die Schleuser zu sammeln, als auch Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Nach deutscher Darstellung ist dabei bislang die Rettung der wichtigere Auftrag. Interessant wird zu sehen, ob es bei diesen beiden Einheiten bleibt und ob und wenn ja wie sich Prioritäten ändern.
(Archivbild: Schleswig-Holstein, links, und Werra auf Reede vor Catania/Sizilien am 4. Juni 2015)
vielleicht darf man nochmal festhalten das es für eine derartige operation hoher see keinerlei auf involvierung durch den Sicherheitsrat oder sonstiger externer Instanzen bedarf.
das internationale seerecht (UNCLOS/SRÜ) ist vollkommen ausreichend für ein robustes vorgehen gegen illegale aktivitäten auf hoher see mit ausstrahlungswirkung auf nationale gewässer/territorien (vulgo illegale einwanderung über see).
abgesehen davon gilt ähnliches für landoperationen auf lybischem gebiet. anders als von diversen deutschen/EU funktionsträgern notorisch behauptet benötigt man hier ebenfalls kein „UN mandat“ sofern man mit der international anerkannten regierung in tobruk bilateral zu einer einigung kommt. gegebenefalls mit zuckerbrot und peitsche („entwicklungshilfe /transferzahlungen nur noch gegen einwilligung zu begrenzten landoperaionen gegen schhlepper / eigenes bemühen diesbezüglich).
ein Un mandat ist überflüssig da einwilligung des territorialstaates vorläge.
das penetrante einfordern eines Mandats ist mal wieder typisch deutscher legalistischer legitimationsoverkill.
Man geht also gegen Schleuser vor.
Nicht gegen diejenigen, die versuchen illegal einzuwandern.
@ crm-mod
„Man geht also gegen Schleuser vor.
Nicht gegen diejenigen, die versuchen illegal einzuwandern.“
das eine bedingt ja das andere.
die schleuserkriminalität ist ja gerade deswegen verwerflich weil sie in der konsequnenz zu unregulierter migration führt.
weder die schleusung per se noch ihr produkt die illegale wirtschaftsmigration sind für einen staat tolerierbar der seine gesetze und territorialhoheit ernst nimmt.
Bitte keine Mißstimmung verbreiten!
Es gibt bestimmt schon einen Plan, die demnächst massenhaft anfallenden Schlauchboote und Luftmatratzen umweltschutzgerecht zu entsorgen oder sie gleich direkt an Land recyclen zu lassen.
Besser wäre es, Bedingungen in/für DEU/EU zu schaffen, dass Schleuser nicht mehr gebraucht werden.
@Heiko Kamann: Dauerhafte kostenlose Fährverbindung Libyen-Deutschland?
@Heiko Kamann
Meinen Sie hiermit eine Verstärung von Frontex, damit absolut keinerlei illegale anlanden und einreisen können, oder endlich eine robuste Beteiligung an der Bekämpfung des IS und Hilfe für die Menschen, wo sie sie wirklich zuerst benötigen – in ihrer Heimat ?
Was die zweite Stufe der Militäraktion anbelangt, bin ich auf das Statement unseres AA gespannt – Deutschland als Bremser, ist ja bereits ein bekanntes Bild.
Wenn nun ein Meilenstein erreicht wurde sollte man doch zunächst eine Ergebnisfeststellung machen.
Wid man denn nun in Libyen „on shore“ aktiv?
Ausweitung der Militäraktion gegen die Schleuser? Gab es da bisher denn schon etwas? Ich hab bisher nur von Aktion zur Rettung der in Not befindlichen gehört und gelesen, aber gegen die Schleuser?
Ich bin sehr gespannt auf die Vorgehensweise gegen die Schleuser und frage mich, wo das geschehen soll? Ob die kleinen Fische auf den Booten von Bedeutung sind, so sie überhaupt sichtbar, man sie identifizieren kann?
Und auf dem Gebiet Lybiens? Ich bin ein Schleuserboss, ob die Leute mit einem Schild um den Hals raumlaufen? Mal von der rechtlichen Frage abgesehen.
Mir kommt das politisch sehr hilflos vor.
