Hier rettet die Polizei
Aus guten Gründen, das habe ich auch anderswo schon mehrfach geschrieben, bin ich ein großer Anhänger der Trennung von Polizei- und Militäraufgaben. Kein vernünftiger Mensch kann wollen, dass Castor-Transporte von einem Fallschirmjägerbataillon gesichert werden.
Ein wenig anders sieht es aber aus, wenn es nicht um exekutive Aufgaben im Inland geht – sondern um einen Einsatz im Ausland, mit dem deutsche Staatsbürger zum Beispiel aus einer Geiselsituation befreit werden sollen. Ist das eine Aufgabe für die Spezialkräfte der Bundeswehr – oder der Bundespolizei? In der vor kurzem veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei zur Zusammenarbeit von GSG9 (Polizei) und Militär verweist die Bundesregierung auf die Rechtslage:
Der Gesetzgeber hat der Bundespolizei eine Zuständigkeit zur Rettung von Menschenleben im Ausland zugewiesen (§8 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes – BPolG). Im Einzelfall kann die Bundespolizei zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland verwendet werden. Die Verwendung ist nur für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland und im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll,zulässig. Die Entscheidung trifft der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Hinzukommt die Zuständigkeit der Bundespolizei für Maßnahmen auf hoher See (§6 BPolG).
So weit, so gut die Theorie. Eine wesentliche Einschränkung: im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll. Wenn nicht, dürften wieder militärische Kräfte ins Spiel kommen. Oder, wie es ein Bundeswehroffizier mal formulierte: Wenn ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Geiselnahme in einer Bank beenden soll, gehen die nicht davon aus, dass aus den umliegenden Gebäuden auf sie geschossen wird.
Vor diesem Hintergrund bleibt auch nach der Antwort auf die Kleine Anfrage für mich offen, ob dort nicht doppelte Strukturen aufgebaut werden – einmal Polizei, einmal Militär. Für Aufgaben, die zumindest sehr ähnlich sind, nämlich (unter anderem) Rettung deutscher Staatsbürger im Ausland. Und so sehr ich die Trennung im Inland für gut halte: In einer Krisenregion scheint das nicht mehr wirklich sinnvoll?
(So, jetzt melde ich mich für den Rest des Tages ab und lasse mir von der Bundespolizei ihr taktisches Vorgehen mit neuen Hubschraubern mal zeigen.)
@TW
Neue Hubschrauber? Die fliegen und könne eingesetzt werden? Da hat die Polizei der Bw doch schonmal was vorraus.
Wäre es ihnen, Herr Wiegold, als hoffentlich nie Betroffener, nicht sch…..egal wer sie aus dieser misslichen Lage befreit? Sollen es nicht einfach die machen, die es am besten können? Wenn es hilft, sogar gemeinsam? Oder bliebe der zu rettende Jurist einfach sitzen wenn er feststellt, dass die Falschen kommen?
Dem Betroffenen mag das egal sein – worum es aber im Artikel ging ist, ob hier nicht zweimal das Gleiche bezahlt wird und es im Ernstfall eventuell zu lange dauert festzustellen, wen man wozu mit welcher Ausrüstung einsetzt.
Die Bundeswehr hat weder das Personal noch die Ausrüstung, um wirklich Polizeiaufgaben im Inland zu übernehmen. Ferner kann ich mir schon ausrechnen was passiert, wenn die Bw sowas mal übernimmt: In Zukunft können wir an Polizei sparen, denn wir haben ja die Bw wenn es darauf ankommt….
Die scharfe Trennung zwischen Militär und Polizei ist einerseits notwendig, um den Blutdruck deutscher Liberaler unter Kontrolle zu halten, sie ist aber andererseits auch künstlich.
Deutlich wird dies z. B. hieran:
Dieses Abgrenzungskriterium hätte schon in der größten Stunde der GSG9, im Oktober 1977 in Mogadischu, versagt.
