Militär-Einsatz im Inneren: Drohnen, Bewegungsprofile, Durchsuchungen
Die Meldung hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl – sicherlich auch, weil ich in Deutschland sozialisiert bin: Die Streitkräfte nutzen ihre in Afghanistan erprobte Technik, vor allem Überwachungsdrohnen, und ihre am Hindukusch erworbenen Kenntnisse bei der Zusammenstellung von Bewegungsprofilen und der Suche nach Waffenverstecken zur Unterstützung der heimischen Polizei. Partnering auf andere Art, sozusagen – in den Niederlanden.
Die Geschichte ist heute im Nederlands Dagblad zu lesen (hier die Google-Übersetzung). Ob man einen Bombenleger in Afghanistan sucht oder einen Brandstifter in Drenthe – die Verhaltensmuster und die Daten sind eigentlich die gleichen, sagt der Kommandeur der niederländischen Landstreitkräfte, Mart de Kruif.
Ich frage mich natürlich bei solchen Meldungen, ob die niederländische Polizei dann nicht einfach zu viel spart?
Eine Drohne vom US-Typ Raven, wie sie die Niederländischen Streitkräfte verwenden (U.S. Air Force photo/Dennis Rogers via Wikimedia Commons)
Mart de Kruif ist ein Lobby Frontman in Uniform.
[Ich dachte, das mit den Links zu deutschen Printmedien hätten wir geregelt… bitte kurz zusammenfassen/zitieren, was da über ihn berichtet wird… T.W.]
@T.W.
Sorry, das zeigt doch die real-existierende, kommerzielle Informationsdiktatur wunderbar auf.
Ich muß wohl vom klabautermann zum Piraten mutieren.
„Es hat zehn Jahre gedauert, bis Osama Bin Laden gefunden und getötet wurde – obwohl die USA sich voll auf ihn konzentriert haben“
An die lokale Umwelt (ob Dschungel oder Berlin) angepasste Terroristen, Extremisten oder Breiviks lachen über Drohnen.
Das deutsche Urheberrecht ist einfach nur bescheuert. Ich kann Herrn Wiegold ja verstehen, dass er kein finanzielles Risiko eingehen will. Aber die Tatsache, dass man in einem Blog nicht mehr referenzieren darf, weil sonst irgendwelche Abmahnanwälte der Rechtemafia Dollarzeichen in die Augen bekommen, zeigt doch, wie das deutsche Urheberrecht zur Geißel der Gesellschaft wird. Wie hier zu sehen, erschwert das Urheberrecht sogar schon simple Diskussionen. Es ist schon absurd, wenn die Vorteile des Internetzeitalters durch überflüssige künstliche rechtliche Schranken wieder zerstört werden.
Aber zum Thema:
Hier sollte man zwei Dinge unterscheiden:
1) Bundeswehreinsatz im Inneren. Hier gilt meiner Meinung klar, dass dies auf wenige Ausnahmetatbestände (Katastrophenhilfe bei Hochwasser etc.) bei totaler öffentlicher Transparenz begrenzt bleiben sollte. Der gegenwärtige Maßstab ist da doch ganz OK.
2) Einsatz von UAVs durch Polizei etc. im Inneren. Hier habe ich nicht grundsätzlich was gegen, würde mir jedoch eine sehr stringente Kontrolle dieses Ermittlungsinstrumentes wünschen. Hier kann man sehr wohl darüber diskutieren, dass an den Einsatz von Drohnen ähnlich hohe Hürden wie z.B. an Hausdurchsuchungen geknüpft werden, also ein Richtervorbehalt. Auch sollte sehr genau hingesehen werden, wie mit dem produzierten Bildmaterial umgegangen wird.
Muss ja nicht sein, dass beim ersten Sonnenschein Polizeidrohnen (selbstverständlich nur zu „Übungszwecken“) über die Privatgärten geschickt werden und die Beamten ihre Bestände an Oben-ohne Bildern aktualisieren …
Wie bei fast jeder neuen Technik: Es gibt Chancen, Risiken und Dinge, die müssen einfach nicht sein.
Das Thema Drohnen vs. Privatsphäre begrenzt sich meiner Meinung nicht auf staatliche Institutionen. Diese kleinen Quadrocopter, die man inzwischen für ein paar hundert Euro kaufen kann, können mit geringen Mitteln in der Reichweite erheblich erweitert und durch Nachbars Gärten geschickt werden. Muss ja auch nicht sein.
Nach meinem Kenntnisstand kennen die NLD unsere Art der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit nicht. Z.B. ist es dort unstrittig, dass militärische Spezialkräfte Geisellagen im Inland übernehmen. Mit Blick auf die Einbringung militärischer Fähigkeiten erscheinen mir die „data fusion“ weitaus bemerkenswerter zu sein als ein paar Drohnen. Hier waren uns die NLD in Uruzgan weit voraus. Nicht wenige Fachleute sehen uns hier 10 Jahre hinter den NLD.
NG&A ist weiterhin ein Stiefkind unserer Armee.
Ob die neue AVR für MilNw hierbei ein deutlicher Fortschritt ist?
Vielleicht kann hierzu ein Kenner etwas sagen?
Wie schon angemerkt wurde: Die Niederländer sind in diesen Dingen möglicherweise nicht so verkrampft wie die Deutschen, wo solche Dinge schnell den Blutdruck in die Höhe treiben. Man hat dort auch einen anderen rechtlichen Rahmen.
Ein Aspekt dabei ist auch dieser: Das Know How für die Nutzung von Drohnentechnologie lässt sich vermutlich nur von größeren Organisationen, egal ob Polizei oder Militär, aufbauen.
In den USA experimentiert zum Beispiel das New York Police Department (NYPD) dem Vernehmen nach mit Drohnen ( http://newyork.cbslocal.com/2012/01/23/is-the-nypd-experimenting-with-drones-over-the-city-evidence-points-to-yes/ ).
Aber das NYPD ist auch größer als das Militär einiger NATO-Staaten.
@T.W.
Ihre Befürchtungen bzgl. des Urheberrechts verstehe ich, wieso werden dann aber Kommentare mit einem Link auf Medien wie z.B. in der SZ (Wahlkampf in Frankreich-Deutschlland als Feind; Kommentar von gediritter um 16:38 Uhr) von dieser Zeitung weiter veröffentlicht?