@Edgar Lefgrün
steht in den im Text oben eingebundenen Links:
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sollen die beiden Schiffe, die bisher schon für die Seenotrettung bereit stehen, zugleich auch als Aufklärungseinheiten in die erste Phase von EUNAVFOR MED eingebunden werden
Und:
…Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. …
Genaugenommen handelt es sich beim Übergang in Phase 2 nur um die 1. Teilphase : 2a (auf der hohen See), 2b (in Libyschen Hoheitsgewässern und ab Phase 3 auf dem libyschen Festland. Phase 2a kann ohne jedes Mandat stattfinden. Für Phase 2b und Phase 3 sind ein VN Mandat und/oder die Zustimmung/Einladung der Libyschen Regierung notwendig.
@Heiko Kamann: Ich glaube nicht das geschaffene Bedingungen in EU/DEU das Schleusen verhindern. Es gibt zwei aktive Maßnahmen die den Flüchtlingsstrom langfristig beenden würden:
1. Ein Marshallplan (groß angelegtes Investitionsprogramm) für Afrika
2. Eine militärische Bekämpfung des IS mit Bodentruppen (ca. 200.000 aufwärts)
Wie will man denn verhindern, dass die Schleuser die Nähe der Schiffe zur Küste nicht wieder wie bei „Mare Nestrum“ als Einladung auffassen und noch mehr Nussschalen losschicken?
Man braucht dann eine push-back-Option und ein Abkommen mit Libyen, welches den push-back erlaubt.
Außerdem sind die Fahrer auf den Nussschalen ja nicht die Schleuser selbst sondern irgendwelche Handlanger, die für kleines Geld den Aussenborder bedienen. Um an die Schleuser zu kommen, muss man an Land.
Ich bin gespannt auf das Konzept…
eigentlich ist alles recht klar: http://m.spiegel.de/politik/ausland/a-1051098.html
@gebauerspon
Nicht so ganz. Die Bewaffnung ist nicht das Problem; es reicht schon, was die Jungs so routinemäßig dabei haben.
Die Frage wird eher, wie die Mannschaft damit umgehen kann, wenn sie möglicherweise gleichzeitig ein sinkendes Boot mit Flüchtlingen evakuieren und auf Schleuser reagieren muss, ggf. mit Waffengewalt. Dann wird’s eng. Und mehr deutsche Schiffe sind offensichtlich nicht vorgesehen.
@all
Zur Ergänzung: Zu dem Thema ein Hörfunkinterview mit Roderich Kiesewetter, CDU-MdB, Außen- und Sicherheitspolitiker:
http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tagesgespraech/roderich-kiesewetter-cdu-aussen-und-wehrexperte-zum-anti-schleuser-einsatz-im-mittelmeer/-/id=660264/did=16093802/nid=660264/ch4qo/index.html
@TW
Wie hier schon geschrieben befinden sich auf den Booten keine Schleuser – zumindest nicht die, deren man habhaft werden muß.
Das ist so wie Drogenkartelle zu bekämpfen in dem man Drogenkuriere abfängt – wobei das noch eher zielführend wäre.
@TM und all
Auf den Booten sind in der Tat keine Schleuser. Gibt aber wohl Hinweise auf andere Boote, in denen die Schleuser den Verlauf ihres ‚Transports‘ kontrollieren…
Noch eine Ergänzung:
– die angebliche Aufstockung der Schiffe (vier auf sieben) ist keine, vielmehr haben mehrere Nationen zu Beginn der OP Schiffe angemeldet, die erst jetzt langsam in Mittelmeer kommen (wenn das denn klappt)
– die Drohnen sind ITA Predators, sind aber bisher nur zu Probeflügen aufgestiegen, auch schon von Beginn an bei der EU „eingemeldet“
– auch das U-Boot ist nicht neu, es kommt (ausgerechnet) von Griechenland, bisher nicht im Einsatz (weil es schlicht nicht nötig ist)
– DEU wird seinen Beitrag exakt so belassen wie er ist (außer ein bisschen robustere Aufstellung, die natürlich schon an Bord ist)
Was die EU also wieder mal groß verkündet, ist eher mau aber auch das ist ja nichts wirklich Neues für diese Runde….
@gebauerspon
Aus dem SpOn-Artikel:
„Zunächst hatte die EU angepeilt, die Banden auch an Land oder zumindest in libyschen Hoheitsgewässern zu bekämpfen. Dazu wäre aber ein Mandat der Uno und eine offizielle Einladung Libyens nötig,“
Wie kommen Sie auf die Idee, dass ein UNO-Mandat nötig wäre, falls ein Hilfsersuchen o.ä. der international anerkannten lybischen Regierung vorläge?