Die Befreiungsaktion erfolgte zwar mit Zustimmung des damaligen somalischen Machthabers Siad Barre; die deutsche Delegation (unter Leitung von Hans-Jürgen Wischnewski) hatte ihn aber getäuscht und ihm gesagt, bei den Entführern handele es sich um drei Deutsche und einen Palästinenser, mithin im wesentlichen um eine innerdeutsche Angelegenheit.
Die somalische Regierung war aber an sich pro-palästinensisch eingestellt. In unmittelbarer Nähe des Flughafens von Mogadischu befand sich ein Lager mit palästinensischen Freischärlern. Ein Teil der GSG9-Kräfte wurde abgestellt, um einen befürchteten Angriff dieser Kämpfer während der Befreiungsaktion abzuwehren.
Das wäre dann zweifellos ein ausgewachsener Kriegseinsatz gewesen. Aus gutem Grund drängte man darauf, nach der geglückten Befreiung Mogadischu sofort wieder (per Flugzeug) zu verlassen, obwohl das für die befreiten Geiseln, welche vorher über viele Tage in einem Flugzeug ohne Klimaanlage eingepfercht waren, eine psychische Zumutung war.
Taktisches Vorgehen mit neuen Hubschraubern … bei der Polizei … hm … während mich seit gestern bei SPON dieses lakonisch getextete Video über die nach SPON-Informationen frühestens I/2013 in AFG verfügbaren UTH Tiger hämisch angrinst.
Während SEKs der Polizei eben nicht (oder höchst selten) ihre Einsätze unter Beschuss durchführen – sind Einsätze unter Beschuss für die Bundeswehr in AFG ein quasi alltägliches Szenario.
Die einen haben neue Hubschrauber – die anderen nicht. Irgendwie desillusionierend nicht nur für die Männer und Frauen, die – zum Teil unter dem Motto „Einsatzbereit – jederzeit – weltweit“ – konsequent für Deutschland dienen.
Der Vollständigkeit halber angemerkt: den Beamten der Polizei seien ihre neuen Hubschrauber gegönnt. Auch sie dienen Deutschland. Und damit uns allen.
ManManMan, wenn ich diese Stellungnahme der BReg lese bekomme ich das kalte Grausen :(
rechtlich: nur weil im BPolG eine Ermächtigung für die Geiselrettung durch die BPol vorgesehen ist entfällt dadurch doch nicht die Ermächtigung der Bw gem. Art 87a! Eine Ermächtigungsgrundlage auf einfachgesetzlichwr Basis begründet doch keine ausschließliche Zuständigkeit im Widerspruch zum GG! Welcher Stümper hat das denn verfasst :((
Inhaltlich: wer glaubt, das die GSG 9 in einem Umfeld von Milizen oder Bürgerkriegen oä. (und das sind ja die Hauptszenarien in denen der betroffene Staat nicht Willens oder in der Lage ist selbst zu handeln) effektiv handeln kann, der gefährdet mEn aus innenpolitischen Gründen das Leben deutscher Staatsbürger :( Ernsthaft: ich will mal sehen, wie die GSG. 9 sich in einem längeren Feuergefecht mit schweren Waffen gegen Milizen in Afrika bis zu einem Flughafen oä durchschlagen soll!
Nachtrag:
Mal von den häufigen Verbindungen von EvakOp und Geiselbefreiung ganz zuschweigen!
Siehe hierzu als prominentes Beispiel
http://en.wikipedia.org/wiki/Battle_of_Kolwezi
kann die BReg erklären wie die BPol SO etwas lösen soll???
Damals ist aber alleine von den Franzosen ein ganzes Fallschirmerjägerregiment abgesprungen. Das war keine Geiselbefreiung im engeren Sinne.
Und Deutschland würde sich an so einem Einsatz ohnehin niemals beteiligen, geschweige denn, ihn in eigener Regie planen und durchführen.
Warum sollte das keine Geiselbefreiung sein? Nur weil nicht 3 Stümper zwei Kunden und den Kassierer einer Bank als Geisel genommen haben? Als Terrorist würde ich mir schon ein Urlaubshotel raussuchen. Da kann man viel Schaden anrichten und meine Jungs hätten schon mal sich vor dem Paradies austoben dürfen. Und solche Hotels stehen überall. Will die BPol in Ägypten oder Tunesien derzeit Hotels stürmen?
