De Maizière lässt Mandat für möglichen Mali-Einsatz offen

(Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert via flickr unter CC-BY-ND Lizenz)

Verteidigungsminister Thomas de Maizière ist von seiner Linie abgerückt, ein möglicher Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Mali brauche auf jeden Fall ein Mandat des Deutschen Bundestages. Im Oktober hatte der Minister laut Bild-Zeitung betont, auch für eine reine Ausbildungsmission wäre ein Mandat nötig, weil sich die Soldaten unter Umständen mit Waffengewalt verteidigen können müssten (Siehe dazu Nachtrag unten). Der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom heutigen Samstag, Wortlaut bislang nicht online; Link aus bekannten Gründen nicht) sagte de Maizière dagegen:

Die Frage nach einem Mandat des Bundestages richtet sich nach dem Auftrag unserer Soldaten. Wir klären jetzt erst einmal, was unser Auftrag sein könnte und was wir für dessen Erfüllung bräuchten. Wenn das ein Mandat erforderlich macht, dann werden wir dies selbstverständlich im Bundestag anstreben.

Der Minister betonte, es gehe keinesfalls um einen Einsatz zur Rückeroberung des Nordens durch nicht-afrikanische Truppen: Unsere Aufgabe könnte vielmehr sein, die malischen Streitkräfte auszubilden. Allerdings müsse die EU jetzt erst einmal bis Mitte November ein politisches Gesamtkonzept für die Unterstützung afrikanischer Länder klären. Und auch wenn de Maizière Frankreich ein hohes Interesse zubilligte, die Ordnung in seinem ehemaligen Kolonialgebiet wiederherzustellen, spiele politischer Druck Frankreichs bei der Entscheidungsfindung keine Rolle: Was Druck angeht, sind wir völlig unempfindlich.

Nun ja, das wird man sehen. Mich überrascht ein wenig, dass de Maizière nun ein Fragezeichen hinter ein Bundestagsmandat macht. Denn in der Tat könnte ein Ausbildungsauftrag so gefasst werden, dass dafür nach dem Wortlaut des Parlamentsbeteiligungsgesetzes keine Billigung des Bundestages erforderlich ist – weil es sich dann eben nicht um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte handelt. Angesichts der ohnehin schon laufenden politischen Debatte über einen Mali-Einsatz wäre das dennoch schwer verständlich – denn verboten wäre es ja nicht, gerade bei einer heiklen Mission, bewaffnet oder nicht, eine möglichst breite Zustimmung im Parlament zu haben.

Zumal, auch das ist Teil des SZ-Interviews, der Minister für ein neues Afghanistan-Mandat eben auf diese breite Zustimmung setzt: Ich strebe einen Vorschlag der Regierung an, dem die Opposition zustimmen kann.

Nachtrag: Jetzt gibt es Hinweise, dass de Maizière diese Position – Mandat vielleicht, aber nicht unbedingt nötig – doch schon länger vertreten habe. Zum Beispiel beim Berliner Forum Außenpolitik am 23. Oktober, wie aus dem Video seiner Rede ersichtlich sei…

Ich verkneife mir mal die Anmerkung, dass es bestimmt Gründe hat, warum ich nicht zu diesem Forum eingeladen war. Jenseits dessen: Die Meldung der Bild-Zeitung (die ich hier entgegen den üblichen Regeln aus Beweisgründen mal verlinke) ist recht eindeutig: Für einen Bundeswehr-Einsatz im westafrikanischen Krisenstaat Mali ist nach Auffassung von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) ein Mandat des Bundestags erforderlich. Interessanterweise stammt diese Meldung vom gleichen Tag, an dem auch das oben genannte Forum stattfand…

Wenn die Zeitungsmeldung so nicht stimmen sollte oder der Minister sich da falsch widergegeben sieht, wäre es natürlich Aufgabe zumindest des Apparats eines Ministeriums, das richtig zu stellen. So lange das nicht passiert, steht diese Aussage. Aber, nun gut, vielleicht war es ja einfach ein Missverständnis und de Maizière hat schon immer lavierend offen gelassen, ob er ein Mandat für nötig hält oder nicht.

Nachtrag 2: Die Kollegen der NDR-Sendung Streitkräfte und Strategien haben in ihrer Sendung vom 3. November 2012 einen O-Ton de Maiziéres, der eigentlich keinen Zweifel daran lässt, dass der Minister zuvor ein Bundestagsmandat für unumgänglich hielt (danke für den Leserhinweis). Der Wortlaut nach dem veröffentlichten Sendemanuskript:

„Ich werde nicht Ausbilder in eine Situation schicken, wo sie gefährdet werden, ohne dass sie eine Waffe kriegen, um sich zu verteidigen. Das gehört schon zumeiner Fürsorgepflicht als Verteidigungsminister. Und ich habe jetzt gesprochen über ein Mandat des Deutschen Bundestags. Und da ist eben das Abgrenzungskriterium nach dem Bundesverfassungsgericht, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Einsatz von Soldaten im Ausland zu militärischen Aktionen führen kann, sage ich jetzt mal mit meinen Worten. Und wenn das nicht auszuschließen ist, und deswegen Soldaten geschützt werden, dann ist das mandatspflichtig, und dann müssen wir ein Mandat machen.“