@TW
Nachdem „Vorkasse“ gezahlt wird ist den Schleusern das Schicksal der Boote und der Passagiere so etwas von egal – die Boote sind eh „abgeschrieben“. Allenfalls wird noch eine Meldung abgesetzt wenn man aufgenommen wurde oder in Europa gelandet ist, als Werbung, sozusagen.
Mein erster Gedanke bei dieser Meldung war auch die Frage, wie man denn auf offener See den Schleusern habhaft werden will? Denn wie schon gesagt sind diese auf den Flüchtlingsbooten i.d.R. selbst nicht dabei. Die Schleuser organisieren die Boote, zwängen die Flüchtlinge rein und drücken ihnen noch einen Kompass in die Hand und das wars. So lebensmüde sich selbst in diese Boote zu setzten sind die normalerweiße nicht.
Von daher Frage ich mich wie man an diese Schleuser rankommen will, ohne in lybischem Territorium zu agieren?
Die von TW erwähnten Hinweise auf andere Boote, in denen die Schleuser die Überfahrten kontrollieren sind mir neu, aber wenn dem so ist wäre das vielleicht eine Möglichkeit, zumindest bis die Schleuser diese Kontrollfahrten einfach sein lassen. Ich wunder mich jetzt schon, wieso ein Schleuser sowas überhaupt machen würde?
@gebauerspon
Die Notwendigkeit eines UNO-Mandats bei Einverständniss der lybischen Regierung würde mich auch mal interessieren?
Wie hat man sich das vorzustellen? Es gibt also zum einen diese oftmals nicht seetüchtigen Boote mit ganz vielen Migranten an Bord, die nach Europa möchten. Auf diesen Booten findet man aber nicht die Schleuser, die sind auf anderen Booten unterwegs, von wo aus sie das Schleusen der Migranten koordinieren?.
Woher weiß man denn, dass das einzelne Schiff, welches da gerade die Aufmerksamkeit der Schleuserbekämpfer auf sich gezogen hat, tatsächlich den Schleusern zuzurechnen ist und wie will man die Schleusereigenschaft dem einzelnen Besatzungsmitglied nachweisen? Und warum sollten sich die Schleuser überhaupt selbst in Gefahr, sprich: auf hohe See begeben? Mir erscheint das nicht so ganz schlüssig.
@QuiGon
Und wenn, mit welchem recht durchsuchen Sie Schiffe auf hoher See oder in libyschen Hoheitsgewässern? Letzteres ginge sogar noch eher.
Da müßte man dann z.B. Verbindungsdaten haben, aber die bekommt man auch von den Schleppern „an Land“.
Zu einem „Uno-Mandat“ habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt: Aus Sicht der Juristen der BuReg wäre für Operationen, die über Phase 2 light hinausgehen, eine Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der UN-Charta nötig. Eine solche ist derzeit völlig aussichtslos – interessanterweise nicht nur wegen Russlands Haltung.
@ jungchen gebauerspon
Die perpetuierung der urban legend „un Mandat nötig“ ist letztlich nur durch recherche und reflektionsfreies abschreiben politischer aussagen und Kopie dieser Meinung aus anderen Medien zu erklären.
Ein zweiminütiger Anruf bei einem beliebigen völkerrechtslehrstuhl dieser Republik wäre alles was nötig ist um diesen Irrglauben zu beerdigen. (Siehe mein erster post des threads)
Das ist aber offenbar schon zu viel Journalistische handarbeit für unsere „qualitätspresse“
_———–
Lustig auch das Herr Gebauer meint die Aussage der bureg ein Mandat würde benötigt für nicht hinterfragenswert hält. Wäre das nicht gerade ihre Aufgabe?
Einen Pressesprecher der bureg gibt es bereits….
@wacaffe
Ihr Ton ist bisweilen schwierig auszuhalten… und der Absolutheitsanspruch auch.
Wenn Sie der Meinung sind, und diverse Völkerrechtler möglicherweise auch, dass kein UN-Mandat nötig ist – fein. Wenn die Bundesregierung einer anderen Meinung ist und das auch so administriert, mag das aus Ihrer Sicht falsch sein. Ist aber noch kein Grund, Journalisten deswegen anzupöbeln, weil sie mitteilen, was die Sicht der Bundesregierung ist.