Zum Thema: Ich finde es gut, dass die Niederlande ihr Potential ausschöpfen, insbesondere da ja anscheinend deren Verfassung nichts gegenteiliges aussagt.
Werferfehler
[Zu dem angesprochenen Link: Der Kommentar scheint nicht mehr vorhanden? T. W. ]
Auch wenn nicht ganz passend zum thread, jedoch zur allgemeinen Thematik: die Schwäche der Deutschen (Grund-) Gesetzgebung sind bis heute nicht geklärt. Stichwort: See-/ Luftsicherheitsgesetz!!! Insbesondere die Seesicherheit ist ein Witz! Bis heute gibt es wie viele regionale und föderale Behörden, die Zuständig sind (ca. 13 wenn mein Gedächtnis mich nicht arg täuscht) … und keiner – außer der Marine – wäre in der Lage ein Schiff mit Waffengewalt zu stoppen …
Zu den Drohnen: Auch hier nicht ganz vergleichbar, aber auch Lw Tornados werden immer wieder als Unterstützung herangezogen … warum also nicht auch Drohnen?
Außerdem sehe ich dies – rein rechtlich – als unproblematisch an, da der „Einsatz von Streitkräften“ gem. Art. 87a II GG bedeutet, dass diese bewaffnet wären. Sind die teilnehmenden Einheiten nicht bewaffnet, ist es gem. allgemeiner Auffassung kein „Einsatz“ in diesem Sinne.
In anderen Nationen ist die Kooperation von Polizei und Militär kein „liebgewonnenes“ Tabu wie in Deutschland.
In Frankreich und Italien unterstehen große Teile der Polizei dem Verteidigungsministerium oder sind eine eigene militärische Truppengattung (Z.B. Gendarmerie in Frankreich, Carabinieri in Italien).
Strikte Trennung von Polizei und Militär ist keine notwendige Bedingung für einen Rechtsstaat.
Hohenstaufen | 30. April 2012 – 20:57
Ich denke Sie haben sich hier ein wenig vergallopiert … schauen Sie sich bitte einmal gerade die erwähnten „Gendarmerie in Frankreich, Carabinieri in Italien“ genauer an und Sie sehen schnell, wie kompliziert die Unterstellung dieser Polizeieinheiten ist.
Diese sind halt nicht immer dem Verteidigungsministerium unterstellt …
@ Heiko Kamann | 30. April 2012 – 21:52
In Frankreich hat man wohl die Unterstellungsverhältnisse vor einigen Jahren etwas modifiziert, aber davon abgesehen gehörte die Gendarmerie in der neueren französischen Geschichte immer zum Militär.
Als es die Wehrpflicht in Frankreich noch gab, wurden auch Wehrpflichtige zur Gendarmerie eingezogen (in der Bundesrepublik Deutschland leisteten übrigens bis in die 70er Jahre Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst auch beim Bundesgrenzschutz ab).
@chickenhawk
„Das Know How für die Nutzung von Drohnentechnologie lässt sich vermutlich nur von größeren Organisationen, egal ob Polizei oder Militär, aufbauen.“
Wer hat sie denn entwickelt? Waren es nicht gerade die Hobbybastler (EMT) Im Moment hat Apple und Google mehr Geld als der eine oder andere Saatshaushalt. Wer Street View kann auch Google Earth in Echtzeit, ist nur eine Frage des Preises und der Verbindungen dabei müssen die Firmen ihren Sitz ja nicht in der BRD haben! Wer weiß denn wie der NSA seine Daten sammelt und an wen er sie weiter gibt?
http://www.m4com.de/visco.php?category=1
http://www.emt-penzberg.de/index.php?id=6&L=1
http://www.stemme.de/daten/e/indexums.html
http://www.avweb.com/avwebflash/news/PilotOptionalDA42ToFlyThisSummer_202100-1.html
http://www.gyrocopter-cam.com/html/infrarot.html
http://austrianaviation.net/nc/news-regional/news-detail/datum/2011/06/18/erstkunde-fuer-pilotenloses-diamond-flugzeug.html
Alles was sie benötigen, können sie kaufen!
Wozu Drohnen warum nicht Ultraleichtflugzeuge mit entsprechender Ausrüstung verwenden?…….könnte sein, dass sie schon seit längerem über Deutschland fliegen!
Die Bw wird nicht im Innern eingesetzt, dies glielt nur für die BRD? In AFG wird sie im Innern zur Unterstützung der Polizei eingesetzt. Dann können ja bei uns die Holländer oder einige Sicherheitsfirmen eingesetzt werden!
Ein UL/Motorsegler (ob Modell oder mit Pilot) mit ensprechender Sensorik wird noch nicht einmal am Boden bemerkt!
http://www.youtube.com/watch?v=cL82Vlb5B08
Die erste automatische Landung des Arbeitsflugzeugs STEMME S15 – LAPAZ erfolgte am 22. März 2012 auf dem Flugplatz Neuhardenberg. Ein Meilenstein im Forschungsprojekt LAPAZ an der TU Berlin ist erreicht.
http://www.innovations-report.de/html/berichte/verkehr_logistik/motorsegler_landet_erstmals_automatisch_193236.html
Die Industrie und einige Bastler sind viel weiter als unsere Polizei oder das Militär!
Auch dir Himmel wird bald seine Piraten haben (nicht nur als Flugzeugentführer) :-)
Sachsen setzt ja bereits Drohnen bei der Polizei ein. Ich sehe da auch kein Problem. Beio Großlagen hat man regelmäßig zwei oder Polizeihubschrauber im Himmel. Kameras, FLIR etc. inklusive. Zudem die erwähnten Recce-Tornados, die im Rahmen der Amtshilfe auch immer wieder zur Verfügung gestellt werden.
chickenhawk | 30. April 2012 – 22:06
Die franz. Gendarmerie ist (seit 2009) dem Verteidigungs- und dem Innenministerium unterstellt … das meinte ich mit kompliziert. Unterschieden wird hier, ob sie auf dem Land oder in den Städten eingesetzt wird …
Ich glaube, man kann Länder wie Frankreich und Italien in Bezug auf Militär im Inland schlecht mit Deutschland vergleichen. Diese Länder sind zentralisitisch organisiert, daher sind die komplizierten Unterstellungen oft gewollt, um keine zu große Machtkonzentration entstehen zu lassen.
