Ein bisschen weniger Parlamentsarmee

Wenn der Unions-Sprecher im Verteidigungsausschuss, der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Ernst Reinhard Beck, sich Gedanken zum Thema parlamentarische Billigung von bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr macht, sollte man genau hinhören.

Beck äußerte sich im heutigen Sonntag aktuell (leider ist der Text nicht online, aber ich habe mir von einem Leser aus Baden-Württemberg die Zitate mal in die Tastatur diktieren lassen):

Um die Funktionsfähigkeit von gemeinsamen Nato- und EU-Verbänden zu gewährleisten, könnte der Bundestag für bestimmte vertraglich festgelegte Aufgaben im Bündnis ein allgemeines Mandat erteilen, ohne dass im Einzelfall ein nochmaliger Beschluss erforderlich würde.

Auch wenn der Bundestag zu der Meinung käme, die jeweilige Mission nicht zu billigen, gälte das sofortige Rückholrecht. Es geht nicht um eine Generalermächtigung, sondern um die verlässliche Teilnahme an eng umgrenzten Aufgabenbereichen, für die wir uns international verpflichtet haben.

Wenn die Bundeswehr verstärkt eine Armee im internationalen Einsatz ist, müssen wir unsere Teilnahme an der EU-Kampfgruppe, der Schnellen Eingreiftruppe [gemeint ist offensichtlich die NATO Response Force, NRF; T.W.] und an AWACS auch politisch handhabbar organisieren. Dann braucht diese spezielle Mission eine entsprechende Mehrheit. Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir auch herausgehen aus diesen NATO- und EU-Strukturen, sonst wird deren Instrument stumpf.

Nun ist dieser Ansatz in der Tat bedenkenswert – das innenpolitische Trauerspiel um die deutschen Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen (erst: nein über Afghanistan, dann: nein über Libyen, ja über Afghanistan) hat gezeigt, dass es in NATO und EU gemeinsam beschlossene gemischte Einheiten gibt, deren Handlungsfähigkeit in konkreten Fällen aber unter Umständen sehr stark von der innenpolitische Lage in Deutschland abhängt. Obwohl die deutsche Beteiligung an diesen Einheiten grundsätzlich gebilligt wurde. Was für diese Allianzen ja auch nicht unbedingt gut sein kann.

Auffällig ist allerdings eines: Beck wirft den Stein zu einer Zeit ins Wasser, in der die Rechte des Bundestages bei der Beschlussfassung über Bundeswehreinsätze im Ausland ohnehin unter Druck geraten sind. Die Bundesregierung, also die Exekutive, hätte gerne mehr Entscheidungsfreiheit ohne parlamentarische Debatte, wie der Streit um die Libyen-Evakuierungsmission zeigt: Die wird von der Exekutive kurzerhand nicht als Einsatz angesehen, womit aus Sicht der Regierung die Pflicht zur – nachträglichen – Billigung durch den Bundestag entfällt. Mal sehen, ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, wo die Grünen dagegen klagen.

Und jetzt der Ansatz von der anderen Seite. Vom führenden Verteidigungspolitiker der größten Regierungsfraktion. Ist vielleicht ein Zufall.