Au weia, es geht schon wieder los.
Flüchtlinge auf einem Boot/Schiff irgendwo im Mittelmeer sind Flüchtlinge und keine RPT keine „illegalen Einwanderer“.
Was nun die völkerrechtliche Frage anbelangt, was das für ein Einsatz ist, so hat nur mal wieder Deutschland ein Problem – genau wie weiland bei UNIFIL MTF. Es ist letztendlich law enforcement/law enforcement support und eben keine „Maritime Interdiction Ops“. Und schon geht das Gestreite in Berlin wieder los: kann/darf die Marine Polizeiaufgaben (Coast Guarding) wahrnehmen oder nicht.
Für law enforcement auf der Hohen See brauche ich kein VN-Mandat, da reicht UNCLOS etc., und für ein law enforcement support in libyschen Hoheitsgewässern brauche ich die Zustimmung/Beteiligung der anerkannten libyschen Regierung, dazu müßte ein MOU mit Bengasi abgeschlossen und eine Koordinierungstelle eingerichtet werden….und genau daran „hakt“ es wohl, denn dieses MOU müßte natürlich eine „push back“-Klausel enthalten. In Praxis würde das bedeuten, dass Bengasi Flüchtlinge aufnehmen müßte, die von Küstenabschnitten unter der Kontrolle von Tripoli und/oder IS aus gestartet sind…..das können die gar nicht.
Was nun, die Schlepper anbelangt: vor welches Gericht sollen die denn gestellt werden, wenn man sie schnappt ? Oder sollen die EU-Schiffe die pösen Buben einfach über „die Planke laufen“ lassen, wenn man sie „auf frischer Tat“ erwischt hat ?
Die ganze Operation ist letztendlich in keinster Weise wirklich durchdacht im Sinne eines „consequence management“. Wenn ich mir so die politische Streitereien innerhalb der EU in Sachen Flüchtlinge, die sich schon innerhalb der EU aufhalten, anschaue, dann kann man sich schon vorstellen, was das für eine Streiterei wird mit Blick auf „aufgebrachte“ Flüchtlingsboote; bevor ich diese Boote zerstöre, muß ich ja wohl die Flüchtlinge entweder an Bord nehmen oder das Boot inkl. „Ladung“ wieder nach Libyen schaffen….in jedem Falle – nach dem Motto „Finder’s Keeper“- hat der Flaggenstaat des aufbringenden Kriegsschiffes die – sagen wir mal – menschenrechtliche Verantwortung für diese Flüchtlinge. Mit Blick auf diese rein „praktischen“ Fragen ist die Frage VN-Mandat eigentlich irrelevant – auch ein VN-Mandat setzt die EU-Menschenrechtskonvention und einige andere nicht außer Kraft.
Der Teil der hier aufgeworfenen Fragen, der sich auf das Erlangen von Aufklärungsergebnissen und Daten (intelligence mit allen Facetten) bezieht, die zur Identifizierung von Schleusern und deren Netzwerken führen, lässt sich noch ganz gut beantworten. Dafür gibt es in polizeilichen, militärischen und nachrichtendienstlichen Organisationen (auch Grenzschutz & Coast Guard) Einheiten, in denen die notwendigen Größen (Personal, Ausrüstung, Ausbildung, Erfahrung, …) vorhanden sind. Da sind die zuständigen nationalen Stellen und EUROPOL richtig gut, auf der Seite mache ich mir keine Sorgen.
Die Frage ist nur, was passiert, WENN ich Personen und Netzwerke identifiziert habe und über gerichtsfeste Beweismittel verfüge! Da sind wir dann bei dem, was
klabautermann | 03. September 2015 – 11:54
ausgeführt hat.
Ich befürchte, diese Baustellen liegen brach. Oder es ist „classified“, inklusive des Umstandes, dass man mglw. keinen Plan hat.
@ TW. et. al
der „absolutsheitsanspruch“ speist sich schlicht daraus, dass es hier lediglich eine kanonische völkerrechtsposition gibt. etwas anderes zu behaupten ist damit falsch und die verbreitung einer solchen meinung ohne qualifizierende journalistische einordnung für den leser irreführend.
ad rem:
1. Ein souveräner territorialstaat hat umfasssende verfügungsgewalt über sein hoheitsgebiet. Sofern eine einladung/einwilligung an fremde streitkräfte zum operieren auf eigenem staatsgebiet (terrestrisch oder maritime hoheitsgewässer) ergangen ist, ist ein wie auch immer geartetes Mandat internationaler organisationen überflüssig und ein solche zu fordern wäre eine illegale einschränkung der territorialgewalt des betreffenden staates.