OT und apropos Hubschrauber:
Wie Herr Gebauer bei SPON berichtet, verzögert sich der TIGER mindestens um weitere fünf Monate und steht somit erst um die Jahresmitte 2013 für einen Einsatz in AFG zur Verfügung. So langsam aber sicher dürfte da auch der letzten Schnarchnase mit EADS Aktien der Kragen platzen…
Btt: Auch die BPol stürmt nichts, wenn der betreffende bzw. betroffene Staat dem Einsatz nicht zustimmt. Und sie glauben doch wohl nicht, dass halbwegs entwickelte Länder das so ohne weiteres zulassen, oder?
Bezogen Sie sich damit auf Kolwezi 1978? Der Einsatz war ganz klar militärischer Natur.
Wenn Terroristen ein Urlauberhotel überfallen und Geiseln nehmen, so ist das grundsätzlich eine Sache der Polizei. Aber wenn dieses Hotel in Tunesien oder Ägypten steht, so werden die dortigen Behörden das im Zweifel lieber selbst regeln wollen, schon aus Eitelkeit und Nationalstolz (bei Ägypten kommt noch hinzu, dass die Terroristen dann vermutlich gute Kontakte zum neuen Staatspräsidenten haben…)
Da würde es einem nicht anders gehen als den Franzosen beim Air France Flug 8969 im Dezember 1994. Damals wollten die Franzosen die Geiselnahme lieber gleiche vor Ort in Algiers lösen, die algerische Regierung war aber dagegen.
@chickenhawk
Sorry, aber das ist nicht richtig!
Kolwezi war eine Verknüpfung einer „normalen“ milEvakOp Szenar 3 mit einer Geisellage.
D.h. wenn die BReg das ernst meinen WÜRDE, was sie in der kleine Anfrage geantwortet hat, dann müsste die EvakOp durch die Bw durchgeführt werden und die Geiselbefreiung miten drinn durch die BPol. Das funktioniert aber nicht, sowohl wegen des Völkerrechts, als auch wegen der in solchen Fällen zwingend notwendigen engen Zusammenarbeit!
@ Koffer
Um Begriffe will ich mich da gar nicht streiten. Wir sind uns aber wohl einig, dass Kolwezi fraglos ein militärischer Einsatz war. Polizisten, und seien es auch Spezialisten für Geiselbefreiungen, hätte man da nie mitgenommen.
Das an der Aktion beteiligte 2e REP der Fremdenlegion wird aber seit jeher auch für den Einsatz bei Geiselnahmen etc. ausgebildet.
Warum so weit abschweifen? Operation Libelle.
Der Rückgriff auf die BuPol bei solchen Situationen im Ausland ist deswegen so verführerisch, weil man das eben im Gegensatz zur Bw nicht vor dem Parlament rechtfertigen muss. Das kommt gerade der derzeitigen Bundesregierung entgegen, die ja offenbar (siehe Op. Pegasus) gern mal am Parlament vorbei „bewaffnete Dienstreisen“ anordnet. Und rein von Größe, Training und Ausstattung hat die BuPol längst eine erhebliche Fähigkeit für solche Einsätze gewonnen.
Ein mir gut bekannter ehemaliger Heeresflieger hat bei Flugschauen u.ä. beim Vergleich seiner Hubschrauber und der der Bundespolizei jedenfalls immer feuchte Augen bekommen. Nur so halb im Scherz hat er die blauen Jungs immer als Deutschlands „richtige“ Armee bezeichnet…
@ADLAS_Doe:
Vergleicht man die Anzahl der (funktionierenden) Hubschrauber BuPol und (zukünftig) Heeresflieger kann man die andere hälfte des Scherzes streichen.
@Koffer
Sie sollten sich evtl nicht soweit aus dem Fenster lehnen, was die GSG9 kann und was nicht.
Klar ein Regiment kriegen die nicht zusammen, aber ein Einsatz, wo man damit rechnen muss, auch von woanders beschossen zu werden?
Verwechseln sie die GSG9 nicht mit dem SEK der Länder.