Ein Bsp von vielen:
Seit 2007 erstellt BSE-Pictures professionelle Fotoaufnahmen aus den Ressorts – Business, Sport und Event. Dieses Unternehmen hat ein Projekt “Flugdrohne” ins Leben gerufen. Mitte 2011 hatte die Drohne ihren Jungfernflug erfolgreich absolviert und liefert hervorragende Luftaufnahmen in höchster Qualität. Somit ist es dieser Firma möglich, professionelle Foto- und Videoaufnahmen aus jeder gewünschten Perspektive zu liefern. Diese müssen dann nur noch mit der entsprechenden Software bearbeitet werden und man kann über die Georeferenzierung von Suchergebnissen auf Basis von annotierten Daten und Geoinformationssystemen viele Informationen gewinnen und auch dafür sind die Systeme auf dem Markt erhältlich.
Für die luftgestützte Personendetektion im Rahmen des Projekts „Tracking von Personen und Event Detection“ nutzt eine Forschergruppe um Professor Hinz, ein in ein Forschungsflugzeug integriertes DLR-Kamerasystem, bestehend aus drei hochauflösenden digitalen Luftbildkameras. Ziel ist es, aus den Demoprojekten ein deutschlandweit einzigartiges System zur Entscheidungsunterstützung zu entwickeln, durch das Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Verkehrsbehörden vor, während und nach Ereignissen durch echtzeit Luftbilder, Verkehrsinformationen und -prognosen, Lage- und Infrastrukturinformationen und Bewertungen von Handlungsempfehlungen in einer sicheren Entscheidung unterstützt werden können. So kann die Luftgestützte Datenerfassung künftig bei Großveranstaltungen eingesetzt werden, um Katastrophen wie bei der Love Parade in Duisburg zu vermeiden. Es liegt auf der Hand, dass dieses System auch anderwertig „eingesetzt“ werden wird.
Unter BSE-Pictures.de könnenr Sie sich selbst von den Möglichkeiten überzeugen.
http://bse-airpix.de/#about
Die (Einsatz-)Realität ist schon lange viel weiter:
Die Bundespolizei verfügt bei ihrer Spezialeinheit über jeweils zwei UAS der Modelle „ALADIN“ und „FANCOPTER“. Beide liegen in der Gewichtsklasse unter 5 Kilogramm. Sie wurden in den Jahren 2006 bis 2009 beschafft. (Drucksache 17/8693)
@ Elahan
EMT hat für Drohnen mehr Kundenstaaten gewonnen als EADS, THALES und BAE zusammen. :)
@Sun Tsu: „1) Bundeswehreinsatz im Inneren. Hier gilt meiner Meinung klar, dass dies auf wenige Ausnahmetatbestände (Katastrophenhilfe bei Hochwasser etc.) bei totaler öffentlicher Transparenz begrenzt bleiben sollte. Der gegenwärtige Maßstab ist da doch ganz OK.“
Woher stammt eigentlich diese Legende, dass die Amtshilfe nur „auf wenige Ausnahmetatbestände“ begrenzt ist? Diese Art von Gerede ist totaler und vor allem auf gefährliche Art irreführender Blödsinn. Diese Amtshilfe ist VERNÜNFTIGERWEISE nirgendwo außerhalb des GG präziser gefasst worden, damit den Verantwortlichen im konkreten Fall nicht die Hände gebunden sind. Daher ist praktisch alles möglich, sofern sich die konkret befassten und verantwortlichen Köpfe bei Polizei und Militär einig sind. Und das wird ja auch genutzt bis hin zur Unterstützung der Polizei bei konkreten Fahndungen, da können die LKAs die Technik der BW anfragen und nutzen bis hin zu den Infrarotsensoren der Jageler Tornados. Das alles geht geht völlig problemlos, schnell, unbürokratisch – wenn sich zivile und militärische Seite einig sind und wollen. Das bei Orontes erkennbare schiefe Bild hat wohl in erster Linie damit zu tun, dass die Sache bewusst so niedrig aufgehängt ist, dass es nirgendwo öffentlich verfügbare Zahlen über die BW-Hilfen im Inneren gibt, was zur Fehlwahrnehmung „Keine Statistik = ein Einsatz“ führt.
Dass ausgerechnet die doch auf ihre Auftragstaktik so stolzen Militärs hier offenbar eine beamtenmäßig verrechtlichte Grundlage für ihr Tun haben, also Verantwortung abwälzen wollen, halte ich schon für bemerkenswert. Zumal dahinter ein ganz nebenbei auch ein weiteres Missverständnis zu stecken scheint: Die formale Trennung zwischen Militär und Polizei findet ausschließlich auf Ebene der Verantwortung und Führung in Bezug auf die konkrete Aktion statt: Es muss immer ganz klar bleiben, dass die Polizei bei allen Polizei-Einsätzen sich nach den Maßstäben der für sie und damit auch ihre militärischen Assistenten geltenden Gesetz richtet und auch das letzte Wort behält. Wieviel von der Flecktarn-Fraktion gelieferte „Dienstleistung“ (Amtshilfe) in Anspruch genommen wird, muss der Polizei-Verantwortliche vor Ort entscheiden. Der Knackpunkt ist und bleibt: Das Militär hat keine EIGENSTÄNDIGEN Kompetenzen beim Einsatz im Inneren. Sie agieren immer nur als Hilfs-Sherriffs auf direkte Weisung der Polizei.
@RauscheBART
….. und an wen Dimond die DA 42 MPP mit FLIR und L-3 Wescam so alles liefert :-)
Fast nicht detektierbar und bei einem Abstand von 5ooo m weder sicht- noch hörbar.
@ Elahan
Ein Flugzeug mit Dieselmotor? Friert das Zeug nicht im Winter ein, bzw. flockt aus, so dass die Filter verstopft werden?
Für die Einsatzplaner bestehen ja letztendlich einge große Unterschiede zwischen FLugzeug und finanzierbaren UAV. Flugzeug hat bessere Ausrüstung an Bord, meist längere Ausdauer, Rundumblick, eigenverantwortlichen Piloten und ist schlechtwettertauglich. Dafür ist es flugplatzgebunden und hat gerade Nachts mit vielen Einsatzhindernissen zu kämpfen. Das handelsübliche Klein-UAV ist wetterempfindlicher, dafür bestehen kaum Leistungsunterschiede zwischen Tag/Nacht. Für die Polizei ist es auch interessant, das sie die Drohnen direkt am Ort des Geschehens betreiben können, also die volle Fugzeit zur Verfügung steht. Letztendlich ist es Abwägungssache. Ich würde mir immer den Flieger kaufen, schon alleine deswegen, weil es politisch einfacher ist, diesen einzusetzen, ohne das Schnappatmer und BILD daraus einen Skandal machen.