Hier gibt es keine grauzone etwas anderes zu behaupten ist objektiv falsch!
2. Warum kann sich die BuReg auf gutachten stützen die offenbar das gegenteil behaupten?
erstens würde man die gerne mal lesen, die argumentation dürfte angesicht der obigen faktenlage durchaus amüsant sein.
zweitens sind „juristen der bundesregierung“ ex officio keine objektiven instanzen der rechtsbeurteilung sondern dazu da politische entscheidungen ex post juristisch zu untermauern. täten sie das nicht wären sie die längste zeit „juristen der BuReg“ gewesen.
Drittens ist es in deutschland gängige praxis sich hinter imaginären völkerrechtshindernissen zu verstecken um den eigenen politischen handlungsunwillen zu kaschieren. UN mandatsforderung für lybien q.e.d.
last but not least wäre es aufgabe neutralen journalismus auf diese zusammenhänge hinzuweisen. nicht mehr und nicht weniger wollte ich anmerken
@ klabautermann
auch die menschenrechtskonvention zwingt nicht zur duldung unbeschränkter illegaler migration. (ob personen die auf ihrer „flucht“ bereis mehrere sichere afrikanische drittstaaten durchquert haben überhaupt als „flüchtlinge“ zu qualifizieren sind ist schon mehr als fraglich)
Die Formel zur bekämpfung auf see ist auch nicht sonderlich kompliziert:
Ähnlich wie piraterie ist der illegale menschenschmuggel eine von der UNCLOS/SRÜ verbotene tätigkeit. Analog zur Piraterie (ATALANTA) kann diese auch von deutschen streitkräften bekämpft werden, erst recht wenn sie direkte auswirkungen auf deutsches hoheitsgebiet (migrationsdruck) hat.
konsequenz wäre wie sie korrekt anmerken eine push back kooperation mit lybien/weiteren maghreb staaten. Eine sortierung in potentiell asylberechtigte und nicht ansrpuchberechtigte wirtschaftsmigranten fände dann auf afrikanischem boden stattt. (in den de maizaire’schen zentren).
so hätte man das geschäftsmodell der schleuser zerstört, die selbstgefährdung der migranten auf see verhindert, und die erzwingung eines aufensthaltstatus durch illegale einreise nichtasylberechtigter (knapp 60 % allein in D) unterbunden.
what’s not to like?
@ „einige schnelle Schreiber“:
Man sollte die Informationsbasis von DER SPIEGEL und von Mattias Gebauer nicht unterschätzen und das läuft dann m.M.n. wieder auf die Kommentare von @T.W und @klabautermann hinaus.
Auch zeichnet einen guten Journalisten aus, dass er den Spread zwischen Recherche und publizierter Information stets wahrt, sonst driftet er in Spekulationen ab und ist für neue Fakten und Entwicklungen nicht mehr offen. Also läßt @ gebauerspon wohl ganz bewußt die Bundesregierung mit ihrer Sicht auf die Dinge zunächst, jedoch keineswegs unkritisch, allein (bislang).
Hinzukommt, nur allzu oft ist SPON nur ein Vorlauf für einen umfassenderen Bericht in der Printausgabe. Ergo sollte man nicht urteilen, bevor man mangels eigener Fakten nicht beurteilen kann.
@wacaffe
Quellen und Belege?
@Klabautermann
Wieso ist das law enforcement?
@ thodan
leider kann man im völkerrehct nicht so einfach paragrahen zum beleg zitieren.
zu punkt 1 google man:
territorialhoheit / staatliche souveränität / „intervention auf einladung“
die in punkt 1 referierten prinzipien sind die grundlage des modernen völkerrecht und universell unbestrittene aspekte von Lehre und Praxis.
punkt 2 und drei sind nicht belegbedürftig.
was die SRÜ/UNCLOS regelungen angeht:
die einschlägigen artikel für vorgehen gegen illegale handlungen auf hoher see (nur darum geht es ja/hoheitsgewässer lybien wären mit einwilligung möglich) sind die ART: 99-111 SRÜ.
