Noch eine aktiv.attraktiv.anders-Personaloffensive von der Leyens (Neu: Stellungnahme BMVg)

Seit ihrem Amtsantritt vor gut einem halben Jahr hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Spitze ihres Ressorts schon kräftig umgebaut. Ein Parlamentarischer und ein beamteter Staatssekretär wurden gleich zu Beginn durch Vertraute der CDU-Politikerin ersetzt, ein weiter beamteter Staatssekretär und ein Abteilungsleiter wurden im Februar gefeuert. Die zuletzt frei gewordene Staatssekretärsstelle ist seit vier Monaten unbesetzt, allein das schon ungewöhnlich – ebenso ungewöhnlich wie die seit gut einem Monat gerüchteweise bekannte Neubesetzung mit einer Unternehmensberaterin der Firma McKinsey.

Dass seit Monaten offiziell nichts passiert, führt natürlich zu vielen verschiedenen und nicht immer bestätigten Informationen. Das Verteidigungsministerium hat am (heutigen) Freitag öffentlich den Gerüchten widersprochen, für die Neubesetzung des Staatssekretärs-(oder Staatssekretärinnen)Postens werde über das Grundgehalt der Besoldungsstufe B11 hinaus ein Zuschlag fällig. Ebenso dementierte der Presse- und Informationsstab im Bendlerblock, dass mit der neuen Amtsinhaberin (deren Name weiter nicht genannt wird) zusätzliche Stellen in der Ministeriumsspitze geschaffen würden.

Die entprechenden Informationen, Gerüchte, Vermutungen hatte der Kollege Christian Thiels von der tagesschau hier aufgeschrieben. Schon seit einiger Zeit war zu hören gewesen, dass die McKinsey-Frau Katrin Suder ihre Gehaltsvorstellungen eher an ihrer bisherigen Tätigkeit des Beratungsriesen orientiert und deshalb über eine höhere Besoldung als die im Gesetz vorgesehene Gehaltsstufe einer Staatssekretärin pokert – und zudem noch neun (andere Quelle sprechen von zehn) Mitarbeiter aus ihrer alten Firma mitbringen will.

Das Dementi kam schriftlich am Nachmittag:

Weil es in der BPK heute Thema war und wir hier im Hause vermehrt Anfragen haben, hier nochmal zur Klarstellung.
Mit der Neubesetzung der vakanten Staatssekretärsstelle im BMVg ist weder die (dienstrechtlich grundsätzlich mögliche) Zahlung eines Zuschlags verbunden, noch die Einstellung von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Entscheidung zur Personalie wird das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte Juli 2014 treffen. Bis dahin können wir leider zu einzelnen Namen keine Stellung nehmen.

Allerdings werden, so höre ich, weitere Personalien inoffiziell bestätigt, die ebenfalls bei tagesschau.de aufgelistet werden. So soll Generalmajor Erhard Bühler, erst seit einem Jahr Kommandeur des Joint Warfare Center der NATO in Stavanger und früher unter anderem KFOR-Kommandeur, Chef der Abteilung Planung werden. Der bisherige Abteilungsleiter, Vizeadmiral Joachim Rühle, soll als neuer Abteilungsleiter Personal den in den Ruhestand gehenden Generalleutnant Wolfgang Born ablösen. Während an der Spitze dieser beiden Abteilungen auch bisher schon Militärs standen, ist eine mögliche weitere Neubesetzung eher überraschend: Die Führung der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung soll Generalmajor Benedikt Zimmer übernehmen, derzeit Kommandeur der Division Luftbewegliche Operationen. Die Führung der Schlüssel-Abteilung für neue Rüstungsprojekte und Beschaffung hatte bis Februar der langjährige Rüstungsdirektor Detlef Selhausen inne.

Übrigens wies auch das Arbeitsministerium die Angaben zu zusätzlichen Zahlungen für den Staatssekretär im Arbeitsministerium, Jörg Asmussen, offiziell zurück:

Wie in der heutigen Regierungspressekonferenz vereinbart, informieren wir hiermit nachträglich zur Frage der Besoldung von Staatssekretär Jörg Asmussen im BMAS. Herr Asmussen wird allein und ausschließlich in Höhe der Besoldungsstufe B 11 entlohnt. Zuschläge jedweder Art werden nicht gewährt.

Nachtrag: Das Bundesinnenministerium hat die Sachlage mit der Besoldung erläutert:

1. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf die Besoldung von B 11 bei Neubesetzung eines Dienstpostens einen sog. Personalgewinnungszuschlag nach § 43 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zu zahlen.
2. In den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung B (B 1 – B 11) sieht das Gesetz hierfür als Obergrenze 15 % des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe vor (dies sind bei B 11 gegenwärtig 1.876,27 Euro; Grundgehalt B 11: 12.508,46 Euro).
3. Der Zuschlag kann für höchstens 48 Monate entweder als Monatsbetrag oder als Einmalzahlung gewährt werden. Er kann einmalig erneut gewährt werden, wenn die Voraussetzungen, das ist die anforderungsgerechte Besetzung eines Dienstpostens, weiter vorliegen.
4. § 43 Absatz 5 BBesG zählt die Kriterien auf, die bei der Entscheidung über die Gewährung und die Höhe des Zuschlags sowie den Zeitraum, für den der Zuschlag gewährt wird, insbesondere zu berücksichtigen sind: Die Bedeutung des Dienstpostens und die Dringlichkeit seiner Besetzung, die Bewerberlage, die mit dem Dienstposten verbundenen Anforderungen sowie die fachlichen Qualifikationen des Bewerbers.
Zuständig für die Entscheidung über einen solchen Zuschlag ist die oberste Dienstbehörde, also das jeweilige Ressort (§ 43 Absatz 10 BBesG).

(Foto: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung ihrer Attraktivitätsoffensive vor der Bundespressekonferenz am 4. Juni 2014 – Bundeswehr/Sebastian Wilke via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)