NH90 darf weiter fliegen – Nachrüstung der Bordelektronik bis nächstes Jahr

Die Bordelektronik des Transporthubschraubers NH90 soll bis zum ersten Quartal des kommenden Jahres nachgerüstet werden, bis dahin dürfen diese Helikopter der Bundeswehr weiterhin fliegen. Darauf verständigten sich Vertreter von Verteidigungsministerium und Bundeswehr mit der Herstellerfirma Airbus Helicopter Deutschland am (heutigen) Mittwoch bei einer Besprechung im Luftfahrtamt der Bundeswehr. Nach Angaben des Ministeriums erfolgt die Nachrüstung innerhalb der so genannten compliance time, innerhalb der ein technischer Fehler in einem Luftfahrzeug behoben werden muss. Allerdings bleibt offen, ob diese compliance time für den NH90 nach den engeren Bestimmungen für Hubschrauber oder den zeitlich weiter gefassten für Flugzeuge berechnet wird.

Experten innerhalb und außerhalb der Streitkräfte hatten zuvor empfohlen, den Flugbetrieb bis zu dieser Nachrüstung auf 20 Flugstunden zu begrenzen, wie der Spiegel am vergangenen Wochenende berichtet hatte. Hintergrund ist ein Zwischenfall im Sommer vergangenen Jahres, bei dem die Auslösung der Feuerlöschanlage zu massiven Störungen in der Bordelektronik geführt hatte (die Details bis in die kleinsten technischen Einzelheiten sind hier im Blog schon minutiös debattiert worden – das nur als Hinweis für neue Leser…)

Die Mitteilung des Verteidigungsministeriums im Wortlaut:

Am 25. März 2015 fand zum Thema Transporthubschrauber NH90 eine Besprechung beim zuständigen Luftfahrtamt der Bundeswehr statt.
Beteiligt waren die Firma Airbus Helicopter Deutschland, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, die Wehrtechnische Dienststelle 61 sowie Vertreter des Heeres, das den NH90 nutzt.
Anlass der Besprechung war ein Zwischenfall im usbekischen Termes im Juni 2014, bei dem ein NH 90 mit Triebwerksproblemen notlanden musste. Während der Notlandung traten zusätzliche Fehlfunktionen in der Bordelektronik auf. Seitens der Industrie wurde bestätigt, dass eine technische Nachbesserung zur dauerhaften Beseitigung der Fehlerquelle in der Bordelektronik erforderlich ist.
Für die Beseitigung von Fehlerquellen steht gemäß der Vorschriften der Zivilluftfahrt (EASA) eine sogenannte „Compliance Time“ zur Verfügung, um Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu vermeiden.
Ziel der Besprechung war es, zwischen allen Beteiligten ein einheitliches Verständnis zur Berechnung der Compliance Time herzustellen und damit den Zeitraum für die Beseitigung des Mangels durch die Industrie festzulegen.
Als Ergebnis der Besprechung wurde festgehalten, dass für die dauerhafte Beseitigung des Mangels eine Designänderung in der Bordelektronik erforderlich ist. Die Firma AHD hat sich verpflichtet, diese Designänderung bis zum Ende des ersten Quartals 2016 und damit innerhalb der Compliance Time umzusetzen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Einschränkungen der Verkehrszulassung des NH 90 nicht erforderlich.

Wegen genau dieses Problems hatte das Heer den Routineflugbetrieb mit dem NH90 schon mal ausgesetzt – und dann wieder aufgenommen.

 (Archivbild: Landung NH90 auf dem Truppenübungsplatz Munster bei der Informationslehrübung 2010 – Bundeswehr/Mandt)