Strafverfahren gegen Oberst Klein abgelehnt

Heute ist genug los, das sollte aber nicht untergehen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Kundus-Luftangriffs am 4. September 2009 abgelehnt. Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist damit zumindest die strafrechtliche Aufarbeitung des Luftschlags beendet; ein Strafverfahren gegen den damaligen PRT-Kommandeur Georg Klein und gegen Hauptfeldwebel Wilhelm (nach meiner Erinnerung der JTAC, also der Fliegerleitoffizier) wird es damit nicht geben.

Die Mitteilung des Gerichts mit den Ablehnungsgründen hier.