@ Rauschebart
Nach meinem Kenntnisstand aus dem direkten Bereich der Bundespolizei waren diese mit dem Aladin nich so sehr zufrieden. Insbesondere was Flugausdauer und Steuerung des Fliegers in stark bebautem Umfeld betrifft. Kann man nachvollziehen, manches geht deutlich besser, aber so ein kleines UAV kann eben nicht alles.
@ Roman
zitat:“Ein Flugzeug mit Dieselmotor? Friert das Zeug nicht im Winter ein, bzw. flockt aus, so dass die Filter verstopft werden?
“
Die DA 42 ist Diesel und Jetfuel A1 tauglich, kein Einfrieren im Winter
Es ist keine Zukunftsvision sonder Realität in Europa!
http://www.policeaviationnews.com/Acrobat/PANewsMay2009.pdf
@Roman
„Dafür ist es flugplatzgebunden und hat gerade Nachts mit vielen Einsatzhindernissen zu kämpfen.“
Die DA 42 MPP benötigt eine Wiese (Deutschland hat etwa 550 Flugplätze) und die Einsatztauglichkeit bei Nacht hängt nur von der Ausstattung und Genehmigung ab, technisch ist es kein Problem!
Im übrigen ist das System schon lange im Einsatz (auch Irak).
http://www.youtube.com/watch?v=DFd7yfIRSSI
A 100% dispatch record was achieved . “The DA42MPP has proved itself beyond doubt in terms of reliability, adaptability and capability; the fact that this one aircraft, in a matter of minutes, could change its role from “Surveillance” to “Close Air Support” is just what the MoD needs in terms of realistic and consistent training support”
3SDL and DEA have now supported 4 exercises during 2011 and 2012 providing over 500 hours of ISTAR training and emulation to UK MoD forces.
Over 200 missions were flown with a 100% dispatch record and a 99.5% on time record.
The DA42MPPs were fitted with L-3 Wescam MX-15 electro optical cameras, UHF military unencrypted communications and Britannia 2000 C band Rover compatible video downlinks.
http://www.diamond-executive.aero/showkb.php?org_id=514&kb_id=37674
Es gibt in diesem Bereich keine Einsatzbegründung für eine UAV und sollte das erste mal eine Person durch ein UAV zu Schaden kommen, wars das mit dem Einsatz in der BRD!
@Elahan
„Es gibt in diesem Bereich keine Einsatzbegründung für eine UAV und sollte das erste mal eine Person durch ein UAV zu Schaden kommen, wars das mit dem Einsatz in der BRD“
Wieso? Einfacher Fall der Amtshaftung ist seit Jahrzehnten gerichtsfest geklärt…
Laufen denn die Dinger nicht unter der gleichen Gesetzgebung wie z.b modellflugzeuge? Von den Flugzeugen weiß ich lediglich dass es dort höchstmassen im unbemannten Betrieb giebt da sonst Leuten in den behörden das Essen aus dem Gesicht fällt. Wird auch noch rechtlich ineresannt werden wenn die tatsächlich bewaffnet fliegen sollen. Ich denke da an Barracuda (wobei ich dass noch nicht sehe)
lg Heiko
@ Koffer
Amtshaftung bei einem Unfall ist die eine Seite, wenn aber durch den Zusammenstoß einer unbemannten Drohne und eines Airliners, der Airliner mit z.B. 150 Passagieren abstürzt, dann wars das mit den Betrieb von Drohnen über Deutschland. Insofern ist der bemannte Einsatz, z.B. einer DA 42 MPP sehr wohl eine überlegenswerte Alternative. Taktisch, operativ auf jeden Fall, für die Industriesubventionspolitiker jedoch eine Katastrophe (siehe das Gezerre um Talarion, sowie Heron I versus Pretador)
@ Dante
Zum Thema Modellflugzeuge. Eine Euro Hawk hat eine Spannweite wie eine Boeing 737, der Unterschied ist lediglich, dass die Euro Hawk automatisiert ohne Piloten fliegt. Für jeden Fluglotsen ist die Euro Hawk ein Alptraum, vor allem wenn sie quer durch alle Flightlevel fliegt.
@Koffer
Die rechtliche Frage ist eine, die öffentliche Meinung/ veröffentlichte Meinung eine andere.
@Dante
Ungeachtet der Tatsache, dass Flugzeuge mit weniger als 5kg Gesamtgewicht gemeinhin als „Spielzeug“ betrachtet und als solches behandelt werden, sind es, sobald sie in der Luft sind, dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge und somit Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegen, ungeachtet ihres Spielzeugcharakters, zwangsläufig den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor:
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 5 kg (Ausnahme: Raketenantrieb) können ohne spezielle Aufstiegserlaubnis mit einem Mindestabstand von 1,5 km zu Flugplätzen geflogen werden. Beim Einsatz eines Verbrennungsmotors muss dabei auch noch ein Mindestabstand von 1,5 km zu Wohngebieten eingehalten werden. Geeignete Modellfluggelände werden oft von Modellbauvereinen betrieben.
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg müssen einzeln zugelassen werden (§ 1 Abs. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)). Es gelten ähnliche Zulassungsvorschriften wie bei manntragenden Flugzeugen. http://de.wikipedia.org/wiki/Flugmodell
Slowakischer Ingenieur bei Absturz einer Schiebel-Drohne getötet
11. Mai 2012, 11:32
Unbemannter Camcopter der österreichischen Firma stürzte auf Kontrollfahrzeug – Ursache unklar
Südkorea verwendet Drohnen zur Überwachung der nordkoreanischen Grenze. (red, derStandard.at, 11.5.2012)
Die Ursache ist noch unklar, das südkoreanische Militär und die Regierung ließen entsprechende Untersuchungen einleiten. Unter anderem könnte der Hubschrauber aufgrund eines gestörten GPS-Signals abgestürzt sein. Im vergangenen Monat wurden in Südkorea einige Vorfälle gemeldet, bei denen Luftfahrzeuge aufgrund eines gestörten GPS-Signals notlanden mussten.
http://derstandard.at/1336696555327/Suedkorea-Slowakischer-Ingenieur-bei-Absturz-einer-Schiebel-Drohne-getoetet
@Elahan
„Die rechtliche Frage ist eine, die öffentliche Meinung/ veröffentlichte Meinung eine andere.“
Da haben Sie zwar recht, aber ich bin auf das Recht vereidigt und nicht auf die (ver)-öffentlichte Meinung!