Ich erinner mal an Operation Desert Fox, wo die GSG9 nicht zum Zuge gekommen sind, weil die Geiseln freigelassen worden sind.
Oder die Hansa Stavanger, was gescheitert ist, weil sich die Ministerien nicht einigen konnten.
Die GSG9 übt sowas, die kann sowas.
Die Probleme liegen woanders.
MfG
Natürlich sollte es grundsätzliche Regelungen geben. Da sich aber solche Situationen, in der Regel, nicht an unser Grundgesetz halten, sollte es aber kein unüberwindbares Dogma werden. Das prüfen von Zuständigkeit, sollte im Zweifel nicht dazu führen, dass wir mit dem Ausdruck des Bedauerns und den Verweis auf die gesetzliche Lage, Hilfe versagen. KSK, Kampfschwimmer oder ähnliche Truppen, mögen ggf. nicht zu 100% polizeiliche Aufgaben übernehmen können. Wenn aber niemand anders zeitgerecht helfen kann, sind 99% sicherlich auch schon ganz gut. Letztlich helfen akademische Diskussionen nur bedingt. Wenn die „Selbige“ am dampfen ist, muss es möglich sein, das Gesetz zu beugen denn es nicht mit dem Fax vom lieben Gott gekommen.
Zuständigkeiten lassen sich per Gesetz sauber und kurz festlegen wenn man es möchte. Wenn man Gesetze hingegen als Werkzeug versteht, um eben keine Festlegung treffen zu müssen, die Verantwortung maximal zu diffundieren und die eigene Existenz zu rechtfertigen, dann entsteht das Gefühl das Gesetze ein Hindernis darstellen, da sie sich nicht mehr funktional auf die Realität anwenden lassen. Nun entsteht der Wunsch das Gesetze gebeugt werden müssen oder Rechte bei Technokraten konzentriert werden müssten.
Eine Dynamik die Hayek (Der Weg in die Knechtschaft) und Mises (Die Bürokratie) sehr gut analysiert haben.
Leider werden die selben Fehler immer (gerade) wieder begangen.
@ADLAS_Doe
Die BPol ist aber schon bei der Verlegung ins Einsatzland auf die BW angewiesen. Ganz zu schweigen von der Logistik.
Und die Hansa Stavanger ist auch ein gutes Beispiel dass es mit der BPOL / GSG9 im Ausland nicht funktioniert, Geheimhaltung war da ohnehin nicht.
Obwohl man zugeben muss, dass der BW da auch noch einiges an Ausrüstung fehlt…
Am Ende müssen wir immer die Franzosen oder Amerikaner fragen.
So, alle mal ruhig bleiben.
(@T.W.) Ja, sobald „robustes Vorgehen“ nötig ist (d.h. der Staat, aus dem man rettet, seine Zustimmung nicht gibt), brauchen wir Streitkräfte.[1] Im Prinzip befinden wir uns dann nämlich im Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts; bewaffnet und ohne Zustimmung des betroffenen Staates in fremdes Territorium einzudringen kann nämlich absolut problemlos den Schutzbereich des völkerrechtlichen Gewaltverbots[2] berühren (surprise, surprise…). Schon alleine, damit die Soldaten Anspruch auf Kriegsgefangenenstatus haben, Kombattantenimmunität genießen etc., führt (völkerrechtlich) am Einsatz von Streitkräften kein Weg vorbei.
@BausC: Wer zur Rettung eilt, macht weniger für den geretteten einen Unterschied, denn vielmehr für die Retter. Ohne Kombattantenimmunität könnten die nämlich theoretisch vom betroffenen Staat (straf-)rechtlich belangt werden.
