PTBS-Behandlung nach dem Auslandseinsatz künftig auch in der Privatpraxis

Bei psychischen Erkrankungen, vor allem nach einem Auslandseinsatz, können Soldaten künftig auch von Psychotherapeuten in Privatpraxen behandelt werden. Damit werde es leichter, zum Beispiel bei post-traumatischen Belastungsstörungen eine ambulante Behandlung zu finden, vor allem in ländlichen Regionen, teilte die Bundespsychotherapeutenkammer am (heutigen) Dienstag in Berlin mit. Eine entsprechende Vereinbarung sei jetzt mit dem Verteidigungsministerium unterzeichnet worden. Was das in der Praxis bringt, kann ich nicht beurteilen – aber es klingt für die Betroffenen positiv.

Die Details, in der Pressemitteilung der Kammer:

Psychisch kranke Soldaten finden zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Dazu unterzeichneten gestern Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Bundesministerium der Verteidigung eine Vereinbarung, die am 16. September 2013 in Kraft tritt. Soldaten mit psychischen Erkrankungen können damit künftig in einem geregelten Verfahren Psychotherapeuten in Privatpraxen konsultieren. „Traumatisierte Soldaten werden damit deutlich leichter einen ambulanten Behandlungsplatz finden“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die überlaufenen Praxen der für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Psychotherapeuten angewiesen.“

Bisher warten Patienten bei Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung durchschnittlich drei Monate auf ein erstes Gespräch. In ländlichen Regionen, in denen sich viele Bundeswehrstandorte befinden, sind mehr als sechs Monate Wartezeit die Regel. Der Vertrag mit der BPtK schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von Soldaten durch Psychotherapeuten in Privatpraxen. Bisher war dafür eine aufwendige Einzelfallprüfung notwendig.

Die BPtK wird die Bundeswehr dabei unterstützen, eine ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten für die Versorgung von Soldaten zu finden. Außerdem sind spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeuten vorgesehen. In der Regel wird für die Behandlung eine Vergütung in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung (GOÄ) gezahlt, was in etwa der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Für die Behandlung von Soldaten durch zugelassene Psychotherapeuten ändert sich durch den Vertrag nichts. Diese erfolgt weiterhin ausschließlich nach dem bereits existierenden Vertrag, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit der Bundeswehr geschlossen hat.

Die unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Soldaten war in letzter Zeit immer wieder Gegenstand der politischen Debatte. So kritisierte der Wehrbeauftragte in seinem Bericht 2012: „So kommt es immer wieder vor, dass Soldatinnen oder Soldaten von Truppenärzten Probesitzungen bei Therapeuten verschrieben bekommen, eine Langzeittherapie aber von der Bundeswehr als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, weil diese Therapeuten nicht über die erforderliche Zulassung verfügen. Die Betroffenen müssen sich dann einen neuen Therapeuten suchen. Bereits entstandene Vertrauensverhältnisse werden so obsolet. Solche Situationen sind für die durch ihre Traumatisierung schon genug belasteten Soldatinnen und Soldaten unzumutbar und unbedingt zu vermeiden.“

(Archivbild: Bundeswehrsoldat in Faizabad – Bundeswehr/Kazda via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)