;)
„Ungeachtet der Tatsache, dass Flugzeuge mit weniger als 5kg Gesamtgewicht gemeinhin als “Spielzeug” betrachtet und als solches behandelt werden, sind es, sobald sie in der Luft sind, dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge und somit Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegen, ungeachtet ihres Spielzeugcharakters, zwangsläufig den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor:“
WIDERSPRUCH!
In der Bundeswehr (und besonders im Ministerium) wird gemeinhin unsere Armee mit zivilen Konstrukten gleichgesetzt (siehe z.B. Arbeitsschutz, Ladungssicherheit etc. etc.).
Aber das ist FALSCH! Erstens widerspricht es dem gesunden Menschenverstand Soldaten mit Zivilisten gleich zu setzten und zweitens geben das auch in den allermeisten Fällen die Gesetze gar nicht so vor.
Hierzu das Beispiel des LuftVG:
„§ 30
(1) Die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei sowie die auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen dürfen von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes – ausgenommen die §§ 12, 13 und 15 bis 19 – und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften abweichen; soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.“
Der Zweite Abschnitt gilt zwar auch hier für die Bundeswehr, aber der betrifft „nur“ die Haftung.
Und die LuftVO ist eine Verordnung der BReg, die jederzeit den Bedürfnissen der Bw angepasst werden könnte (ist sie ja auch bereis heute in Teilen schon).
Was will ich damit sagen? Wenn es notwendig ist, darf die Bw im Regelfall immer mehr, als die (ver)öffentliche Meinung (und einige Verteidigungsbeamte im Ministerium) gemeinhin wahrhaben will ;)
@Koffer
Was das Rechtliche betrifft haben sie doch recht, aber das nützt heute nichts, wenn ein Teil der Bevölkerung (muß nicht die Mehrheit sein) dagegen ist. Nachtflug Köln, Übungsplatz im Osten, Tiefflüge, Überschallflüge uvm.
Der § 30 ist mir sehr wohl bekannt, aber dieser wird sehr eng ausgelegt:
„soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.”
Deshalb lehnt sich die Bundeswehr sehr eng an die Vorschriften/Richtlinien, ICAO, JAR, IATA, EASA, und FAA und nur im Ausnahmefall dürfen diese überschritten werden.
Das ist die geübte Praxis, da möge das Recht sein wie es will und am Ende ist es eine Sache der Auslegung wie 87a :-)
With significant system partners STEMME UMS will be a leading provider for aircraft with DUAL MODE capacity for unmanned as well as manned remote-sensing, actualized with the product series S15. The market for airborne remote-sensing is expanding, further expansion is prognosed.
http://www.stemme.de/daten/e/indexums.html
@Koffer + Elahan:
Hier kann ich Koffer nur zustimmen. Das BMVg verweist allzu oft auf rechtliche Probleme, wo es keine gibt. Da es entweder Ausnahmeregelungen gibt oder eine Anpassung in einer VO oder einem Gesetz möglich wäre. Letzteres wird jedoch gar nicht versucht, man lamentiert lieber über rechtliche Probleme (siehe TdM zu Blutplasma-Diskussion).
Die strikte Einhaltung ziviler Normen (Arbeitsschutz) spielt mittlerweile sogar bei der Entwicklung und Beschaffung von Waffensystemen eine erhebliche Rolle. Im Ergebnis sind die Systeme übermäßig teuer und nur sehr bedingt einsatztauglich (Arbeitsschutz kennt keine Notverfahren!) – damit wiederum auch exportuntauglich (da die EU-Verbündeten EU-Arbeitsschutzrichtlinien natürlich NICHT auf WaSys anwenden!!).
Hauptsache man (=87a + 87b) kann sich hinter nem Paragraphen verstecken.
Die Konsequenzen im Gefecht müssen ja andere tragen.
@Elahan
„Der § 30 ist mir sehr wohl bekannt, aber dieser wird sehr eng ausgelegt:
Auch hierin muß ich Ihnen zustimmen. Aber genau das ist es ja, was ich scharf kritisiere!
Es ist mir vollkommen klar, dass ein Großteil unserer Problem durch die enge Auslegung von Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen zu stände kommt.
Vergleichbare Probleme haben wir ja auch bei der StVO und der StVZO.
Aber genau hierfür ist ja das BMVg bekannt, nämlich für das Ausschalten des Hirn, die Verweigerung der Verantwortung und das sinnbefreite und wehrkraftzersetzende Absicherungsdenken.
Früher war es mal eine Auszeichnung Verantwortung übernehmen zu dürfen. Heute ist die höchste Bedrohung an einen Offizier ihm zu sagen: Sie übernehmen dafür die Verantwortung.
:(
Wenn das höchste Erziehungsziel in der Ausbildung von Fw und Offzieren die unbedingte Rechtstreue ist, dann ist es in einer bürokratisch überregulierten Bundesrepublik nicht verwunderlich, dass die Erfüllung von Rechtsnormern wichtiger ist als die Erfüllung des Auftrages.
Merke: Derjenige, der die Zielvorgaben der Ausbildung und Erziehung macht, ist auch für das Ergebnis verantwortlich !
Die Diskussion verstehe ich nicht (Sun Tzu wuerde sagen, wie so oft…)
Wie war doch gleich der Eid: Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen….. in dem ich die Rechtsordung mit Fuessen trete…..?
Wir muessen hier mal die Kirche im Dorf lassen! Gegen die hier vorherschende Meinung kann ich meinen Auftrag sehr wohl auch unter Einhaltung des Rechts erfuellen, und Held wird man nicht, wenn man Gesetzte bricht…..
wir koennen uns aber gerne darueber unterhalten, ob man den Plafond des Verteidigungshaushaltes nicht erhoehen muss, wenn eine entsprechende neue Rechtsnorm entsteht…bzw das in Krafttreten des Gesetzes an die BEreitstellung entsprechender HHM zu koppeln….