@Chickenhawk: Mogadishu 1977 ist ein schlechtes Beispiel. Der damalige Bundesgrenzschutz besaß nämlich Kombattantenstatus (besitzt die Bundespolizei heute nicht mehr), d.h. für das humanitäre Völkerrecht (sic!) gehörte er zu den deutschen Streitkräften.[3]
@Koffer: Ganz polemisch – wo genau im Art. 87a GG steht denn diese Ermächtigung für die Bw? Inhaltich gehe ich prinzipiell d’accord, die Bw darf das, keine Frage. Die BPol aber auch. Und bei einer Konkurrenz zweier Zuständigkeiten darf durchaus einfachgesetzlich geregelt werden, wie sie genau ausgestaltet werden. Ergibt sich schon aus dem Primat der Politik…
Und natürlich kann man nicht erwarten, dass Bw und BPol an einer Operation arbeiten. Das tut aber auch keiner, siehe bspw. Operation Pegasus…
Allgemein zu den Parallelstrukturen: Die Grenzschutzgruppe 9 kann das seit Jahren und macht das seit Jahren…
Disclaimer: Der Verfasser ist ldgl. cand. iur., die Ausführungen sind mit Vorsicht zu genießen.
[1] Zum Begriff der Streitkräfte Art. 43 I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen (1977) [ZP I] unter Rückgriff auf Art. 3 Haager Landkriegsordnung (1907).
[2] Art. 2 Ziffer 4 Charter der Vereinten Nationen (1945).
[3] Vergleiche auch Art. 43 Abs. 3 ZP I.
Dass es mit der Hansa Stavanger nicht geklappt hat ist nicht der BuPol anzulasten sondern ausschliesslich Kompetenzrangeleien und Eifersüchteleien auf verschiedenen politischen Ebenen. Man stelle sich vor es hätte das „Go“ gegeben und diese politischen Stümper, die wer weiß wer zu Entscheidungsträgern gemacht haben, sollten elitepolizisten im einsatz führen, nicht auszudenken…
Man unterschätze bitte keineswegs die BuPol/GSG 9. Nicht umsonst trainieren sie zusammen mit KS und KSK und nicht umsonst hat man eine der Ihren zu den Navy Seals geschickt. Was mangelnde Logistik und Ausrüstung betrifft, da kann die Bw ja im Hintergrund tätig werden, muss ja keiner mitkriegen ;)
Fragt sich, wer dann wem helfen muss… :-)
@Bang50
„Nun entsteht der Wunsch das Gesetze gebeugt werden müssen oder Rechte bei Technokraten konzentriert werden müssten.“
Ich habe ein sklerotisches System erlebt, das auf politischer Ebene auch noch die absurdeste und untauglichste rechtliche Vorgabe unter Berufung auf den durch Kritik daran angeblich angetasteten Rechtsstaat verteidigte und sich bis zur totalen Handlungsunfähigkeit selbst Fesseln angelegt hatte. Man hatte Angst zu handeln, weil man mit Sicherheit gegen irgendeine obskure Vorgabe irgendwie verstoßen hätte (oder bestimmten in Hamburg ansässigen Leitmedien dies nicht gefallen hätte), also tat man lieber nichts. Absicherungsdenken hatte auf allen Ebenen oberste Priorität, und die Erfüllung des Auftrags bzw. der eigenen Pflicht („Schaden vom deutschen Volk abwenden“) stand an hinterer Stelle.
Da der Bedarf z.B. an EvakOp nicht abnehmen wird (zuletzt in Ägypten hat man vorläufig noch mal Glück gehabt), ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nächste deutsche Blamage kommt. In der momentanen Rechtslage darf man z.B. überhaupt nichts tun, wenn die Regierung vor Ort nicht zustimmt. Wenn der Ansprechpartner wegen Putsch etc. nicht erreichbar ist, spielt es erstmal keine Rolle, ob deutsche Kräfte die richtigen Hubschrauber haben, weil theoretisch nicht gehandelt werden darf. Das Leben deutscher Staatsangehöriger hängt dann davon ab, dass irgendwo ggf. jemand den Mut hat, geltendes Recht kreativ zu umgehen („bewaffnete Dienstreise“ statt MilEvakOp) und sich lieber vor einem Gericht oder einem Untersuchungssausschuss wiederfindet, als seine Pflicht zu vernachlässigen.
Bei den potentiell Betroffenen schwindet unterdessen das Vertrauen in den deutschen Staat immer weiter, und sie wenden sich lieber an private Sicherheitsdienstleister.