Wenn sie diese im Zusammenhang lesen bspw.
ART. 100. Pflicht zur pirateriebekäpmfung
ART. 108:verbot des transportes psychotroper stoffe
ART: 109: verbot der illegalen rundfunksendung
Art. 111 recht zur nacheile bei…..
ist der rahmen und das nötige ausmaß eines rechtsbruchs auf hoher see für einen eingriff ersichtlich. angesichts der dimensionen und der auswirkungen der schleppertätigkeit (sowohl gefährdung der migranten als auch illegale einwanderung für die zielstaaten) liegen die voraussetzungen für einen eingriff (ergo aufbringen der schiffe und rückführuung+zerstörung) vor.
diese handlungen könnte man unmittelbar umsetzen sollte ein staat daran asntoß nehmen mag er vor dem seegerichtshof klagen ( aus politischen gründen unwahrsscheinlich)
die jetzigen und absehbaren dimensionen der migration erfordern m.E. das man auch mal aktive rechtsfortbildung betreibt statt sich permanent auf den legalistischen minimalkonsens zu verlassen.
Ein präzedenzfall ware übrigens die operationen der USA in der karibik zwecks unterbindung des Drogenschmuggels über see.
da wurden die nacheileregeln auch großzügig präventiv ausgelegt.
Hat sich wer beschwert?
njet!
@ThoDan
Na ja, weil alle Arten von Schmuggel über internationale Grenzen (Waffen, Menschen, Drogen…….) genau wie Piraterie letztendlich Formen der sogenannten Organisierten Kriminalität sind und kein bewaffneter internationaler „Konflik“ vulgo Krieg…und deswegen ist das de jure law enforcement – auch wenn Kriegschiffe daran mitwirken – und kein peace keeping etc.pp.
@wacaffe
… auch wenn es tausend mal stimmt, was Sie schreiben, es scheint in Deutschland derzeit nicht besonders gewollt, Gesetze und Abkommen mit Bezug zur Wahrung europäischer Aussengrenzen durchzusetzen. Was mich ärgert, ist nicht so sehr, das „nicht können“, sondern um so mehr das „nicht wollen dürfen“.
@ klabautermann
das recht zur nacheile und sonstige interdiction operationen auf hoher see steht ausweislich des SRÜ ART 107 / Art111 Abs.5 kriegsschiffen und sonstigen im staatsdienst stehenden plattformen zu.
die völkerrechtspraxis bestätigt das ganze. niemand setzt vor somalia polizeiliche einheiten ein
wie man es nationalstaatlich regelt ist letzlich egal. Amtshilfe wegen nichtvorhandensein polizeilicher kapazitäten / ATALANTA Analogon oder sonstige kreative Konstrukte
einen bewaffneten konflikt benötigt es daher für einen streitkräfteeinsatz nicht. weder völkerrechtlich noch gem. natrionalem recht.
Gerade heute hat sich in Brüssel doch wieder gezeigt. wie „entschlossen und einig“ Europa in der Frage der Flüchtlinge ist.
Daß Martin Schulz bei dem Interview nach seiner PK mit Hrn Orban nicht explodiert ist, hat mich schon gewundert. Es muß mehr als heiß zur Sache gegangen sein.
Wenn Herr Orban „die Flüchtlinge“ für ein „ausschließlich deutsches Problem“ hält und mit seiner Strategie des Durcheinanders ( Grenzzaun bauen, Bahnhof auf, Bahnhof zu, dann wieder auf, mal registrieren der Flüchtlige, dann wieder nicht, dann doch ) durchkommt und EU-Mitglieder wie Estland ( angeblich ) 10 ( ja, da fehlt wohl keine einzige Null ) Flüchtlinge aufzunehmen bereit war, so steht doch zu befürchten, daß auch bei der Bekämpfung der Schleuser Deutschland weitgehend alleingelassen wird.
@wacaffe
Mir ging es eigentlich um den Paragraphen bzw Aussagen namhafter Völkerrechtler, so etwas auf offener See bzw. im Hoheitsgebiet eines fremden Staates ohne dessen Einwilligung durchführen zu dürfen?
@Klabautermann
Ich meinte eigentlich, wieso das Aufbringen der Boote in internationalen bzw. fremden Gewässern law enforcement ist?