Die Probleme liegen gerade
@Georg
Hm, ich formuliere das mal andersrum: Sollte die Erfüllung des Auftrags wichtiger sein als die Einhaltung (Erfüllung) von Rechtsnormen? Das ist ein ziemlich erschreckender Gedanke: Bewaffnete, die sich über dem Recht sehen. Ich hoffe, Sie haben das nicht so gemeint…
@T. Wiegold
„Sollte die Erfüllung des Auftrags wichtiger sein als die Einhaltung (Erfüllung) von Rechtsnormen? Das ist ein ziemlich erschreckender Gedanke: Bewaffnete, die sich über dem Recht sehen. Ich hoffe, Sie haben das nicht so gemeint…“
Den um sich greifenden Rechtspositivismus halte ich für die moderne Form der Flucht vor Verantwortung und Gewissen. In Großbritannien ließen Feuerwehrleute mit dieser Gesinnung kürzlich einen Menschen ertrinken, weil sie bei der Rettung gegen Gesetze verstoßen hätten, denn ihnen fehlte noch die gesetzlich vorgeschriebene Gewässerausbildung, die sie zum Betreten des flachen Teiches berechtigt hätte. Früher hätte man sich damit entschuldigt, nur Befehle befolgt zu haben. Der Rechtspositivist denkt letztlich genauso und versucht seine Verantwortung auf Gesetze abzuschieben.
Nicht der Soldat steht über dem Recht, aber die Pflicht kann über dem Recht stehen.. Die Bereitschaft zum Bruch von Rechtsnormen ist ein einfaches Gebot von Pflicht, Verantwortung und gesundem Menschenverstand, wenn es um höhere Güter geht. Der verantwortungsbewusst handelnde Soldat lässt es im Zweifelsfalls darauf ankommen, wegen einer Ordnungswidrigkeit oder anderem belangt zu werden, wenn er dies z.B. gegen das Leben seiner Kameraden abwägen muss.
Die Verabsolutierung des Rechts wird Extremsituationen im Allgemeinen nicht gerecht. Es ist beste preussische Tradition, den Gehorsam zu verweigern, wenn dieser höheren Pflichten widersprechen würde. Man braucht für Beispiele gar nicht bis zum 20. Juli 1944 zurückzugehen, als „Bewaffete sich über dem Recht sahen“ und damit das richtige taten. Der Bürgermeister Hamburgs brach in einem weniger spektakulären Fall beim Einsatz der Bundeswehr während der Sturmflut 1962 z.B. mehrere Gesetze, um Menschenleben zu retten. In weniger rechtspositivistischen Zeiten wurde diesem Problem durch den „rechtfertigenden Notstand“ Rechnung getragen.
@Sönke Marahrens @T.W.
Natürlich ist die Majestät des Rechts ein Wert an sich, den Soldaten zu schützen haben.
Aber die enge, engstirnige und sinnwidrige Anwendung VERMEINTLICHEN Rechts zum Schaden des VERFASSUNGSauftrages der Bw ist sicherlich kein Recht, sondern Unfug.
Wenn das BMVg vertreten durch die ZMK z.B. noch vor drei Jahren ein Rechtsgutachten für verbindlich erklärte indem bauliche Veränderungen in AFG auch unter Gefechtsaspekten für rechtswidrig erklärt und allen Soldaten strengstens untersagt wurden, gleichzeitig aber zugestanden wurde unter enger (!) Berücksichtigung der Notwendigkeit die „Erlaubnis“ erteilte wurde in AFG in Gefechten Geschwindigkeitsübertretungen und Abweichungen vom Rechtsfahrgebot zu begehen, dann hat das nichts mit Recht, sondern mit Wahnsinn zu tun.
Gleiches gilt z.B. für die Beschaffung des Mungos (FschJgTr) hier wurden aufgrund der vermeintlichen Bindungswirkung der dt. StVZO eine unsinnige Anordnung der Sitze vorgenommen.
Oder beim Neubau von Kriegs-(!)-Schiffen, bei denen (ohne Not!) zivile Standards angewandt werden.
All das hat nichts mit Beachtung der Majestät des Rechts zu tun, sondern mit Wehrkraftzersetzung und Flucht von höheren Offizieren und Beamten in die organisierte Verantwortungslosigkeit.
Und selbst WENN das durch die Gesetze vorgegeben wäre (und es ist es im Regelfall NICHT!), dann würde immer noch die Maxime eines der größten Offiziere der preußisch-deutschen Geschichte gelten:
„Herr! Dazu hat Sie der König zum Stabsoffizier gemacht, daß Sie wissen müssen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.“
NACHTRAG
@Orontes
Das waren Sie wohl schneller als ich ;)
Aber ansonsten: Zustimmung!
@Koffer
Die Erstarrung im Paragraphentum geht nach meiner Erfahrung mittlerweile so weit, dass z.T. schon der Verweis auf die Unzulänglichkeit bestimmter gesetzlicher Regelungen als Angriff auf den Rechtstaat ausgelegt wird. Gesetze werden zunehmend nicht als Gegenstand demokratischer Verbesserungs- und Anpassungsprozesse wahrgenommen, sondern als Selbstzweck. Der bewährte Grundsatz, dass Staat und Gesetze für die Menschen da sind und nicht umgekehrt, geht zunehmend verloren.
@ T.Wiegold
@Orontes und @Koffer haben die Frage die Sie gestellt haben in meinen Sinne zur vollsten Zufriedenheit beantwortet.
Die höchste Richtschnur für meine persönlichen Entscheidungen ist nicht das Recht, sondern mein Gewissen. Mein Gewissen steht über dem Recht. Das irrende Gewissen kann jedoch bei einem Rechtsbruch zur Rechenschaft gezogen werden.
Wie ich schon mehrmals schrieb, ist für mich ein Beispiel für die Gewissensinstanz die Entscheidung des Oberst Klein für die Bombardierung gewesen, selbst wenn sie gegen manche Rechtsgüter (ROE) verstoßen haben sollte.
@ Soenke Maharens:
Interessant wie sofort nach erwartetmehr HHM gerufen wird, anstatt zunächst zu schauen, ob diese Regelungen im Geschäftbereich des BMVg überhaupt angewendet werden müssen. Zudem ist das BMVg Teil der Bundesregierung und somit Mitgestalter von Gesetzen. Das vergisst man im BMVg jedoch allzuoft.
