Hier rettet die Polizei

Aus guten Gründen, das habe ich auch anderswo schon mehrfach geschrieben, bin ich ein großer Anhänger der Trennung von Polizei- und Militäraufgaben. Kein vernünftiger Mensch kann wollen, dass Castor-Transporte von einem Fallschirmjägerbataillon gesichert werden.

Ein wenig anders sieht es aber aus, wenn es nicht um exekutive Aufgaben im Inland geht – sondern um einen Einsatz im Ausland, mit dem deutsche Staatsbürger zum Beispiel aus einer Geiselsituation befreit werden sollen. Ist das eine Aufgabe für die Spezialkräfte der Bundeswehr – oder der Bundespolizei? In der vor kurzem veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei zur Zusammenarbeit von GSG9 (Polizei) und Militär verweist die Bundesregierung auf die Rechtslage:

Der Gesetzgeber hat der Bundespolizei eine Zuständigkeit zur Rettung von Menschenleben im Ausland zugewiesen (§8 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes – BPolG). Im Einzelfall kann die Bundespolizei zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland verwendet werden. Die Verwendung ist nur für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland und im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll,zulässig. Die Entscheidung trifft der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Hinzukommt die Zuständigkeit der Bundespolizei für Maßnahmen auf hoher See (§6 BPolG).

So weit, so gut die Theorie. Eine wesentliche Einschränkung: im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll. Wenn nicht, dürften wieder militärische Kräfte ins Spiel kommen. Oder, wie es ein Bundeswehroffizier mal formulierte: Wenn ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Geiselnahme in einer Bank beenden soll, gehen die nicht davon aus, dass aus den umliegenden Gebäuden auf sie geschossen wird.

Vor diesem Hintergrund bleibt auch nach der Antwort auf die Kleine Anfrage für mich offen, ob dort nicht doppelte Strukturen aufgebaut werden – einmal Polizei, einmal Militär. Für Aufgaben, die zumindest sehr ähnlich sind, nämlich (unter anderem) Rettung deutscher Staatsbürger im Ausland. Und so sehr ich die Trennung im Inland für gut halte: In einer Krisenregion scheint das nicht mehr wirklich sinnvoll?

(So, jetzt melde ich mich für den Rest des Tages ab und lasse mir von der Bundespolizei ihr taktisches Vorgehen mit neuen Hubschraubern mal zeigen.)