@klabautermann:
„Flüchtlinge auf einem Boot/Schiff irgendwo im Mittelmeer sind Flüchtlinge und keine RPT keine „illegalen Einwanderer“.“
Ja dann sollten wir doch den Schleusern dankbar sein, dass sie den Flüchtlingen zur Flucht verhelfen!
@wacaffe
Zustimmung, aber das ändert nichts an meiner Auffassung in punkto „law enforcement“.
Natürlich kann ich im „interface“ zwischen Hoher See und Territorialgewässern Streitkräfte einsetzen; however: dieser Einsatz ist dann kein klassischer militärischer wie bei einem Embargo und/oder Blockade, sondern ein „polizeilicher“, denn es gilt u.a. das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel etc.
Wenn sich ein Flüchtlingsboot z.Bsp. weigert zu stoppen, dann wird man kaum eine 76 mm OtoMelara zum disabling fire einsetzen können.
@klabautermann:
Warum wird dann überhaupt gegen die Fluchthelfer (die von Medien und Politik als „Schleuser“ diskreditiert werden) vorgegangen?
@BlueLagoon
Das ist zwar OT :Am 25.08 hat das BAMF getwittert::
“ #Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt..“
Hierauf schaffte es diese Meldung in allen deutschen und internationalen Medien auf die Titelseite – und so auf die Smartphones der Flüchtlinge -> der große Run begann. Dass nun einige EU-Partner etwas verschnupft auf Deutschland zu sprechen sind, ist mE nachvollziehbar.
@klabautermann
wie immer stecken Sie vermutlich mitten drin statt nur dabei – darum meine (ernste)Frage.
Diskutiert man auch wieder mal ROE „soft/hard/kill“ oder wird man die Kommandanten wie so oft seit 20 Jahren- vorher durften die ja mal einen „Arsch“ haben-allein lassen, soll da ja in der bw mindestens einen „kleinen“ isaf vorfall gegeben haben.
roe soft – ansprechen mit megaphon oder SLA – „ergeben sie sich oder wir fahren weiter“
roe hard – wie soft + „wir schiessen aber gleich“
roe kill – wie 1 und 2 + „jetzt aber wirklich, na gut, wir kommen morgen wieder“
Was will man robust erreichen – ich weiss es nicht- Sie?
@klabautermann
„Flüchtlinge auf einem Boot/Schiff irgendwo im Mittelmeer sind Flüchtlinge und keine RPT keine „illegalen Einwanderer“.“
Nein, diese Personen sind zunächst Passagiere eines havariegefährdeten Schiffes / Bootes, ggf. sind sie auch absehbar oder konkret schiffbrüchig.
Schiffbrüchige werden gerettet und im nächsten Hafen – bzw. im letzten Hafen oder sea port of embarkation – an Land gebracht. So sollte man auch hier verfahren.
Die Kosten für die Rettungsaktion wären bei (grober) Fahrlässigkeit sogar in Rechnung zu stellen.
@CRM-Moderator
Weil diese „Fluchthelfer“ sich aus „gewerblichen“ Gründen organisieren, und nicht „humanitären“…….
@Les Grossmann
Keine Ahnung, was „man“ erreichen will. Und ich kenne auch nicht irgendwelche ROE-Diskussionen – falls es die überhaupt schon gibt.
@ll
Zum thema „Maritime Interdiction Ops“ versus „Advanced Maritime Law Enforcement“ empfehle ich die Lektüre des „Djibouti Code of Conduct (DCoC)“:
http://www.imo.org/en/OurWork/Security/PIU/Pages/DCoC.aspx
Hinter diese Normen wird man in Sachen Flüchtlinge wohl kaum zurückfallen können.
@blue lagoon
mich nicht, denn Herr Schulz in seiner Weisheit ist im sicheren Belgien.
Nun Spass und Polemik beiseite – her mit allen, kann die Gesellschaft nur befeuern und sei es im Sinne der Selbstreinigung.
Konsequent in den Botschaften/Konsulaten Visa anbieten, Flüge – gegen Bezahlung reservieren, herkommen lassen- den way of life hartz4 erklären- besinnen lassen- ausbilden und teilhaben lassen oder konsequent zurück schicken!
Auch das spricht sich rum – oder viele Tote, mal sehen.
Ich habe viel mit der Polizei zu tun – nein nicht als Schleuser oder Verbrecher – Kündigungswelle ist ziemlich gut für neue „außerstaatliche Strukturen“ – die dann aber funktionieren.