Am Ende hilft mir Geld nicht, wenn ich unzweckmäßige Ausrüstung im Gefecht nutzen muss!!
@all
Warum muessen eigentlich einige hier immer mit der Verfassungsauftragskeule rumfuchteln, wenn es z.B. um die Absicherung von Verkehrsregelung im Kosovo geht??
@Klabautermann
Wenn der gesunde Menschenverstand und das Offizierspatent heutzutage nicht mehr ausreicht verantwortungsbewusst und angemessen zu handeln, dann muß halt das Grundgesetz als Ersatzreligion zur Begründung herhalten…
@Koffer
….wir verstehen uns schon wieder….;-)
@ Soenke Marahrens | 13. Mai 2012 – 13:43
Zitat: „Die Diskussion verstehe ich nicht (Sun Tzu wuerde sagen, wie so oft…)“
Nur weil ich einen Hang zum Klartext habe, müssen Sie ja nicht gleich eingeschnappt sein … aber Sie haben schon recht mit Ihrer Kritik: Wir sollten hier auf Argumente eingehen (und sie ggf. sachlich argumentativ in der Luft zerreißen ;-)) und nicht die Person angreifen.
Aber zur Sache: Ich denke, hier prallen zwei Philosophien aufeinander.
Sie vertreten hier einen Ansatz, in der der Soldat eine Art regelgebundene Arbeitsbiene eines alles beherrschenden kodifizierten Apparates ist. Der Soldat hat sich zwingend immer an das vorgegebene Regelwerk zu halten, ist in seinen Entscheidungsspielräumen durch den Rechtsrahmen eingeengt. Die Einhaltung dieses Rechtsrahmens ist verbindlich und was nicht geregelt wurde, muss unverzüglich geregelt werden. Im Idealfall, der Automatentheorie (von Neumann- Modell oder aktueller Harvard- Architektur) folgend, könnte man diesen Soldaten durch eine Drohne ersetzten, da es nur noch explizite Entscheidungsfindungsstrukturen gibt und das Implizite verboten wird.
Ich behaupte, dass ein Soldat sehr wohl in bestimmten Fällen gegen geltendes Recht verstoßen kann und darf. Dies setzt aber voraus, dass dieser Soldat allumfassend ausgebildet ist, die relevanten Parameter beurteilen kann, ein Normen- und Wertekonzept verinnerlicht hat, was in elementar anleiten kann und eine Persönlichkeitsstruktur aufweist, die – salopp gesagt – das Herz am rechten Fleck hat. Ein derart ausgebildeter Soldat ist dann zu Führen mit Auftrag in der Lage, weil er eben die Fähigkeit hat, die ihm übertragenen Entscheidungsspielräume auszufüllen.
Warum sehe ich hierzu keine Alternative?
1) Die Wirklichkeit der Welt ist unheimlich komplex. Eine Detailregelung aller Lebensbereiche und Situationen durch kodifiziertes Recht ist unmöglich. Jeder Rechtsrahmen hat zwangsläufig Regelungslücken und Widersprüche. Zudem ist Rechtssetzung zwangsläufig statisch. Eine Straßenverkehrsordnung, die in einer deutschen Stadt sehr sinnvoll sein kann, kann in Einsatzländern durchaus totaler Humbug sein. Darum braucht es vor Ort urteilsfähige Menschen mit Urteilsvermögen. Darum sollten wir Urteilsfähigkeit lehren, nicht (primär) Paragrafen (und dazu gehören dann auch Seminare, die sich ohne Denkverbote mit dem Unvorstellbaren beschäftigen …).
Oder um es mit einem Zitat aus Sunzi „Die Kunst des Krieges“ auszudrücken:
„Bei jedem Kampf kann die direkte Methode angewendet werden, wenn die Schlacht beginnt, doch indirekte Methoden sind nötig, um den Sieg sicherzustellen. Richtig angewendete indirekte Taktiken sind unerschöpflich wie Himmel und Erde, endlos wie das Gleiten von Flüssen und Strömen; wie die Bahnen von Sonne und Mond enden sie, um von neuem zu beginnen; wie die vier Jahreszeiten vergehen sie und kehren wieder. Es gibt nicht mehr als fünf Musiknoten, doch die Kombinationen dieser fünf lassen mehr Melodien entstehen, als je gehört werden können. Es gibt nicht mehr als fünf Grundfarben, doch kombiniert erzeugen sie mehr Schattierungen, als je gesehen werden können. Es gibt nicht mehr als fünf Geschmacksrichtungen – sauer, scharf, salzig, süß und bitter -, doch ihre Kombinationen ergeben mehr Geschmacksnoten, als je geschmeckt werden können. In der Schlacht jedoch gibt es nicht mehr als zwei Angriffsmethoden – die direkte und die indirekte -, doch diese zwei ergeben kombiniert eine endlose Reihe von Manövern. Die direkte und die indirekte Methode gehen ineinander über. Es ist wie eine Kreisbewegung: Man erreicht nie das Ende. Wer könnte ihre Kombinationsmöglichkeiten erschöpfen?“ (Und diese Komplexität kann man nun mal nicht in §§ gießen!)
2) Wer sich immer hinter Paragrafen verstecken kann, entledigt sich der Verantwortung und seines Gewissens. Das ermöglicht Handlangertum für Verbrechen. Diese Handlager ermöglichen erst die Stalins, Hitlers oder Pol Pots dieser Welt. Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird sich oft auf eindeutige Befehle und Gesetze berufen. Eigentlich ist man mit dem Prinzip der inneren Führung angetreten, genau solche Soldaten zu verhindern.
3) Wenn alles geregelt ist, kann sich keiner mehr dran halten, weil der administrative Aufwand der Regeleinhaltung jeden Menschen rein operativ überfordert. Das lehren von Urteilsfähigkeit ist hier ein Vereinfachungsmechanismus der Realität, der zu weitgehend wünschenswerten Ergebnissen führt.
Ich will hier in keiner Weise individueller Willkür das Wort reden. Was wir brauchen, sind urteilsfähige Kommandeure, keine Paragrafen reitenden Bürokraten.
Und hier kommen wir eben manchmal zwangsläufig zur vorsätzlichen Nichteinhaltung aktueller Rechtslage als korrekte Entscheidung.