OT: Die Tagesschau berichtet, dass sich Soldaten zukünftig – sollte die Änderung des Meldegesetzes wie geplant verabschiedet werden – bei einer Stationierung von über 6 Monaten am Stationierungsort anmelden müssen.
http://www.tagesschau.de/inland/stationierung100.html
@Orontes – Das ist sicher eine treffende Beschreibung des Ist-Zustandes.
Wenn wir nun darüber diskutieren wollen wie wir dieses Problem lösen, haben wir meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten:
1. Wir beugen das Recht: Die handeldene Person steht jetzt ohne rechtliche Basis da und kann im Anschluß durch den Bürokratieapperat zermalmt werden. In einem System wo es Vorschriften für alles und jeden gibt, wird die frei handeldene Person irgendwann von diesem System eingeholt. Wir haben dafür in der BW einige prominente Fälle.
Eine Technokratenregierung die über dem Recht steht, ist davon noch eine Steigerung und damit nicht die Lösung sondern das Problem. Hier ist die handelnde Person darauf angewiesen ein go/no go zu bekommen. Dieses go/no go fällt durch eine kaum zu ergründenden Entscheidungsfindung. Nachdem die Arbeit getan ist, ist die handelnde Person dazu verdammt, der Willkür der Technokraten ausgeliefert zu sein. Eben ein totalitärer Staat, der durch die Struktur seines Systems nicht auf das Mittel des Zwangs verzichten kann.
2.Wir entschlacken das System grunglegend und achten darauf das sich Politik und Gesetzgebung nur auf absolute
@ Dominik
siehe hier: http://augengeradeaus.net/2012/06/und-dann-auch-noch-das-meldegesetz/
Da war T.W. gestern Abend schon tätig!
Auf Enter gekommen bin – *grummel*
2.Wir entschlacken das System grunglegend und achten darauf das sich Politik und Gesetzgebung nur auf absolute Grundsätze verständigt. In einem solchen System, ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
Beispiel: 90% aller Paragraphen zum Steuerrecht kommen aus Deutschland. Das hat dazu geführt, das keiner mehr weis was eigentlich jetzt gelten soll. Paul Kirchhof hat sich deswegen viele Jahre mit einer grunglegenden Steuerreform beschäftigt. Die Lösung ist einfach: Flat-Tax, also eine Einheitssteuer lässt das gesamte Steuerrecht auf ein dünnes Heftchen zusammenschrumpfen, welches man in 5 min lesen kann.
Zufällig habe ich eine Bekannte im Finanzministerium, die sich täglich durch Berge von Steuererklärungen quält.
Ihr Statement zu diesem Thema: Die angedachte große Steurreform hat blanke Panik im Ministerium ausgelöst. Was soll die Beamtenarmee dann machen wenn eine Steurerklärung in ein paar Sekunden erledigt ist? Der Widerstand folglich gewaltig und erfolgreich.
Bürokratie ist also ein Monster das seine eigene Existenz rechtfertigt und ausbaut. Da sich Bürokratie irgendwann selbst blockiert und Stillstand droht, versucht man das Problem durch mächtige Entscheidungsträger zu lösen.
Fazit: Methode 1 ist der typische Verlauf eines Rechtstaates der auf allen Gebieten intervenieren möchte. Ihm wohnt eine Tendenz zum totalitären inne (wie Hayek herausgearbeitet hat). Methode 2 ist ein Weg dem sich das gesamte (gewachsene) System widersetzt und deshalb immer nur erfolgreich war, wenn ein Staat neu gegründet wurde.
Das sind keine tollen Aussichten. Es ist nur die Wahl zwischen Pest und Cholera
Ich denke man sollte dies auch einmal aus der Perspektive des Landes betrachten in dem ggf. ein solcher Einsatz durchgeführt werden soll. Es kann rechtlich ein signifikanter Unterschied sein, ob ich einen fremden Staat mit Polizeikräften unterstütze oder dieser eine militärische Intervention über sich ergehen lassen soll (absichtlich überspitzt).
@T.W.: Im Twitter Feed heißt es von Ihnen, dass die finanzielle Vergütung für DZA auf 65€ steigen soll.
