Bundesregierung will Joachim-Witt-Video auf den Index setzen lassen (Update: Ministerium)

Die Bundesregierung hat am (heutigen) Dienstag beantragt, das umstrittene Muskvideo Gloria des Musikers Joachim Witt auf den Index setzen zu lassen. Der Antrag kam interessanterweise nicht vom Verteidigungsministerium, sondern vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wie Augen geradeaus! von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfuhr.

In dem Video wird unter anderem eine Vergewaltigungsszene gezeigt, die den Massenvergewaltigungen der Balkankriege nachempfunden ist. Als Täter sind eindeutig Männer in Flecktarnuniformen der Bundeswehr zu erkennen, einschließlich der deutschen Flagge als Hoheitsabzeichen. Gegen diesen Film hatte unter anderem der Bundeswehrverband scharf protestiert.

Der Antrag des Familienministeriums ist nach Angaben der BPjM der erste Indizierungsantrag, der gegen dieses Video gestellt wurde. Sollte die Prüfstelle den Clip als jugendgefährdend einstufen, unterliegt er Verbreitungsverboten und darf  nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden: Jugendgefährdende Medien sind auf Antrag von Jugendministerien und -ämtern und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bzw. auf Anregung anderer Behörden und aller anerkannten Träger der freien Jugendhilfe strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind.

Nachtrag: Eine Ergänzung aus dem Familienministerium:

Immer wieder sind Bürgerinnen und Bürger über schädliche Medieninhalte empört und wenden sich insbesondere über die Homepage www.bmfsfj.de an das Bundesfamilienministerium mit der Bitte, einen Indizierungsantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu stellen. So auch in diesem Fall: Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben Kontakt zu unserem Haus aufgenommen und ihren Unmut über ein Video des Musikers Joachim Witt geäußert – verbunden mit dem Wunsch, eine Indizierung prüfen zu lassen.
Das Bundesfamilienministerium prüft in diesem wie in allen anderen derartigen Fällen die Medieninhalte, was auch dem gesetzlichen Auftrag der Behörde entspricht und reicht den Antrag auf Indizierung danach bei der BPJM ein. Einzelpersonen ist dies aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Es handelt sich bei dem Indizierungsantrag also nicht um eine Initiative des Bundesfamilienministeriums oder der Bundesregierung. Neben zahlreichen Landesministerien, Jugendämtern (mehr als 800 in ganz Deutschland) und Polizeidienststellen ist unser Haus nur eine von vielen Stellen in Deutschland, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden über vermeintlich oder tatsächlich jugendgefährdende Medieninhalte wenden können.
Die BPjM wiederum ist eine eigenständige Behörde und entscheidet in Gremien.

(Hervorhebung im Original)