Ich stimme hier Orontes, Koffer und Georg zu.
@Sun Tzu
Klingt alles ganz doll, was Sie da schreiben.
Es ist allerdings das idealisierte Bild des aufgeklärten, erfahrenen ‚ hero leaders‘, den die Bildungs-, Ausbildungs- und, tja die Gesellschaftssysteme nicht mehr in der notwendigen Güte und Menge – hergeben.
Will sagen: die Vision des universal leaders, des universal soldiers, bankers etc ist eine Illusion.
Die Zen-Kriegermönche in Japan haben das vor 500 Jahren erkannt und haben das Kriegertum aufgegeben.
@ klabautermann | 13. Mai 2012 – 17:23
Zitat: „Es ist allerdings das idealisierte Bild des aufgeklärten, erfahrenen ‘ hero leaders’, den die Bildungs-, Ausbildungs- und, tja die Gesellschaftssysteme nicht mehr in der notwendigen Güte und Menge – hergeben.“
Klar ist das idealisiert, wie die meisten Zielstellungen. Die Realität zwingt überall zu Abstrichen.
Nur was sollte man da ändern? Das anzustrebende Ziel oder die „Bildungs-, Ausbildungs- und, tja die Gesellschaftssysteme(,die das) nicht mehr (!!!) in der notwendigen Güte und Menge – hergeben.“
Es gelingt aber immer wieder, solche Führungskräfte zu produzieren, auch wenn es teuer ist. Ich fürchte nur leider, dass man eben dies in der BW mehr und mehr nicht mehr versucht, zu erreichen. Damit hat man verloren.
Die Alternative des Paragrafen reitenden Bürokraten wird nicht funktionieren.
@Sun Tzu
völlig einverstanden………und warum hat Litzba an der FüAk das noch nicht thematisiert ?
;-)
@ klabautermann | 13. Mai 2012 – 17:39
Nun, da müssen Sie den Herrn selbst fragen.
Spekulativ würde ich vermuten:
– § 50 SG,
– die aktuelle politische Interpretation des „Primat der Politik“, die meiner Meinung das Prinzip Führen mit Aufrag politisch gewollt in Frage stellt (einsatztaktische Dinge gehören nicht ins Mandat, werden aber reingeschrieben … )
– Die Beförderungspraxis der letzten Jahre …
– Der mutmaßliche Verlust der Bereitschaft im Offizierskorps, sich über grundsätzliche Fragen öffentlich Gedanken zu machen.
@Sun Tzu, ich bin nicht beleidigt, ich fand den Kommentar einfach nur recyclebar ;-)
@Koffer! Klabautermann, Ich denke, das T.W und ich nicht mit der Verfassungskeule geschlagen haben ;-) die ja im übrigen nicht zwischen uns, sondern nur zwischen dem Staat und dem Bürger gilt ….
Wenn ich der Meinung wäre, dass Offiziere Regelgebundenen Bienen wären, wäre ich keiner mehr…… Das kann ich Ihnen versichern, ich halte aber nichts davon, und das hatten wir schon mal, Offiziere als höhere Lebensformen mit erhöhter oder Vergrößerter Einsicht zu sehen, da spielt meine persönliche Demut und mein Respekt vor meinen Beruf nicht mit….
auf dem Gefechtsfeld können Sie gerne alles machen, was sie verantworten können und wollen, wenn sie bereit sind, die Verantwortung auch für die Folgen zu uebernehmen…. Das rechtfertigt aber dann auch keine Kriegsverbrechen oder andere Verbrechen! Dann stellen Sie sich ausserhalb des Systems!
Die Arbeit im BMVg aber auch in einer hoeheren Kommandobehoerde ist kein Gefechtsfeld, sondern da gelten Regeln, und wer die Regeln beherrscht, der reisst auch was, bloed wurde es immer dann, wenn einer sagte, dann befehle ich es eben…….
Was Helmut Schmidt anbelangt, in dieser Ausnahmesituation zu handeln, hat immer meinen tiefen Respekt gehabt, ich wette aber mit Ihnen, dass er in seiner Zeit als Verteidigungsminister auch mit genügend Fällen befasst war, wo gegen jemanden entschieden wurde, weil er meinte, ohne Not, anders handeln zu muessen…oder nehmen Sie mal die Entscheidung im Falle der Entführung der Lufthansa Maschine, wo die Linie war, der Staat ist nicht erpressbar, auch wenn es entführten Menschen, also denjenigen, den der Staat das Schutz schuldet, kostet…… Wie würden Sie das als Angehoeriger der Familie Schleyer empfinden? Gewissensentscheidungen kosten..
was Memoria in diesem Zusammenhang anbelangt, wollte ich mit dem HHM nur darauf hinweisen, dass man den Kostenverursacher hier belangen sollte, oder ihn , den Souverän davon überzeugen, dass er seine Gesetze, und meistens sind es ja eh nur Ausfuehrungsbestimmungen, anpasst…. Wenn man ihm das sachlich vorträgt, ist das in Ordnung. Und Glauben Sie mir, das funktioniert!
Und nun zum Thema Verantwortung, wenn ich die übernehmen will, muss ich sie dann auch bis zum Ende tragen! Mit allen Konsequenzen, und nicht dann, wenn es , insbesondere wider besserem Wissen schief gegangen ist, um Hilfe zu rufen.
Die meisten Probleme entstehen nicht durch das System, sondern durch die Menschen, die es leben!
@klabautermann:
;-) … Frosch und Teich…
Die Apparatschikdenke wird ja gerade dort geprägt. An der FüAk kann auch der ein oder andere Rechtslehrer mit gesundem Menschenverstand (Herr S.) nur punktuell gegen den mainstream der Lehre (=wir sind super – wir wissen nur nicht mehr warum) ankommen.
Sönke Marahrens:
D’accord.
Mit Blick auf die Verordnungen und Durchführungsbestimmungen nutzt das BMVg seinen Gestaltungraum oftmals nicht, klagt aber anschliessend über rechtliche Probleme – da liegt n.m.E. das Problem.
@Sönke Marahrens
„Das rechtfertigt aber dann auch keine Kriegsverbrechen oder andere Verbrechen! Dann stellen Sie sich ausserhalb des Systems!“
Konnte Sie nicht aufnehmen, wiederholen Sie. Kommen!