Wann? Und wirklich? Kann es kaum glauben.
[Siehe neuen Eintrag. T.W.]
Die Gefahr der doppelten Strukturen, bzw. die blanke Tatsache dass zwei Organisationen quasi den gleichen Auftrag im Petto haben, ist bekannt und ärgerlich. Die GSG-9 ist in Deutschland mit Sicherheit bereits gut ausgelastet, gerade in Zeiten (gut, das scheint weniger geworden zu sein) umfangreicher Ermittlungen und Operationen gegen Terroristen und wie jüngst deutlicher geworden, gegen Kriminelle. Dabei dient die GSG-9 als entscheidende Ergänzung der ohnehin ständig ausgelasteten SEKs der Länder, die bereits mit dem täglichen Wahnsinn zu kämpfen haben. Von daher befürchte ich eine Überdehnung der GSG-9, währenddessen das KSK bislang immerhin in Afghanistan dauerpräsent war, wobei eigentlich Langzeiteinsätze kontraproduktiv sind.
Da sowohl Kampfschwimmer als auch KSK (im Übrigen im Zusammenwirken und Cross Training mit GSG-9) viel Energie in das Trainieren von Geiselsituationen investieren, meistens nur das Militär über weitergehende mobile Infrastrukturen verfügt, viele solcher Operationen anderer Staaten einen gewaltigen Aufwand (ich empfehle die Lektüre Kaj-Gunnar Sievert, scheint zumindest seriös) darstellten, den die Polizei so nie wuppen könnte und eben auch andere Staaten eher auf ihre militärischen Spezialkräfte setzen, tut sich da eigentlich eher die Idee auf, dem KSK Geiselnahmen im Ausland, welches oft genug krisengeschüttelt ist, wenn schon die örtliche Polizei überhaupt nicht in der Lage ist, eine Operation durchzuführen, zu übergeben. Natürlich ist es auch logisch, in diesem Bereich der Polizei und er Bundeswehr enge Zusammenarbeit zu gewähren, da dies einen Widerspruch zur Gewaltenteilung darstellt.
Von mir aus gelte die Gleichung: GSG-9 = Innendient, KSK / KS = Außendienst
@Niklas
Zustimmung.
@Ex-Soldat
Wenn die GSG9 eingesetzt wird muss der Staat zustimmen.
Wenn man doch die BW (KSK / KS) im womöglich urbanen bürgerkriegsähnlichem Umfeld einsetzt hat der Staat nichts mehr zu sagen da er kaum noch existiert oder er ist selbst Teil des Problems… Die anderen Länder sehen das mMn schon richtig.
Oder wir machen Nägel mit Köpfen und rüsten die Leute mal ordentlich aus: Neue Helis für die BW oder wenn es denn sein soll bekommt die BPol Selbstschutzsysteme inkl. Raketenwarner, Chaff / Flare damit bei der nächsten Hansa Stavanger nicht ein Pirat mit ner Strela / Stinger rumspielt…
@Pinguin
Gerade die Hansa Stavanger ist ein hervorragendes Beispiel dafür, warum die GSG9 es eben NICHT kann. Die Außensicherung gegen nachrückende Piraten von Land wäre von der Marine mit sehr vielen Soldaten und sehr viel und sehr großem militärspezifischem Material übernommen worden.
Die GSG9 hätte somit auf dem Schiff wie in einer Bank in Deutschland operieren können.
Was die Logistik und die Hubschrauber angeht, rüstet die GSG9 jedenfalls schon ordentlich auf. So hat sie mit einem Leipziger Transportunternehmen Verträge für den Transport ihrer Hubschrauber abgeschlossen und verbessert den ballistischen Schutz der Super Puma.
Quelle: http://soldatenglueck.de/2012/01/29/67641/gsg-9-rustet-fur-auslandseinsatze-auf-in-48-stunden-an-jedem-ort-der-welt-eingreifbereit/
Auf der Seite sek-einsatz.de steht ein kurzer Bericht zu den neuen Hubschraubern.