@CRM-Moderator | 03. September 2015 – 14:22
Die Begriffe wie „Einschleusung“ und „Schleuser“ sind die offiziellen Begrifflichkeiten des deutschen Aufenthaltsrechts einschließlich der darin enthaltenen Strafvorschriften. Schlepper, Fluchthelfer, Menschenschmuggler und ähnliches sind umgangssprachlich. Vgl. hierzu z.B. die §§ 96 und 97 AufenthG, da ist „Einschleusen“ genannt. Der Begriff „Schleuser“ enthält also keinen diskreditierenden Unterton.
Die Regierungen der EU-Staaten müssen gegen die Schleuser vorgehen, und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen. Um nur den einfachsten zu nennen: Schleusen ist eine Straftat. Schleusen mit Todesfolge ist in Deutschland sogar ein Verbrechenstatbestand. Wahrscheinlich überall in der EU, wegen der erfolgten Rechtsangleichung.
Aufgrund der gemeinsamen Regeln für die EU-Außengrenzen müssen die Behörden gegen die Schleuser einschreiten. Nichtstun akzeptiert z.B. auch das deutsche Strafrecht nicht. Auch das dürfte EU-einheitlich sein.
@klabautermann
danke, dacht ich, bestimmt bestimmt das AA den Ausfluss (Erfolg). Wird gut – bestimmt.
Les Grossmann 14:30
Moin, ich stell mir das so vor:
Im Anrufverfahren steht dann der Schwatte/Neger, Roberto Blanco etc. auf.(Ausdruck hier für politische Eliten gewählt, ich würde „Mensch“ bevorzugen)
Zeigt seine grünen Ausweis mit der Aufschrift „humanitärer Fluchthelfer“
und der Schmadding sagt: Danke, sie können weiterfahren.
Erst wenn der „Böse Neger“ mit dem roten Ausweis aufsteht (Aufschrift „Schleuser mit Gewinnerzielungsabsicht“) kommen wir zu Pkt. 2 des Anrufverfahrens.
Frage: Beabsichtigen sie gem. § 96 des deutschen Zuwanderungsgesetztes zu handeln?? Bejaht er dieses, geht es weiter mit roe kill
@klabautermann:
Weil diese „Fluchthelfer“ sich aus „gewerblichen“ Gründen organisieren, und nicht „humanitären“…….
Steile Behauptung!
Wer legt das fest?
Die Fluchthelfer haben erhebliche Ausgaben ihr Material zu organisieren. Hinzu kommt der Fahndungsdruck. Behörden müssen sicherlich geschmiert werden. Und ihre eigene Familie müssen die Fluchthelfer auch durchbringen.
Nur weil man sich organisiert ist man doch nicht inhuman.
@ klabautermann
welche maßnahmen zur aufbringung von schmuggler/schlepperschiffen zulässig sind ergibt sich sachlogisch aus der SRÜ da diese schließlich die rechtsgrundlage des ganzen darstellt.
gem. ART: 105 „kann…..aufbringen“ sind sämtliche maßnahmend er eskalationsspanne zulässig ähnlich der „alll necessary means“ klauseln. Wie gesagt die nationale rechtsgrundlage orientierte sich hier an den ATALANTA maßgaben bei denen es ähnlich geregelt ist.
————-
@ thodan
die einschlägigen parqagraphen stehen doch da!?
auf offener see brauchen sie per definitionem keine einwilligung weil es keine staatliche hoheitsgewalt gibt. zulässig ist was die SRÜ postuliert…. siehe §§.
gegen den willen von lybien könnte man in deren hoheitsgewässern übrigens auch ohne mandat operieren sofern ersichtlihc ist, dass lybien als territorialstaat sich weigert bzw. nicht in der lage ist illegale handlungen mit austrahlungswirklung auf frmede hoheitsgebiete (EU) zu unterbinden. eigentlich lägen sogar hierfür die voraussetzungen vor.
noch mal einfacher wäre es in den gewässern der tripolis „regierung“.
so viele möglichkeiten, allein was nützt es wenn die politischen cojones chronisch absent sind
ergo eskalationsstufen wie folgt:
1. Anruf
2. Warnschuss
3. schuss in anstriebsmotoren (arbeit für die .50’s der boarding fritzen) oder dynamisches boarden durch Boarding einheiten. dafür hat man Sie ja