Tag: 12. Oktober 2012

Cyber-Attacke auch für Deutschland ein möglicher Angriff nach dem Völkerrecht

Die Bundesregierung sieht Cyber-Attacken als möglichen Angriff im Sinne des Völkerrechts, der eine auch militärische Reaktion erlaubt. Damit behält sich Deutschland wie die USA vor, auf eine solche Attacke im Rahmen des Rechts zur Selbstverteidigung mit Waffengewalt zu reagieren. Das geht aus dem Bericht zum Themenkomplex Cyber-Verteidigung hervor, der vom federführenden Bundesinnenministerium gemeinsam mit Auswärtigem Amt, Kanzleramt und Verteidigungsministerium erarbeitet wurde. Die entscheidende Passage aus dem 35-seitigen Bericht, der im September den zuständigen Bundestagsausschüssen übersandt wurde und Augen geradeaus! vorliegt:

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Die USA drohen Angreifern im Cyberspace: Wir werden euch kriegen

US-Verteidigungsminister Leon Panetta hat gestern Abend in New York vor den Business Executives for National Security eine Rede zum Thema Cyber-Angriffe gehalten, und vieles davon war nicht wirklich neu: die Warnung vor einem digitalen Pearl Harbour ist seit einiger Zeit ein roter Faden der US-Administration. Auch die Rolle des Pentagon und die Aufforderung an den Kongress, Gesetze an diese Bedrohung anzupassen, sind keine Überraschung. Allerdings sagte Panetta auch etwas, was aufhorchen lässt – zu einem grundlegenden Problem der Reaktion auf

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