Das Ausspielen der GSG9 mit dem KSK ist nicht zielführend. Beide sind anerkannte Organisationen in diesem Aufgabenspektrum und sollten sich für DIskussionen die eher einem Längenvergleich primärer männlicher Geschlechtsorgane gleich kommen nicht zur Verfügung halten.
Ansonsten ich zu den schärfsten Kritikern von legitimen bewaffneten Einsätzen der Bw im Innern gehöre, WENN sie so salopp herbeijustiziert werden. Es ist keine Kunst-zum Glück-Szenarien aus dem GG abzuleiten, wo dies immer möglich scheint. Doch da gehört immer noch mehr dazu.
Stellvertretend sei die Frage nach der Organisation genannt: Nun ist Wettbewerb erstmal nicht das Schlechteste, in Zeiten knapper Kassen und in einer diffizil austarierten Demokratie wie der unsrigen fehl am Platz.
Mit Wettbewerb meine ich freilich nicht, ob nun die GSG 9 Beamten/ KSK-Angehörigen schneller über die Hindernisbahn kommen-ich denke das ist jedem klar. Auch ist es bzgl. des Kombattantenstatus schnell geregelt: es reicht bekanntlich eine Mitteilungsnote des IBuK an den Gegner, zu überstellen per Botschafter/ Diplomaten. Es steht dem auch kein Bundesgesetz entgegen.
Mit Wettbewerb wil ich auf folgende Frage hinaus: Warum soll die GSG 9 das Gefecht der verbundenen Waffen (Kräfte) mit allem Schnickschnack lernen, üben und in Fähigkeit halten, wenn sie per Gesetz gar nicht dafür vorgesehen ist, ja nicht vorgesehen werden muss (Es sei an die Begründung des damaligen InspH, GenLt Willmann, erinnert, wie er sehr stichhaltig die Aufstellung des KSK begründete)?
Sollte das der Fall sein, weil man es eben pressetechnisch als geeigneter empfindet die GSG9 als „Polizeiinheit“ einzusetzen, dann wird es Zeit dies zu überdenken. Ich denke aber, dies sieht man in der gern so geschmähten Ministerialbürokratie ganz ähnlich, dort sitzen ja keine Dummen.
Ich persönlich wollte es an folgendem festgemacht wissen: erfordert die Geiselbefreiung polizeitaktische Expertise, dann sei die GSG 9 Mittel der Wahl, erfordert die Geiselbefreiung militärische Expertise, dann sei das KSK/ militärische Einheiten Mittel der Wahl. Beide Seiten sollen ihre Bereiche dafür besonders befähigen und dafür dann ihre HHM bekommen.
Das erfordert: Bescheidenheit gegenüber den eigenen Fähigkeiten aber auch das Wissen darum, einen Telefonanruf zwischen den zuständigen -befähigten und ermächtigten- (Stabs)abteilungsleitern im BMVg/ BMI, wie das in Polen/ FRA/ UK auch der Fall ist.
@J.H.: Oh, sorry! Das habe ich wohl übersehen… ;-)
Die Welt hat sich seit 1945 einige Male um ihre eigene Achse gedreht.
Politiker und VOR ALLEM Spitzenmilitärs denken immer noch in Kategorien von damals: Kombattant, Polizeilage, Kriegseinsatz.
DIeser Unsinn interessiert weder Taliban noch Boko Haram, auch nicht Al Qaida oder MNLA.
Und so ergehen wir uns in endlosen Diskussionen darüber, wer was darf, sollte oder kann. Wir müssen aber fragen, ob unser Toolset (Gesetze, Kräfte, Mittel, Befugnisse) überhaupt noch ins Jahr 2012 passt.
Vielleicht kommt man ja zur Erkenntnis, dass eine gezielte, gesteuerte und kontrollierte Zusammenarbeit oder gar Fusion von Teilen KSK, BKA, GSG9 und BND keine neue NSDAP/ Wehrmacht/ Waffen- SS erzeugt.
Vielleicht läßt „man“ aber auch weiterhin im Ausland entführte deutsche Staatsbürger jämmerlich abschlachten (wer ist Edgar Raupach?), dafür gibt ja auch es schließlich keinen „IchhabmichjasosehrfürKurnazeingesetztBonus“.