Statt Behörden-Wirrwar künftig Betreuung Verwundeter im Verteidigungsministerium

Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der für – körperlich oder psychisch – verwundete Soldaten wichtig ist: Die Zuständigkeit für ihre Versorgung und vor allem für die Anerkennung der so genannten Wehrdienstbeschädigung liegt künftig komplett beim Bund, genauer: beim Bundesverteidigungsministerium. Bislang mussten die Betroffenen einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren: So lange sie Soldat waren, war die Wehrverwaltung für sie zuständig, nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst dagegen die Landesbehörden.

Das soll mit der Neuregelung anders werden:

Mit einer Übernahme der Zuständigkeiten der Länder durch den Bund kann eine einheitliche Rechtsanwendung des Soldatenversorgungsgesetzes – auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Auslandseinsätze der Bundeswehr – sichergestellt und eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten sowie eine Entbürokratisierung erreicht werden. Den Versorgungsberechtigten wird die Orientierung erleichtert, da sie künftig nur noch die Bundeswehrverwaltung als Ansprechpartner haben, unabhängig davon, ob sie sich noch im Wehrdienstverhältnis befinden oder bereits ausgeschieden sind.

heißt es in der Begründung des Gesetzes mit dem etwas sperrigen Namen Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund.

Die Details müssen Fachleute des Versorgungsrechts und des Soldatenversorgungsgesetzes bewerten; es scheint aber, dass damit eine immer wieder zu hörende Klage nach Verwundung – oft in PTBS-Fällen – aufgegriffen wurde: Das Problem, dass sich ausgeschiedene Soldaten einem Landesversorgungsamt gegenübersahen, dass die Besonderheiten eines Falles nach Auslandseinsätzen nicht, falsch oder viel zu spät einschätzte.

Wegen der komplizierten Umstellung des Verfahrens von allen Ländern – die bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes grünes Licht gegeben hatten, weshalb die Bundesregierung auch Zustimmung im Bundesrat erwartet – soll das Gesetz im Wesentlichen Anfang 2015 in Kraft treten, Teile auch erst Anfang 2016.

(Foto: Soldaten des Bravo-Zugs der Schutzkompanie Kundus im direkten Feuerkamp in Qala e Zahl, September 2010 in Qala e Zal –  Bundeswehr/von Söhnen via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)