(Derzeit) Keine Rüstungsgüter für Russland: ein politisches Signal

Russian army rocket complex

Es ist nicht wirklich überraschend, aber jetzt offiziell: Rüstungsgeschäfte deutscher Unternehmen mit Russland werden derzeit von deutschen Behörden nicht genehmigt.

Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt.

antwortete das Bundeswirtschaftsministerium auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag (über die zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte).

Allerdings: Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es vor allem um das politische Signal geht. Denn Anträge deutscher Unternehmen für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Russland gibt es derzeit gar nicht; 69 Anträge für sonstige Rüstungsgüter liegen zwar vor – aber im Gesamtwert von 5,18 Millionen Euro. Und zwei Anträge auf Vermittlung eines Handelsgeschäfts im Gesamtwert von 66,5 Millionen Euro. Zwar keine Kleinigkeiten (worum es sich konkret handelt und welche Unternehmen exportieren wollen, sagt das Ministerium nicht), aber nicht der ganz große Waffen- oder Rüstungsgüterhandel.

Interessanter ist da schon, was das Ministerium zu bereits erteilten Genehmigungen sagt:

Ob ein Widerruf noch nicht ausgenutzter Genehmigungen erforderlich ist, wird geprüft. Unabhängig von der Frage eines Widerrufs wirkt die Bundesregierung in kritischen Fällen darauf hin, dass es trotz erteilter Genehmigungen nicht zu einer Ausfuhr kommt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage überprüft die Bundesregierung auch die Anwendung der bei der Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-use-Güter nach Russland geltenden Kriterien.

Mit anderen Worten: Da wird jetzt schon schärfer reguliert – allerdings ohne dass die Bundesregierung auf das – rechtlich schwierige – Gebiet der Rücknahme einer bereits erteilten Genehmigung kommt. Denn das wäre möglicherweise vor Gericht angreifbar.

Die Antwort des Ministeriums ist deshalb recht umfangreich, weil genau aufgelistet wird, welcher Wert welcher Genehmigung in den vergangenen Jahren auf welche Bestimmung der Ausfuhrliste entfiel – was allerdings nicht so recht aussagekräftig ist: Unter Gewehrteile können Jagdwaffen genau so fallen wie manche militärisch nutzbaren Waffen (die allerdings dann technisch gesehen keine Kriegswaffen sind). Wer das nachlesen möchte: Antwort_Ruestungsexport_Russland_22apr2014

(Foto: Russische Raketentruppen – Stanislav Kozlovskiy via Wikimedia Commons unter CC-BY-SA-Lizenz)