Biometrische Überprüfung im ISAF-Einsatz

Nun hat zwar auch die Bundeswehr gestern eingeräumt, dass der tödliche Anschlag in Taloqan vergangenen Samstag vermutlich nicht von Selbstmordattentätern in afghanischer Uniform, sondern mit einer ferngezündeten Bombe verübt wurde. Dennoch hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière Recht, wenn er auch biometrische Erfassung – neben der herkömmlichen Überprüfung – für die in deutschen Camps in Afghanistan beschäftigten Afghanen vorsehen will. Im NDR-Interview gestern, darauf verweist die Bundeswehr, sprach sich der Minister dafür aus, dass Ortskräfte, die in von Deutschen geführten Lagern agieren, biometrisch überprüft werden…. Das muss jetzt schnell zu einem Ende geführt werden. (Das ganze Interview der Kollegin Anja Günther hier.)

Klingt gut. Aber, die Fachleute können mir vielleicht helfen: erinnere ich mich richtig, dass für die Bundeswehr-Camps eine solche biometrische Erfassung aufgrund der deutschen Datenschutzgesetze ausfällt? Obwohl sie eigentlich schon mal geplant war?

Archivbild, August 2008: afghanische Arbeiter im Camp Marmal in Masar-i-Scharif

Nachtrag: Jetzt haben mich ein paar Erläuterungen dazu erreicht.

Aus der Praxis (danke für diese Leser-Erklärung): Das BAT-System (Biometric Automated Toolset) ist originär amerikanisch, obwohl NATO-weit eingesetzt, und die Amerikaner haben absolute Hoheit über die Daten. So nutzen nicht nur  Militärs der USA die Systeme in Camps und auf Mission, sondern auch US-„Zivilisten“, die zur NATO gehören. Nach Meinung der Rechtsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums ist das ohne gesonderte Befehlslage mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht vereinbar (da muss ich bei denen wohl mal nachhaken, T.W.)

Es gibt transportable Geräte, die nur zum Scannen/Identifizieren einer  Person verwendet werden und dann durch Farbcodes angeben, ob die Person gut/unbekannt ist (grün), auf der Watchlist (gelb) oder die Böse sind/Lagerverbot haben o.ä. (rot). Zur Aufnahme der Daten werden stationäre Geräte verwendet, mit denen sich Fingerabdrücke nehmen lassen, die Iris gescant werden kann und biometrische Fotos erstellt werden können.

Technisch so weit also alles klar, rechtlich scheint das deutlich komplizierter zu sein – Folge des Grundsatzes Deutsches Recht folgt deutscher Flagge. Wird man also sehen müssen, ob die Bedenken gegen einen Iris-Scan samt der notwendigen Speicherung (sonst hätte man keine Datenbank zum Abgleich) bei der Abwägung von Eingriffshöhe und Gefährdung auszuräumen sind; außerdem eine Weitergabe außerhalb des deutschen Bereichs. Da suche ich mal einen Erklärer.

Wer zu dem US-System was nachlesen möchte: BIMA Takes the Lead on Moving the International Security Assistance Force Automated Biometric Identification System Full Speed Ahead