Die Fehlschüsse der Korvetten

Die Fehlschüsse der Korvette Magdeburg, über die der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sind hier in den Kommentaren schon erwähnt worden. Zur Ergänzung noch ein paar Details:

Bei Schießversuchen der Korvette Magdeburg Ende Mai vor Norwegen versanken zwei der gut eine Million Euro teuren Lenkflugkörper vom Typ RBS 15 Mark 3 im Meer – die erste Rakete sofort, die zweite nach neuneinhalb Minuten planmäßigem Flug. Beide Flugkörper trugen keinen Gefechtskopf, sondern so genannte Telemetrie-Sonden zur Vermessung.

Für die fünf Korvetten hatten die deutsche Firma Diehl und das schwedische Unternehmen SAAB insgesamt 30 der RBS 15 Mark 3-Flugkörper geliefert, davon 25 mit Gefechtskopf und fünf mit Telemetrie-Sonden. Die Raketen sollen größere Schiffe in bis zu gut 200 Kilometern Entfernung bekämpfen und außerdem gegen stationäre Landziele eingesetzt werden können.

Der Fehler lag in diesem Fall offensichtlich nicht an der Korvette selber, sondern bei den Flugkörpern. Die offizielle Antwort des Verteidigungsministeriums auf meine entsprechende Anfrage vergangene Woche:

Der Flugkörper RBS 15 MK 3 ist für eine weitreichende Bekämpfung größerer Seeziele sowie zur präzisen Bekämpfung von stationären Landzielen konzipiert.
Im Mai 2013 wurden im Rahmen der Einsatzprüfung des Flugkörpers RBS15 Mk3 von der Korvette K130 zwei Schießversuche durchgeführt. Beide Telemetrie-Lenkflugkörper verließen sicher das Boot. Jedoch konnten die Tests gemäß Versuchsprogramm nicht abgeschlossen werden. Erfolgreich nachgewiesen wurde die Funktionskette an Bord der Korvette K 130 bis einschließlich des Startes des Flugkörpers.Die Einsatzprüfung ist für den Anteil RBS 15 Mk3 nicht bestanden.
Erste Erkenntnisse der Untersuchung lassen auf einen einmaligen Produktionsfehler beim ersten Testschuss und auf einen Fehler im Kraftstoffsystem beim zweiten Testschuss schließen.
Die Industrie hat Anfang Juni 2013 eingeräumt, dass die Flugkörper auf ihre Kosten nachgebessert werden.
An der Ausrüstung der K-130 mit dem Flugkörper RBS 15 Mk3 wird weiterhin festgehalten. Sowohl der Auftragnehmer als auch die Bundeswehr gehen davon aus, dass nach Abschluss der Untersuchung und der Nachbesserung durch den Auftragnehmer im Rahmen der angemeldeten Mängelansprüche im nächsten Jahr eine erfolgreiche Einsatzprüfung des Flugkörpers RBS 15 MK 3 durchgeführt werden kann. Eine Vertragsauflösung mit einhergehender Ersatzbeschaffung wird deshalb derzeit nicht erwogen.

(Archivbild: Korvette F261 Magdeburg – Bundeswehr/PIZ Marine via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)